Fahrradbeleuchtung

Hallo Leute

Nachdem mir nun schon zum dritten Mal in kurzer Zeit am Bahnhof meine Radbeleuchtung kaputt gemacht wurde hab ich mir heute so ein Batterie Leuchtset gekauft. Nach dem auspacken hab ich dann gesehen, das auf der Packung ganz klein aufgedruckt war, das die Teile nur für Rennräder unter 11 Kilo zugelassen sind. Nachdem ich jetzt kurz gegoogelt hab, das selbe Ergeniss. Was ist das denn für ein Mist bitte, überall sieht man Mountainbikes u.ä., die alle auch nur diese Beleuchtung haben, nicht nur zusätzlich. Die Dinger sind doch viel besser, sie leuchten auch im Stand, sind Wartungsärmer als die Dynamobeleuchtung, warum also zum Teufel sind sie nicht zugelassen?

Und was würde passieren wenn ich mit den Teilen unterwegs bin, ohne die normale Dynamobeleuchtung?

grummelige Grüße
diemaus

Hi,

Nach dem auspacken
hab ich dann gesehen, das auf der Packung ganz klein
aufgedruckt war, das die Teile nur für Rennräder unter 11 Kilo
zugelassen sind.

jaja, so ist’s in Deutschland. Nur weil etwas besser ist, ist es noch lange nicht erlaubt.

Und was würde passieren wenn ich mit den Teilen unterwegs bin,
ohne die normale Dynamobeleuchtung?

Vermutlich gar nichts. Zwar könnte dich die Polizei anhalten, aber das tun die wohl eher nicht deswegen. Ich würde das riskieren.

Viele Grüße,
J~

Hallo!

Hab mich damals genauso geärgert als ich das gelesen habe.
Die STVZO (ich glaub so heisst das Ding) ist über 10 Jahre alt.
Scheinbar hat sich noch niemand die Mühe gemacht das mal zu
aktualisieren.

Soweit ich es beurteilen kann werden die meisten Polizisten (und
anderen Verkehrsteilnehmer) froh sein wenn ein Fahrrad wenigstens
irgendeine Beleuchtung hat. :wink:)

Tschüss

Matthias

Hi Jame~

Ich werds auf jeden Fall erst mal ausprobieren, wenn sie mich dann anhalten und meckern hab ich eben Pech gehabt.

Grüße
diemaus

Hallo

Soweit ich es beurteilen kann werden die meisten Polizisten
(und
anderen Verkehrsteilnehmer) froh sein wenn ein Fahrrad
wenigstens
irgendeine Beleuchtung hat. :wink:)

*gg* das ist natürlich war, ich werds riskieren, und wenn sich mich anhalten und meckern hab ich eben Pech gehabt.

Grüße
diemaus

Moin,

wenn sie mich
dann anhalten und meckern hab ich eben Pech gehabt.

Normalerweise wirst Du überhaupt nicht angehlten, wenn Du eine Lampe dran hast, wenn die dann noch im Dunkeln leuchtet, haben die Grünen besseres zu tun, als zu überprüfen, für welches Fahrradgewicht die Lampen zugelassen sind.

CU
Axel

Tja, Rennräder unter 11 und Mountainbikes unter 13 kg fallen unter die Kategorie reines Sportgerät und deswegn darf da so ein Teil ran.
Was übrigens ganz ausgefuchst ist sind die Nabendynamos - wenn dann würde ich da zuschlagen, kann Dir nur mitsamt Rad geklsut werden und der Widerstand ist unmerklich !

Die Polizei würde aber nie was sagen. Das was Du fürchten mußt sind die rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Unfalls. Dann bist du nämlich trotz Licht „ohne“ gefahren weil das ja nicht zulässig ist.

Geht mir auch so - aber ich habe sowohl ein Mountainbike mit 12,5 als aich ein Rennrad mit 7,3 Kilo. Ich habe mir von Sigma Sports ein "Flutlichtscheinwerfer gekauft, der Akku kommt in den Getränkehalter und wiegt ein bisschen über 1 kg, aber dafür hast Du ca 2-3 Std ein Licht vom feinsten. Ist leider zu hell und deswegen nicht erlaubt. Aber wer was siht und gesehen wird baut ja schließlich auch keinen Unfall.
Das Licht eignet sich ebenfalls perfekt zum Rollerbladen, einfach Akku ins Rucksacktopfach, flexibles Kabel führt ja davon weg - schon steht der nächtlichen Fahrt nichts mehr im Weg !

