Fahrradfahrer nimmt Vorfahrt&will nicht bezahlen

Hallo Zusammen,

mir wurde von einem Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen, er hat meine komplette Fahrerseite aufgerissen und weigert sich zu bezahlen!
Die Polizei ist dagewesen und hat sein Verschulden bestätigt!!!Ich habe ich schon mehrmals angeschrieben, aber er reagiert nicht!!
Da ich Studentin bin, habe ich keine Kohle für einen Anwalt! Kann ich, da ich im Recht bin trotzdem einen Anwalt bekommen, unentgeltlich? An wen muss ich mich wenden???

Lieben Dank schonmal!
Millepi

Hallo, die erstaunte Vorfrage sei erlaubt: wie kann ein Radfahrer denn die komplette Fahrerseite eines Autos aufreissen? Normalerweise gehen Kollisionen zwischen Autos und Radlern doch für die Radler schlecht aus, nicht für die Autos…

Aber zur Rechtsfrage: die Polizei entscheidet nicht über Schuld oder Nichtschuld, das müßte ein Richter tun. Eine Aussage der Polizei ist allenfalls ein Beweis, gibt Ihnen aber noch keinen durchsetzbaren Anspruch.

Grundsätzlich gilt: wenn jemand einen Anspruch hat, die Gegenseite aber einfach nicht zahlt, muß dieser Anspruch erst durchsetzbar gemacht werden, etwa durch ein richterliches Urteil nach Klageerhebung. Etwas einfacher wäre der Weg über einen gerichtlichen Mahnbescheid; wenn die Gegenseite darauf nicht reagiert, wäre auch schon ein vollstreckbarer Titel da. Wenn die Gegenseite den Ansruch aber bestreitet, müßte man gleichfalls klagen.

Für das Beschreiten des Klageweges fallen Gerichtskosten an. Zusätzlich fallen Anwaltskosten an, wenn man (oder die Gegenseite) einen Anwalt einschaltet. Diese Kosten können - gerade bei geringen Forderungen - durchaus beträchtliche Höhen erreichen. In Deutschland hat grundsätzlich derjenige die Prozess- und Anwaltskosten (beider Seiten) zu zahlen,
der vor einem Zivilgericht unterliegt.

Ist die Klage also erfolgreich, muß man normalerweise gar keine Kosten zahlen, weil die unterliegende Gegenseite alles zu zahlen hat. Ist man aber nicht erfolgreich, wird die Klage abgewiesen, dann steht man plötzlich vor den Anwaltsosten beider Seiten und den Gerichtskosten. Jemanden zu verklagen bdeutet also ein gewisses Risiko, und man sollte das nur anfangen, wenn man wirklich überzeugt sein kann, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt.

Wenn die Sache so eindeutig ist, dann könnte es eine gute Idee sein, zum Anwalt zu gehen - wenn der das auch so einschätzt, wird er gerne die Gegenseite verklagen, denn er kriegt seine Anwaltsgebühren am Ende ja von ihr. Einzie Ausnahme: der Beklagte ist auch ein armer Schlucker, bei dem nichts zu holen ist. Dann kriegt man zwar recht, schuldet aber immer noch die Gerichts- und die (eigenen) Anwaltskosten. Anwalt und Gericht können sich ja nur dann an die Gegenseite halten, wenn diese zu zahlen imstande ist.

Hier kann Prozesskostenhilfe aus dem Schlamassel helfen, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Erstmal herzliche Grüße und viel Erfolg
scionescire

Hallo,

da du Studentin bist, kannst du dich an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden.

MfG

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher aber normalerweise, wenn du im Recht bist und dir ein Anwalt nimmst, jetzt weiß ich nicht on es nur so ist wenn es bis vor Gericht geht oder auch so, aufjedenfall wenn der Fahradfahrer vor Gericht verliert muss er deine Anwaltskosten zahlen. (aber ohne Gewähr)
Das einzigste was du mal gucken kannst, da du Studentin bist und wahrscheinlich wenn ein geringes Einkommen hast, da gibt es das Armenrecht (ich weiß das gibt es nicht mehr diesen Ausdruck, aber mir fällt der neue Ausdruck nicht mehr ein) Da musst du deine Finanzen offenlegen und zeigen das du nicht zahlen kannst. So hat das eine Freundin von mir gemacht.
Ich würd einfach mal beim Anwalt nachfragen.
Sonst kann ich dir da leider nicht bei helfen.

Gruß chima

Hi,
das ist nun so garnicht mein Fachgebiet, daher leider nur ne private Antwort:
Bei mir hat damals der Anwalt selbst die Unterlagen für die Beratungskostenhilfe gehabt und ausgefüllt.
Ansonsten ist da wohl am ehesten das Amtsgericht zuständig.
Wünsche Dir viel Glück
LG Corinn

Hallo Millepi,

die meisten Anwälte lassen sich die ersten Beratungstermine nicht bezahlen. Also Termin beim Anwalt vereinbaren und dabei fragen, ob das bei diesem Anwalt auch so ist.
Ich glaube, das es so ist: Grundsätzlich kann man Prozesskostenhilfe beantragen und außerdem muss der Schädiger, wenn Du denn Recht bekommst, auch die Kosten Deines Anwaltes übernehmen. Es gibt natürlich auch Risiken, z.B. wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist, dann will natürlich der Anwalt und auch das Gericht ihr Geld zunächst einmal von Dir haben. Aber da kann Dir auch der o.g. Anwalt beim ersten Gespräch sicher mehr zu sagen.

Gruß Mar-wa

Sorry, ich war hier lange nicht mehr drin, und nehme an,daß Ihr Fall inzwischen entschieden ist…Generell haben Sie mit Ihrer guten Protokollage bei der Polizei eh die besseren Karten, und somit finanziell eigentlich nichts zu befürchten…Empfehle dringend Rechtsschutzversicherung! Sie Haben fast noch ein ganzes Leben vor sich, in dem noch so viel kommen kann!