Fahrradfahren auf einer Bundesstraße verboten?

Hallo zusammen,

ein Fahrradfahrer wurde auf einer Bundesstraße fast von der Straße gehupt und ein Autofahrer, auf Nachfrage, warum denn gehupt wird, ihm mitgeteilt hat, dass Fahrradfahren auf dieser Straße nicht erlaubt sei, fuhr der Fahrradfahrer diese Straße von Beginn an, also ab der Stelle, wo er mit dem Fahrrad die Straße anfing zu befahren, erneut ab - dieses Mal mit dem Auto.

Es stand definitiv nirgends das Kraftfahrstraßenschild oder Fahrradfahrverbotsschilder stadteinwärts. Daher war er sich ja sicher, diese Straße mit dem Fahrrad befahren zu dürfen.

Komischerweise stehen allerdings auf der andere Straßenseite, also stadtauswärts die Straßenschilder für Fußgänger und Fahrradfahrer ist die Straße zu begehen bzw. zu befahren verboten.

Vielleicht könnt ihr mich bitte aufklären!?

Es muss doch klar ersichtlich sein, dass eine Straße für gewisse Verkehrsteilnehmer nicht erlaubt ist, oder!?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

GUS

Moins,
auf Bundesstraßen ist das Fahradfahren in und ausserhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich erlaubt.
Verbote sind gesondert zu kennzeichnen.
Im beschriebenen Fall eben nur in einer Richtung :wink:.
Diesen besonderen Fall kann wohl nur das zuständige Straßenverkehrsamt klären.

Hallo,
falls es einen Radweg (bei Bundesstraßen ist der in der Regel auch so, daß man darauf wirklich sicherer unterwegs ist, als auf der Straße) gibt, muß der natürlich benutzt werden. Dann ergibt sich das Verbot quasi daraus.

Cu Rene,
der sich auch gelegentlich ärgert, wenn Radfahrer, insbesondere Rennradfahrer) trotz gut ausgebautem (!) Radweg die Straße nutzen

Hast du diesbzgl. bitte eine Rechtsgrundlage?

Hast du diesbzgl. bitte eine Rechtsgrundlage?

Fürs „Erlaubtsein“ braucht es in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Erlaubt ist nämlich alles, was nicht ausdrücklich verboten ist.