Frage: Dem Versicherungsnehmer wurde am Wochenende tagsüber sein Fahrrad an einem öffentlichen unabgeschlossenen Fahrradständer, jedoch doppelt abgesichert, entwendet.
Gibt es irgendwelche Versicherungsklauseln, so dass die Versicherung sich nicht in der Pflicht sieht, den Schaden auszugleichen?
Welche Versicherung soll das denn sein? Hat der Versicherungsnehmer eine spezielle Fahrradversicherung? Soweit mir bekannt zahlt die Hausratversicherung nur, wenn das Fahrrad im Haus in abgeschlossenem Raum/Keller war.
Ja, die Räder des Haushaltes sind bis zur Summe xy in der Hausratversicherung mitversichert. Letzteres wäre mir neu, denn dann macht die Zusatzversicherung kaum Sinn?!
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Ja, die Räder des Haushaltes sind bis zur Summe xy in der
Hausratversicherung mitversichert. Letzteres wäre mir neu,
denn dann macht die Zusatzversicherung kaum Sinn?!
Habe jetzt noch mal nachgelesen. Die Bedingung, dass das Teil in einem abgeschlossenen Raum sein muss, gilt für die Nacht (Beispiel Allianz).
Wenn eine Fahrradversicherung (evtl. als Zusatz in Hausratvers.) abgeschlossen wurde gibt es gute Chancen. Wenn es so ist dass das Fahrrad dort vorrübergehend abgestellt wurde (und nicht schon seit mehreren Tagen dort stand) und abgeschlossen war sollte es problemlos sein. Die Versicherungssumme für das Fahrrad (evtl. Prozentsatz) sollte ausreichend sein.
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Über die „normale“ Hausratversicherung sind die Fahrräder (ab Bedingungen VHB 84) nur bei Diebstahl aus einem abgeschlossenen, nur dem Versicherungsnehmer zugänglichen Raum versichert. Nur dann liegt ein über dei Hausrat versicherter „Einbruch-Diebstahl“ vor. In der Regel hat man jedoch eine Zusatzdeckung „Fahrrad-Diebstahl“. Diese Zusatzdeckung gibt Versicherungsschutz auch beim „einfachen“ Diebstahl, sprich, der Dieb muß kein Hinderniss in Form einer Abschlußtür überwinden. I.d.R. besteht Deckung von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, darüber hinaus, wenn das Fahrrad in Benutzung war, also auch, wenn man mit dem Rad in die Kneipe ist und es um 24:00 davor entwendet wird. Nicht aber, wenn man das Rad nach 22:00 vor der eigenen Haustüre abstellt, dann ist die Benutzung beendet.