Hallöchen,
erstmal ein frohen neues Jahr!
Folgendes:
leider wurde der Person A sein Fahrrad gestohlen, dieser hat auch Fahrraddiebstahl abgesichert. Leider findet er seine Rechnung nicht und auch keinen weiteren Nachweis über das Fahrrad.
In den Vertragsunterlagen steht nun auch noch er habe die Rechnung bei Verlust abzugeben…
Welche Möglichkeit besteht als Nachweis?
Gibt es nun überhaupt Entschädigung?
MFG
Hallo,
genau das sollte A mit seiner Versicherung klären.
Gruß
CM
Hallo,
Versicherung beruht auf treu und glauben. Die Versicherung muss ihrem Kunden also erstmal glauben, dass er ein Fahrad hatte und dieses auch geklaut wurde. Wenn keine Rechnung vorgelegt werden kann, kann die Versicherung eine Pauschale erstatten, z.B. 150 oder 250 EUR.
Wichtig: Diebstahl der Polizei melden und nach einer gewissen Zeit - z.B. sechs Wochen - beim Fundamt fragen, ob das Fahrrad wieder aufgetaucht ist.
Gruß
Alex
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