Hallo
Ein minderjähriger Fahrradfahrer fährt in falscher Richtung auf dem Gehweg, weil die Fahrbahn auf beiden Seiten mit Autos zugestellt ist, von vorne ein großer LKW kommt und ein Ausweichen auf den rechten Gehweg nicht möglich ist. Ein Radweg ist nicht vorhanden. Ein entgegenkommendes Fahrzeug biegt nach rechts in eine Einfahrt ein und übersieht den Radfahrer. Der Radfahrer kann nicht mehr ausweichen und es kommt zu einer Kollision, bei der der Radfahrer mit Prellungen davonkommt, während beim Auto ein Schaden am linken Kotflügel entsteht. Trägt der Fahrradfahrer Alleinschuld und muß in vollem Umfang für den Schaden aufkommen (Privathalftpflicht der Eltern) oder trägt der Autofahrer eine Teilschuld? Sollten die Eltern des Fahrradfahrers sich Rechtsbeistand suchen (der Autofahrer hat einen Anwalt eingeschaltet) oder die Abwicklung der Versicherung überlassen? Droht dem Radfahrer eventuell eine Führerscheinsperre?
Vielen Dank
Danie

