Fahrradanhänger am 50ccm Roller

Hallo,
Ich habe einen 50ccm Roller und möchte einen Fahrradanhänger mit diesem ziehen. Da ich tgl. längere Strecken fahren muss, möchte ich nicht nur 25kmH fahren müssen, wie es mit einem normalen Fahrradanhänger der Fall ist.
Meines Wissens nach, muss ich um vom TÜV eine Zulassung für 45kmH zu bekommen ein Licht anbringen, entsprechende Reflektoren (alles kein Problem). Unsicher bin ich mir mit der Auflaufbremse. Ist eine notwenig um die Zulassung zu bekommen?
Wenn das der Fall ist, kann mir einer verraten, wo ich so eine zum nachrüsten her bekomme? (Meine Suche im Internet war leider erfolglos - vielleicht bin ich einfach nur blind)

Über baldige Rückmeldungen würde ich mich freuen.

Liebe/-r User einen Fahrradanhänger, darfst du generell nicht benutzen steckt doch schon im Namen FAHRRADANHÄNGER nicht Mofaanhänger, da gibt es eine Menge Aufrüstungen in jedem Roller Shop!

Hallo,
frag doch mal unverbindlich beim Händler nach,
der kann dir den aktuellen Rechtsstand berichten.
Gruß Dieter

Hallo, da bin ich leider ratlos, was ist eine Auflaufbremse? Rein intuitiv würde ich jedoch beim Hersteller des Anhängers fragen, oder eines Herstellers, der eine solche Bremse mit Anhänger anbietet.
Viele Grüße
Christian

keine ahnung tut mir leid

Hallo, meines wissens gibt es keine Anhänger für Roller mit 45 /50 Km/h mit Auflaufbremse, ich weiss nur, dass Anhänger auf Roller mit 25 km/h alle OHNE Auflaufbremsen zulässig sind, vorausgesetzt, der TÜV hatte die Anhängerkupplung begutachtet und die Prüfnummer in die Papieren eingetragen. Ich hatte mal einen Prüfer vom TÜV gefragt, ob Fahrrad-Anhänger für 45 Km/h-Roller zulässig sind, er verneinte dies. Ob es in deinem Bundesland bzw. TÜV einen Prüfer gibt, der dir die Anhängerkupplung für einen 45 Km/h-Roller abnimmt, weiss ich leider nicht. Jedenfalls ist vor der Montage einer Anhängerkupplung IMMER den TÜV zu befragen, da eine Montage OHNE einen Eintrag in die Papiere zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

MfG

Moin,Moin !

also eine Auflaufbremse für den Fahradanhänger gibt es meines wissens nicht,die Sache mit der Beleuchtung mußt Du machen und zum Tüv brauchst Du wohl auch nicht,denn eine Tüv pflicht
gibt es für 50ccm nicht !.

Ps.:schau doch mal in die StvO

Gruß bernd

Da kann ich leider nichts beisteuern.

Grüsse

Da kann ich leider nicht helfen,

Da kenn ich mich auch nicht aus, tut mir leid

au da kenn ich mich leider nicht aus. Sorry

LG H.Walz

Das ist falsch.

Das ist die gleiche „Logik“ wie dass man aus Atommüll keine Energie gewinnen kann, weil es ja „Müll“ ist. Mit so einem Psychofreak-Honk hatte Ich schon im Telepolis-Forum zu tun.
Da gibt es um neue Mini-Atomreaktoren die mit Atommüll laufen, und keine Kernschmelze, keinen „GAU“ verursachen können. Hätte der gesagt „Ich bin generell gegen Atomkraft“, von mir aus, auch wenn es irrational ist (was spricht dagegen Atommüll zu Energie zu machen, und so dessen Strahkung zu verrihngern UND Energie zu erhalten…? Als Übergangslösung zur Kernfusion), aber zu sagen dass das nicht geht, weil im Namen ja „Müll“ enthalten ist, ist krank…

Zum Thema.
„Fahrradanhänger“ ist ein Name untrer dem Anhänger verkauft werden.
Rechtlich kann Ich hinter einem Fahrrad einen PKW-Anhänger ziehen.
Habe Ich vor ein paar Tagen noch gemacht.
Die Maximalmaße sind 12m Lang, 2,5m breit und 4m hoch.
Ich wollte mir auch eine 50mm-Kupplung ans Rad machen. Evtl. mache Ich das auch noch.
Aber der Akku des Pedelec ist mit Anhänger generell schnell leer, und wenn Ich z.B. einen 2,35m langen und 1,5m breiten PKW-Anhänger (leichter „Sportanhänger“ Heinemann FT200) nehme, und einen Kasten mit 2m als Wohnwagen drauf setze, ist es doch besser statt den 250W vom Pedelec die schnell leer sind die evtl. 2500W eines Roller mit 25kmh-Drosselung zu haben, wo Ich nachtanken kann (und nicht 6h für evtl. 15-20km beladen nachladen muss).
Außerdem muss Ich beim Rad erst mal 12V schaffen, und dann einen Blinkertaktgeber etc. verbauen. Hat ein gedrosselter Roller schon. Da kann ich leicht eine Steckdose für die Anhängerelektrik (der Vorteil so eines fertigen PKW-Anhänger) anbringen. Rücklicht, Bremslicht, Blinker, alles schon vorhanden.

Hinter einen Fahrrad, aber rechtlich genau so einem Mofa (oder gedrosseltem Roller) darf man Fahrradanhänger bzw. generell Anhänger ziehen.

Wenn man will, darf man sich auch selbst ein Fahrrad bauen das s2m breit und 5m lang ist:


Braucht auch keine Zulassung etc…
Das ist genau so groß wie ein Chrysler Grand Voyager Minivan.