Fahrradfahrer auf Gehweg verursacht Unfall

Hallo

Ein minderjähriger Fahrradfahrer fährt in falscher Richtung auf dem Gehweg, weil die Fahrbahn auf beiden Seiten mit Autos zugestellt ist, von vorne ein großer LKW kommt und ein Ausweichen auf den rechten Gehweg nicht möglich ist. Ein Radweg ist nicht vorhanden. Ein entgegenkommendes Fahrzeug biegt nach rechts in eine Einfahrt ein und übersieht den Radfahrer. Der Radfahrer kann nicht mehr ausweichen und es kommt zu einer Kollision, bei der der Radfahrer mit Prellungen davonkommt, während beim Auto ein Schaden am linken Kotflügel entsteht. Trägt der Fahrradfahrer Alleinschuld und muß in vollem Umfang für den Schaden aufkommen (Privathalftpflicht der Eltern) oder trägt der Autofahrer eine Teilschuld? Sollten die Eltern des Fahrradfahrers sich Rechtsbeistand suchen (der Autofahrer hat einen Anwalt eingeschaltet) oder die Abwicklung der Versicherung überlassen? Droht dem Radfahrer eventuell eine Führerscheinsperre?

Vielen Dank
Danie

Hi,

Ein minderjähriger Fahrradfahrer

das konkrete Alter ist nicht unerheblich…

Gruß

Der Fahrradfahrer ist 15.

Gruß
Danie

Anyway gehe ich von einer Teilschuld des Autofahrers aus. Stichwprt Gefährdungshaftung.

http://dejure.org/gesetze/StVG/7.html

Gruss HighQ

Hi,

also ich habe mal gelernt das einer der nach rechts abbiegt Radfahrer und Fußgänger den Vorrang einräumen muss.

Macht er das nicht hat er ein mittelschweres Problem.

Q-Gruß

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also ich habe mal gelernt das einer der nach rechts abbiegt
Radfahrer und Fußgänger den Vorrang einräumen muss.

Das ist richtig, aber in diesem Falle ists ja nun so, dass prinzipiell aus der Richtung kein Radfahrer hätte kommen dürfen. Der Radfahrer hat nämlich gleich einen ganzen Sack voll Fehler begangen.

Er darf nicht auf der falschen Straßenseite unterwegs sein (wenn nicht anders ausgeschildert).
Er darf in dem Alter nicht mehr den Gehweg benutzen.
Und außerdem verstehe ich nicht, warum der Radfahrer überhaupt die Fahrbahn verlässt. Dafür gabs IMHO schon keinen triftigen Grund.

Macht er das nicht hat er ein mittelschweres Problem.

Auch wenn Radfahrer die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind, alles dürfen sie sich auch nicht erlauben!

Gruß,
-Efchen

Naja, er wollt halt nicht vom LKW umgefahren werden. Ist zwar kein wirklicher Grund für sein Fehlverhalten, aber für ihn in dem Moment schon.

Danie

Das ist richtig, aber in diesem Falle ists ja nun so, dass
prinzipiell aus der Richtung kein Radfahrer hätte kommen
dürfen. Der Radfahrer hat nämlich gleich einen ganzen Sack
voll Fehler begangen.

Hi,

prinzipiell schon gar nicht.

Als Autofahrer muss ich einmal grundsätzlich mit einem Fehlverhalten anderer rechnen, und zum anderen hätte es ein Radfahrer im Alter von 11Jahren sein können der auf dem Gehweg fahren darf.
Soll der Autofahrer erst anhalten und nach dem Alter fragen bevor er den Radfahrer umnietet?

Dazu kommt das ein Autofahrer bei einer unklaren sprich unübersichtlichen Situation erhöhte Aufmerksamkeit bringen muss. Er muss sich langsam in die Kreuzung reintasten

Das Vorfahrtsrecht ist ein hoch bewertetes Recht das nicht wegen einem anderen Verstoß wegfällt.

Und jetzt spielt der Autofahrer Nikolaus und trägt den Sack voll Fehler.

Er darf nicht auf der falschen Straßenseite unterwegs sein
(wenn nicht anders ausgeschildert).

Ja und, ändert das etwas an der Vorfahrt?

Er darf in dem Alter nicht mehr den Gehweg benutzen.

Dann ziehen wir ihm den Löffel lang weil er auf dem Gehweg gefahren ist, aber was hat das mit dem Unfall zu tun?

Und außerdem verstehe ich nicht, warum der Radfahrer überhaupt
die Fahrbahn verlässt. Dafür gabs IMHO schon keinen triftigen
Grund.