Ich hab’ mir damals für’s Radeln in Schweden meine Beleuchtung selber gebaut. Hinten 6 Ultrahelle Rote LEDs auf einer Platine mit zwei Mignonakkus und für vorne wollte ich eigentlich eine 10W-Halogenlampe nutzen, aber leider ist die kaputt gegangen, so dass ich notgedrungen eine 5W-Halogenlampe nutzen musste. Hell war sie zwar, sie hat alles ausgeleuchtet, aber für’s fahren selber war sie doch zu dunkel, die Wege hat sie schlecht ausgeleuchtet. Betrieben wurde das damals mit einem 2,4kg BleiGelAkku mit 12V den ich am Rahmen befestigt hatte.
Müsste ich mir sowas wieder bauen, würde ich mich auf die Suche nach einer 6V-Halogenlampe machen (dann wiegt der Akku bei gleicher Kapazität nur noch halb soviel) die mindestens 20Watt und einen möglichst kleinen Abstrahlwinkel hat. Als Akku dann wieder BleiGel oder ein 7,2V LiIon-Akku von 'nem Camcorder oder so.
Zwar total illegal (Lampen dürfen nicht stärker als 5W sein), aber man ist froh, wenn man Nachts auf einer Fernstraße wenigstens soviel Licht hat, dass man schon von weitem gesehen wird.

Hallo,

Die Dinger sind doch
viel besser, sie leuchten auch im Stand, sind Wartungsärmer
als die Dynamobeleuchtung, warum also zum Teufel sind sie
nicht zugelassen?

da hast du etwas falsch verstanden!
Die Batterieleuchten sind nur bei den besagten Rennrädern und Mountainbikes als alleinige Beleuchtung zugelassen. Bei allen anderen Fahrrädern muss außerdem eine funktionsfähige Dynamobeleuchtung vorhanden sein. Sinn dieser Regelung ist, dass bei leerer Batterie auf die Dynamobeleuchtung gewechselt werden kann. Du darfst aber nicht beide gleichzeitig betreiben.

Du hast jetzt natürlich das Problem, dass deine Dynamobeleuchtung ständig kaputtgemacht wird. Ich denke aber, dass jeder vernünftige Polizist einer entsprechenden Argumentation folgen wird und dich unbehelligt lässt.

Gruss, Niels

Hallo maus,

die wesentlichen Dinge wurden ja schon beantwortet, nur eines:

Was ist das denn für ein Mist bitte, überall
sieht man Mountainbikes u.ä., die alle auch nur diese
Beleuchtung haben, nicht nur zusätzlich. Die Dinger sind doch
viel besser, sie leuchten auch im Stand, sind Wartungsärmer
als die Dynamobeleuchtung, warum also zum Teufel sind sie
nicht zugelassen?

Weil Du ganz schnell und abrupt ohne Licht da stehst, wenn Du nicht immer einen geladenen Satz Akkus dabei hast. Deshalb ist auch der ADFC nach wie vor nicht durchgeddrungen mit seinen Bemühungen, die Einschränkungen für die Verwendung von Lichtanlagen abhängig vom Ursprung der Energiequelle abzuschaffen.

Und was würde passieren wenn ich mit den Teilen unterwegs bin,
ohne die normale Dynamobeleuchtung?

Ggf. eine Verwarnung. Allerdings, wenn Du einen Dynamo am Rad hast und die Beleuchtungsanlage theoretisch betriebsbereit ist, dann wird selbst im Falle eines Unfalles der Beweis für einen Unfallgegner schwierig werden, dass die Verwendung von Akku-Lichtern ursächlich für den Unfall war. Kommt aber in solchen Fällen immer auf die Richter an.

Gruß, Karin

Hallo,

also ich fahre ein Rad, das vermutlich über 11 kg wiegt (habs noch nie gewogen) nur mit Batteriebeleuchtung. Ob das Rad unter die unten Erwähnte 13 kg-Regelung für MTBs fällt (von der ich bisher noch nie was gehört habe) weiß ich nicht. Diesen Passus der StVO boykottiere ich einfach und bislang hat sich auch noch nie ein Polizist beschwert, gleichwohl ich schon des öfteren nachts an solchen vorbei gefahren bin.
Die Vorteile der Batterielampen sind ja eindeutig: Man hat den schweren und tw. anfälligen Dynamo nicht am Rad (Dafür die Lampe - wenn ich nur tagsüber fahre verzichte ich aber natürlich auch darauf, StVO hin oder her.), beim Fahren mit Licht muß man nicht treten wie ein Bekloppter, um die selbe Geschwindigkeit wie ohne Licht zu erreichen, man hat keine permanente Belastung wie beim Nabendynamo (und wenn`s nur 2,5 W sind - die kann man nicht wegdiskutieren).
Außerdem zeigen die Lampen (ich benutze die ganz normalen Cat-Eye) schon Stunden bevor sie leer sind ihr baldiges Erlöschen an.

Gruß
L.

Hallo,

Diesen Passus der StVO boykottiere ich einfach

STVZO

(und wenn`s nur 2,5W sind - die kann man nicht wegdiskutieren).

0,5 Watt übrigens beim SON. das entspricht einer mittelprächtigen normalen Vorderradnabe ohne Dynamo. Gegenüber einer exzellenten Nabe sind das vielleicht 0,3 Watt mehr.
Im Betrieb zieht ein SON ca 5-6 Watt.
Mal ehrlich: wenn ein brauchbar trainierter Fahrer ca. 200 Watt leistet und davon 6 Watt dem Dynamo opfert, so wird er vielleicht 1% Geschwindigkeit verlieren (also zB von 34 auf 33,6 zurückfallen). Von „treten wie ein Bekloppter“ kann da wohl kaum die Rede sein. Jedes laue Lüftchen als Gegenwind kostet mehr Geschwindigkeit!

