Ich beobachte öfters wie Fahrradfahrer Fussgängerübergänge benutzen. Sie fahren dabei auf dem Gehweg (manchmal auch nachdem ein Radweg endet und zum Gehweg übergeht) und überqueren wie selbstverständlich die Strasse indem sie über einen Zebrastreifen fahren. Ich denke mal, dass man das als verkehrswidrig bezeichnen kann, da Radfahrer wie alle anderen Fahrzeugführer auch auf einer für sie zulässigen Fahrbahn fahren müssen usw. So viel ich weiss, dürfen Kinder bis 12 Jahren auf dem Gehweg mit den Fahrrad fahren. Dürfen diese einen Fussgängerübergang fahrend in Anspruch nehmen oder müssen sie vorher absteigen?
Meine eigentliche Frage ist aber, ob ein (erwachsener) Radfahrer, der sein Rad schiebt, immernoch als Fahrzeugführer gilt und deshalb einen Fußgängerübergang nicht zum Überqueren der Strasse benutzen darf?
(Die Frage klingt vielleicht doof, aber ich hab mal sowas gehört.)
Meine eigentliche Frage ist aber, ob ein (erwachsener)
Radfahrer, der sein Rad schiebt, immernoch als Fahrzeugführer
gilt und deshalb einen Fußgängerübergang nicht zum Überqueren
der Strasse benutzen darf?
Nein er ist dann Fußgänger und darf (offizielle Empfehlung) auf diese Art den Zebrastreifen zum überqueren der Straße nutzen.
Meine eigentliche Frage ist aber, ob ein (erwachsener)
Radfahrer, der sein Rad schiebt, immernoch als Fahrzeugführer
gilt und deshalb einen Fußgängerübergang nicht zum Überqueren
der Strasse benutzen darf?
was soll der denn machen - sein Rad erst auf die andere Seite schmeißen und dann hinterherrennen?
was soll der denn machen - sein Rad erst auf die andere Seite
schmeißen und dann hinterherrennen?
Gruß Ralf
Keine Ahnung. Ich frage ja nur wie das gesetzlich geregelt ist.
Überspitzt könnte man ja auch sagen, dass man sein Auto über einen Zebrastreifen schieben könnte um so auf die andere Strassenseite zu kommen.
Eben.
So weit mir bekannt ist zählt übrigens das „rollern“ mit dem Rad, also z.B. mit dem rechten Fuß auf dem linke Pedal stehend und mit dem linken Fuß abstoßend, nicht als Radfahren. Dann ist man immer noch, rechtlich gesehen, ein Fußgänger. So ists ja auch wenn man einem „Kickboard“ unterwegs ist.
Also, an Fußgängerüberwegen, oder z.B. Fußgängerzonen ohne sonstige Freigabe: Radfahren darf man nicht, „rollern“ oder gar schieben -natürlich- immer.
überqueren wie selbstverständlich die Strasse indem sie über
einen Zebrastreifen fahren. Ich denke mal, dass man das als
verkehrswidrig bezeichnen kann
Yo, würd ich genau so sehen. Auch als Radfahrer…
Aniki