Ein Radfahrer hat mal einen Kollegen auf dem Gehweg umgefahren, dem Radfahrer war es auf der Straße zu gefährlich. Ist aber auch belanglos.

Auch wenn Radfahrer die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind,
alles dürfen sie sich auch nicht erlauben!

Dann bestrafen wir den Bengel weil er auf dem Gehweg gefahren ist. Das darf er nicht wenn es kein kombinierter Weg war.

Q-Gruß

-Efchen

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Stimmt… das hab ich im UP völlig übersehen…

Hallo,

Ein entgegenkommendes Fahrzeug
biegt nach rechts in eine Einfahrt ein und übersieht den
Radfahrer.

Für den Autofahrer: „Erhöhte Vorsicht, besondere Rücksichtnahme.“

Trägt der Fahrradfahrer Alleinschuld und muß in
vollem Umfang für den Schaden aufkommen (Privathalftpflicht
der Eltern)

Sicher nicht. Nach meiner Erfahrung 0-30%

oder trägt der Autofahrer eine Teilschuld?

30% (Betriebsgefahr) + bis zu 70% für das „Übersehen“

Sollten die Eltern des Fahrradfahrers sich Rechtsbeistand suchen

Bei Bestehen einer RSV auf jeden Fall, ist aber nicht zwingend erforderlich.

(der Autofahrer hat einen Anwalt eingeschaltet)

Versteh ich, es könnte ihm eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen.

oder die Abwicklung der Versicherung überlassen?

Ja. Dem Versicherer den Schaden genau so melden, der Haftpflichtversicherer ist auch für die Abwehr ggf. unberechtigter Ansprüche zuständig.

Droht dem Radfahrer eventuell eine Führerscheinsperre?

Davon ist auszugehen: Radfahrverbot auf Gehwegen für mindestens…oder gar länger :wink:

Gruß Keki

Als Autofahrer muss ich einmal grundsätzlich mit einem
Fehlverhalten anderer rechnen

Würde das aber nicht auch einschließen, dass ich an einer grünen Ampel erstmal abbremsen muss, weil ja ein Fehlverhalten eines Autofahrers der querenden Straße nicht ausgeschlossen werden kann, er könnte ja über rot fahren?
Ich mein, mir ist schon klar, dass man immer mit allem rechnen kann und dass ein Autofahrer nicht jemanden umnieten soll, weil der auf dem Gehweg und entgegen der Fahrtrichtung fährt.

und zum anderen hätte es ein
Radfahrer im Alter von 11Jahren sein können der auf dem Gehweg
fahren darf.

Was mein Fehler ist, ja. Der 11jährige hätte natürlich da her kommen können, was meine Aussage „Da kann niemand herkommen“ ad absurdum führt.

Soll der Autofahrer erst anhalten und nach dem Alter fragen
bevor er den Radfahrer umnietet?

Nein, darum gings mir ja auch gar nicht :smile:

Ich vermute, ich hab das geschrieben, weil es einfach ärgerlich ist, wie die meisten Radfahrer sich verhalten - unüberlegt, unvorhersehbar und völlig unlogisch.
Wie die Radfahrerin, die - noch weit vom folgenden Auto weg - die Hand nach links ausstreckt, um abzubiegen, dann aber merkt, dass hinter ihr ein Auto ist, um dann voller Panik doch nach rechts auszuscheren und sich auf den Gehweg flüchtet! *seufz* :wink:

Das Vorfahrtsrecht ist ein hoch bewertetes Recht das nicht
wegen einem anderen Verstoß wegfällt.

Heißt das, ein 15jähriger, der fährt, wo er nicht fahren darf, kann durchaus Vorfahrt haben?

Würde das aber nicht auch einschließen, dass ich an einer
grünen Ampel erstmal abbremsen muss, weil ja ein Fehlverhalten

Hi,

sowas ist eine völlig andere Situation, weil hier kannst Du davon ausgehen das dir dein Vorfahrtsrecht gewährt wird, so wie der 15Jährige auch auf sein Vorfahtsrecht vertraut hat.

Ich vermute, ich hab das geschrieben, weil es einfach
ärgerlich ist, wie die meisten Radfahrer sich verhalten -
unüberlegt, unvorhersehbar und völlig unlogisch.

Das ist verständlich, aber wenn es um solche Vorfälle geht muss dieses Denken außen vorgelassen werden.

Heißt das, ein 15jähriger, der fährt, wo er nicht fahren darf,
kann durchaus Vorfahrt haben?

Ja, die Vorfahrt ist nicht auf einen Personenkreis beschränkt. Hat ein 11Jähriger Vorfahrt, hat auch ein 20Jähriger Vorfahrt. Es kann sich nur wenn es zu einer Schadensteilung kommt auswirken.