Gruss, Niels

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Hallo,

(und wenn`s nur 2,5W sind - die kann man nicht wegdiskutieren).

0,5 Watt übrigens beim SON. das entspricht einer
mittelprächtigen normalen Vorderradnabe ohne Dynamo. Gegenüber
einer exzellenten Nabe sind das vielleicht 0,3 Watt mehr.

Okay, 0,5 W sind zu vernachlässigen.

Im Betrieb zieht ein SON ca 5-6 Watt.
Mal ehrlich: wenn ein brauchbar trainierter Fahrer ca. 200
Watt leistet und davon 6 Watt dem Dynamo opfert, so wird er
vielleicht 1% Geschwindigkeit verlieren (also zB von 34 auf
33,6 zurückfallen).

Vermutlich ist das Verhältnis Leistung/Geschwindigkeit nicht linear, aber daß 3% weniger Leistung nur 1% Tempoverlust ausmachen soll glaub ich nicht. Davon abgesehen gilt das ja auch nur für den Nabendynamo, beim normalen gibt es ja noch einiges andere an Reibungsverlusten.

Von „treten wie ein Bekloppter“ kann da
wohl kaum die Rede sein. Jedes laue Lüftchen als Gegenwind
kostet mehr Geschwindigkeit!

Was den normalen Dynamo betrifft, so hab ich durchaus aus eigener Erfahrung geschrieben! Natürlich gibt es auch bei den Lichtmaschinen erhebliche Unterschiede, aber zumindest der ganz normale Dynamo, den ich an einem Hercules-Trekkingrad über Jahre gefahren habe, hat ganz eheblich Kraft gekostet. Auf gerader Strecke war es kaum möglich ohne gewisse Anstrengung zehn Kilometer über 20 km/h zu fahren, was insofern besonders unglücklich ist, als ich zumindest nachts nicht aus sportlichen Gründen radfahre, sondern höchstens um von a nach b zu kommen, wo ich dann selten Wert darauf lege, verschwitzt anzukommen. Zumindest dieses Problem entfällt mit den Batterieleuchten (und mit dem Nabendynamo vermutlich auch).
Auch bei einem Jugendrad, das ich vor zehn Jahren mal hatte, hat der Einsatz des Dynamos bei mäßiger Geschwindigkeit (vielleicht 25 km/h) subjektiv locker 10-20% Kraft (gemessen an der Geschwindigkeit) gekostet.

Gruß
L.

Hallo,

Im Betrieb zieht ein SON ca 5-6 Watt.
Mal ehrlich: wenn ein brauchbar trainierter Fahrer ca. 200
Watt leistet und davon 6 Watt dem Dynamo opfert, so wird er
vielleicht 1% Geschwindigkeit verlieren (also zB von 34 auf
33,6 zurückfallen).

Vermutlich ist das Verhältnis Leistung/Geschwindigkeit nicht
linear,

der SON hat bei 30 km/h einen Wirkungsgrad von 50%, was eben diese 6 Watt ergibt (bei niedrigeren Geschw. ist der W-Grad besser).

aber daß 3% weniger Leistung nur 1% Tempoverlust
ausmachen soll glaub ich nicht.

Die Reibungsverluste (Leistungsverlust in Naben und Reifen) wachsen linear mit der Geschwindigkeit, die Verluste durch den Luftwiderstand wachsen mit der dritten Potenz (!) der Geschwindigkeit (doppelte Geschw. braucht 8fache Leistung für den Windwiderstand). Da bei 30 km/h der Windwiderstand bereits deutlich mehr Leistung frißt als die Antriebsreibung, sin 3% schon in Ordnung. Hier gibts eine Seite, auf der sich das berechnen lässt. Für die verschiedenen Räder, die ich gefahren habe, trifft das erstaunlich gut zu:
http://www.kreuzotter.de/deutsch/speed.htm

Mit „Normalen Dynamos“ meinst du vermutlich billige Reibraddynamos. Da gibt es in der Tat Horrorteile. Vorgeschrieben ist ein Wirkungsgrad von 30% bei 15 km/h. Manche billige erreichen selbst das nur mir ach und krach. Bei 30 km/h kann der W-Grad dann durchaus Richtung 10% sinken. Dann zieht das Ding mal locker 30 Watt für ein popeliges Birnchen. Das merkt man natürlich.

Mir ging es bei der Argumentation auch nur darum, dass moderne Dynamos (Reibrad und Naben) nicht mehr automatisch Dauerbremsen sein müssen. Man muss nur eben etwas tiefer in die Tasche greifen. Ich war mit meinem SON jedenfalls äußerst zufrieden. 17.000 km ohne das geringste Problem. Deshalb hat mein neues Fahrrad auch wieder einen.

Gruß, Niels