Hallo,
folgender Fall:
Ein Fahhrad wird gestohlen, war jedoch über die Hausratversicherung inkl Fahrradschutz versichert. Eine Anzeige wurde bei der Polizei aufgegeben.
-> Nach 2 Wochen zahlt die Versicherung.
Was passiert wenn das Fahrrad danach wiedergefunden wird?
Gibt es wohl eine Frist dass bei wiederfinden des Rads der Betrag zurückgezahlt werden müßte?
Vielen Dank!
MfG D.B.