Q-Gruß

AG Darmstadt v. 12.02.09 Akt.-Z.: 304 C 181/08

AG Darmstadt: Radfahrer haftet für Unfall auf einem Gehweg
Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg ist verkehrswidrig

Ebenso: LG Erfurt v. 14.03.07 Akt.-Z.: 8O 1790/06

Der darf nicht auf d. Bürgersteig in entgegengesetzter Fahrtri. fahren.
In beiden, oben genannten Urteilen, wurde dem Fahrradfahrer d. alleinige Schuld zugewiesen.
MfG ramses90

Hallo

Ein entgegenkommendes Fahrzeug biegt nach rechts in eine Einfahrt ein

Durfte denn das Auto über den Gehweg abbiegen? Oder anders gefragt: Hat das Tiefbauamt betreffend genau diese Einfahrt dem Fahrer eine Überfahrgenehmigung für den Gehweg erteilt?

und übersieht den Radfahrer.

Das ist schlecht, weil bekanntermaßen und anders lautenden Fehlurteilen des AG Darmstadt zum Trotz Autofahrer STETS mit Fahrradfahrern auf dem Gehweg aus beiden Richtungen rechnen müssen, denn unter 10-jährige Radler DÜRFEN überhaupt nirgendwo sonst fahren. Und in der Überfahrgenehmigung, so es sie gibt, wird auch nichts anderes stehen.

Trägt der Fahrradfahrer Alleinschuld und muß in vollem Umfang für
den Schaden aufkommen (Privathalftpflicht der Eltern)

Sicher nicht.

oder trägt der Autofahrer eine Teilschuld?

Mindestens, schon aus der Betriebsgefahr heraus, die sich hier verwirklicht hat. (Bei entsprechend vorsichtiger Fahrweise wäre der Unfall durch den Autofahrer nämlich zu vermeiden gewesen.)

Sollten die Eltern des Fahrradfahrers sich Rechtsbeistand suchen (der
Autofahrer hat einen Anwalt eingeschaltet) oder die Abwicklung
der Versicherung überlassen?

Als Autofahrer würde ich das auch tun, wenn ich mit so viel Ärger zu rechnen hätte. Die Eltern sollten einfach die Haftpflicht informieren. Falls allerdings Schmerzensgeld und/oder eigener Schadenersatz (Fahrrad!) geltend gemacht werden soll, kann ein Anwalt nicht schaden.

Droht dem Radfahrer eventuell eine Führerscheinsperre?

Ach was. Dem droht eine Gardinenpredigt, aber die wirkt, den richtigen Vater vorausgesetzt, weitaus nachhaltiger als so eine kleine Führerscheinsperre.

Gruß
smalbop

Hi smalbop, dem angeblichen Fehlurteil d. AG Darmstadt steht immerhin noch d. Urteil d. LG Erfurt gegenüber.
Wenn man schon Urteile eines AG als Fehlurteile bewertet, sollte man wenigstens Quellen dazu einsetzen die Hand u. Fuß haben u. d. Aussage beweisen. Eine persönliche Meinung war, ist u. wird aber immer nur eine persönliche Meinung u. kein Beweis sein.
ramses90

Hallo Ramses,

Wenn man schon Urteile eines AG als Fehlurteile bewertet,
sollte man wenigstens Quellen dazu einsetzen die Hand u. Fuß
haben u. d. Aussage beweisen.

Ich kann nur das wiederholen, was ich schon sagte. Kinder müssen/dürfen auf dem Gehweg radfahren. Steht in der StVO § 2 V. Also hat ein Autofahrer stets mit Radfahrern auf dem Gehweg zu rechnen und, eine entsprechende Berechtigung vorausgesetzt, so vorsichtig über den Gehweg zu fahren, dass es zu keinen Konflikten mit ihnen kommen kann, § 1 StVO. Da gibt es weiter nichts zu beweisen oder herzuleiten. Entweder es erschließt sich einem diese unmittelbare logische Schlussfolgerung sofort - oder überhaupt nicht.

Eine persönliche Meinung war,
ist u. wird aber immer nur eine persönliche Meinung u. kein
Beweis sein.

Richter sind nur (wohl meist eher Auto als Fahrrad fahrende) Menschen und als solche vor Irrtümern nicht gefeit und auch alle ihre Urteile sind insofern nur persönliche Meinungen über die Rechtslage. Wären Richter im Beruf unfehlbar, gäbe es keine aufgehobenen Urteile. Und überhaupt: Zwei Juristen, drei Meinungen.

Gruß
smalbop