Fahrradfahrer anzeigen?

Hallo,

angenommen, ein Fahrradfahrer schießt nicht ohne zu schauen aus einer Einmündung auf die Landstraße, so dass man nur mit Vollbremsung einem Zusammenstoß entgehen kann. Zusätzlich geht neben der Straße ein Radweg.

Kann man so einen Radfahrer anzeigen?

Wie soll man sich da verhalten?
Der gefährdet ja sicher auch weiterhin den Straßenverkehr.

Wenn eine Anzeige, dann wie? Ich kann ihn ja schlecht anhalten und nach seinem Namen fragen…

Nick

Also soweit ich weiß gibt es im StGb keinen Straftatbestand der so eine Verhaltensnorm unter Strafe stellt.

Man müsste wohl in die stvo schauen ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/

Aber ich denke den Aufwand kannst du dir sparen.

Hallo.

Also soweit ich weiß gibt es im StGb keinen Straftatbestand
der so eine Verhaltensnorm unter Strafe stellt.

Es gibt den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (Nummer im StGB kann herausgefunden werden).

Beisp.:

Zitat aus http://www.sliman.wordpress.com

Der Extrem-Sportler, der bei Göppingen mit einem Skateboard über die Autobahn 8 gerast ist, ist ein 31 Jahre alter Mann aus Stuttgart.

STUTTGART/GÖPPINGEN (lsw) Polizeibeamte aus Göppingen und Stuttgart durchsuchten am Freitag seine Wohn- und Geschäftsräume. Der Extremsportler hatte sich von einem Motorrad auf die Autobahn ziehen lassen und war dann mit Tempo 100 den Drackensteiner Hang hinuntergerast. Dort ist wegen des starken Gefälles nur Tempo 80 erlaubt.

Hinter ihm fahrende, zu seinem Team gehörende Autos hatten ihn dabei vom restlichen Verkehr abgeschirmt. Der Skateboarder hatte seine waghalsige Fahrt filmen lassen. Das Video der rasanten Fahrt wurde anschließend in ein Onlineportal gestellt. Die Durchsuchung erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm, die wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs ermittelt. Denn das Nummernschild des Motorrads, von dem sich der Skateboarder ziehen ließ, sei größtenteils abgeklebt gewesen.

Beschlagnahmt wurde bei der Polizeiaktion auch ein sogenanntes “Longboard” mit grünen Rollen. Noch prüfen die Behörden, ob den Beteiligten andere Straftatbestände wie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Nötigung zur Last gelegt werden können. Zitat ENDE

Frdl.
Grüße, Michael

Hallo,

angenommen, ein Fahrradfahrer schießt nicht ohne zu schauen
aus einer Einmündung auf die Landstraße, so dass man nur mit
Vollbremsung einem Zusammenstoß entgehen kann. Zusätzlich geht
neben der Straße ein Radweg.

Einmündung bedeutet hier, dass es sich nicht um eine vorfahrtsberechtigte Straße handelt? Welche Relevanz hat der neben der Straße verlaufende Radweg, und neben welcher Straße verläuft dieser? Hat man selbst alles richtig gemacht? Immerhin finde ich es schon mal gut, dass der Radfahrer nicht ohne zu schauen losgefahren ist.

Kann man so einen Radfahrer anzeigen?

Ja.

Wie soll man sich da verhalten?
Der gefährdet ja sicher auch weiterhin den Straßenverkehr.
Wenn eine Anzeige, dann wie? Ich kann ihn ja schlecht anhalten
und nach seinem Namen fragen…

Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle mit Angaben, wo wann was passiert ist und am besten ein paar markante Merkmale, die der Polizei helfen könten den Fahrradfahrer zu ermitteln.
Oder aber froh sein, dass nichts passiert ist und sich nicht weiter aufregen. Jeder macht mal Fehler.

Grüße

Hallo,

angenommen, ein Fahrradfahrer schießt nicht ohne zu schauen
aus einer Einmündung auf die Landstraße, so dass man nur mit
Vollbremsung einem Zusammenstoß entgehen kann. Zusätzlich geht
neben der Straße ein Radweg.

Die Beschreibung ist noch ein bisschen zweideutig: Er schießt nicht ohne zu schauen… auf die Landstraße.
Das heißt der PKW ist auf der Vorfahrstraße unterwegs? Der Radfahrer kommt aus einer Seitenstraße, nicht vorfahrberechtigt? Welche Bedeutung hat der Radweg: Verläuft der neben der Vorfahrtstraße oder neben der anderen Straße?
Meines Erachtens spielt Radweg ja oder nein die untergeordnete Rolle aber… nicht jeder Weg neben einer Straße ist ein Radweg den Radfahrer benutzen müssen. Wenn der Weg nicht als Radweg (oder gemeinsamer Rad/Fußgängerweg) gekennzeichnet ist muss er ihn eh nicht nehmen.
Was heißt „nicht ohne zu schauen“? Zwar geschaut aber mit Vorsatz die Vorfahrt genommen?

Kann man so einen Radfahrer anzeigen?

Klar kann man wenn der was STVO-widriges gemacht hat.

Wie soll man sich da verhalten?
Der gefährdet ja sicher auch weiterhin den Straßenverkehr.
Wenn eine Anzeige, dann wie? Ich kann ihn ja schlecht anhalten
und nach seinem Namen fragen…

Anzeige wird wohl nicht wirklich Sinn machen weil man ja vermutlich keinen Namen hat. Aber vielleicht löst sich das Problem von selbst wenn der immer so fährt :frowning:

OT zu Skateboard am Drackensteiner Hang
Hallo Michael,

Es gibt den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr (Nummer im StGB kann herausgefunden werden).

Beisp.:

Zitat aus http://www.sliman.wordpress.com

Der Extrem-Sportler, der bei Göppingen mit einem Skateboard
über die Autobahn 8 gerast ist, ist ein 31 Jahre alter Mann
aus Stuttgart.

Schlechtes Beispiel :wink:
denn die erwähnte Skateboardfahrt wurde NICHT als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gewertet.

Zitat:
„Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Nötigung? Nichts von alledem konnte die Staatsanwaltschaft dem Super-Skater und seinem 29-jährigen Helfer aus der Werbebranche vor dem Geislinger Amtsrichter anlasten.“

Siehe:
http://www.swp.de/geislingen/lokales/geislingen/art5…

Grüße von
Tinchen

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