Fahrraddiebstahl

Hallo liebe Leute,
mir wurde mein angekettetes Rad von dem Fahrradparkplatz der Firma, bei der ich arbeite, gestohlen. Soweit ich mich erinnere, ich bin mir aber nicht sicher, gibt es diesbezüglich ein Gerichtichtsurteil aus den 50er bzw. 60er Jahren. Aus diesem geht eine (Mit)Haftung des Unternehmens, das Fahrradparkplätze für ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellt, im Falle eines Diebstahles hervor. Wenn mir jemand sagen könnte, wo ich diese Urteil finden kann, bzw. wo ich danach suchen muß, wäre mir sehr geholfen. Ach so, beim ADFC habe ich nix gefunden, vielleicht habe ich aber auch nicht richtig gesucht.
Vielen Dank, Gruß Jörg

Hüstel, hüstel
Im Interesse derjeniger Radfahrer, die mit ihrem Eselchen zur Arbeit fahren wollen, will ich mal hoffen, daß es ein solches Urteil nicht gibt. Was würdest Du tun, wenn Du Arbeitgeber wärst und Dir jemand erzählt, daß das Aufstellen eines Fahrradständers dem kostenlosen Bereitstellen einer Diebstahlsversicherung gleichkommt? Genau. Weg mit dem Fahrradparkplatz.
Wie wär’s mal, wenn Du Dich mal ein bißchen eigenverantwortlich für Deine Sachen fühlen würdest?
Und Dich mal fragst, ob Dein Schloß vielleicht einfach nicht von ausreichender Qualität war? (Tipp: Abus-Bügelschloß, noch einen Tick besser: Kryptonite)
Wenn Dir Dein Arbeitgeber einen Abstellplatz zugewiesen hat, der z. B. wegen Nichteinsehbarkeit zu unsicher war, hättest Du ihn ja nicht benutzen müssen.

Hallo!

Das Fahrrad ist doch automatisch in der Hausratversicherung mit drin-die dürfen blechen. :wink:)

Tschüss

Matthias

Moin Matthias,

nicht automatisch. Fahrraddiebstahl muss bei neuen Verträgen ( seit 1992) extra vereinbart werden.

Gruß

heavyfuel

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gruesst euch,

Wie wär’s mal, wenn Du Dich mal ein bißchen
eigenverantwortlich für Deine Sachen fühlen würdest?
Und Dich mal fragst, ob Dein Schloß vielleicht einfach nicht
von ausreichender Qualität war?

auch buegelschloesser koennen geknackt werden, am hellen tag und am gelaender festgekettet… seufz. aber ist schon richtig, der einzige ort wo ich mein rad inzwischen stehen lasse ist in der wohnung im 2. stock. fuer alles andere muessesn die fuesse oder ein alter rostiger drei-gang-drahtesel herhalten… ist zwar ein bisschen muehsamer aber bei mir hat die hausratsversicherung auch nicht gezahlt (siehe 1992) und ein drittes rad koennte ich mir nicht leisten.

gruesse von kati

Hi Jörg
Also ich weis nicht, aber wie ist es wenn bei Dir zuhause jemand seinen Drahtesel abstellt haftest Du doch (hoffentlich) nicht auch mit.
Oder?

Gruß Armin

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