Fahrradanhänger hinter 50er-Roller

Hallo Gemeinde,

sind die guten, alten Fahrradanhänger hinter 50er-Motorrollern noch erlaubt?
Welche besonderen Vorraussetzungen müssen sie erfüllen?

Finde dazu nichts mehr, der betreffende §18 StVzO wurde aufgehoben.
Heisst das sie sind garnicht mehr zulässig oder brauche ich die kpl. Palette an Rück-/Bremslicht, Blinker etc. am Hänger?

Viele Grüße

Hallo!

sind die guten, alten Fahrradanhänger hinter 50er-Motorrollern
noch erlaubt?

Was meinst du wohl, warum heissen die Dinger eigentlich FAHRRAD-Anhänger???

Heisst das sie sind garnicht mehr zulässig oder brauche ich
die kpl. Palette an Rück-/Bremslicht, Blinker etc. am Hänger?

So was war noch nie zulässig, zumindest nicht in D (egal, ob Ost oder West). Es gibt Leichtbau-Anhänger für Mopeds/Mokicks, die kann man ggf auch an n Fahrrad anhängen, aber umgedreht wirds garantiert nix. Für ne Simme gibts aber auch hier wiedermal ne Ausnahme, die sich MKH M nennt. Das is ein Anhänger ausm M etall- K ombinat H eldrungen, der mit Rücklicht, -strahlern u Blinkern ausgestattet war: http://www.ostmotorrad.de/simson/haenger/mkh_m3.php Die Elektrik des Zugfahrzeuges musste aber auch angepasst werden, dafür gabs dann sogar spezielle Steckdosen, die beim Einstecken des Hängersteckers das Rücklicht u die hinteren Blinker am Moped „abgeklemmt“ u den Strom auf die Hängerbeleuchtung „umgelenkt“ haben.

Viele Grüße

Gruss

Mutschy