Hallo, die erstaunte Vorfrage sei erlaubt: wie kann ein Radfahrer denn die komplette Fahrerseite eines Autos aufreissen? Normalerweise gehen Kollisionen zwischen Autos und Radlern doch für die Radler schlecht aus, nicht für die Autos…
Aber zur Rechtsfrage: die Polizei entscheidet nicht über Schuld oder Nichtschuld, das müßte ein Richter tun. Eine Aussage der Polizei ist allenfalls ein Beweis, gibt Ihnen aber noch keinen durchsetzbaren Anspruch.
Grundsätzlich gilt: wenn jemand einen Anspruch hat, die Gegenseite aber einfach nicht zahlt, muß dieser Anspruch erst durchsetzbar gemacht werden, etwa durch ein richterliches Urteil nach Klageerhebung. Etwas einfacher wäre der Weg über einen gerichtlichen Mahnbescheid; wenn die Gegenseite darauf nicht reagiert, wäre auch schon ein vollstreckbarer Titel da. Wenn die Gegenseite den Ansruch aber bestreitet, müßte man gleichfalls klagen.
Für das Beschreiten des Klageweges fallen Gerichtskosten an. Zusätzlich fallen Anwaltskosten an, wenn man (oder die Gegenseite) einen Anwalt einschaltet. Diese Kosten können - gerade bei geringen Forderungen - durchaus beträchtliche Höhen erreichen. In Deutschland hat grundsätzlich derjenige die Prozess- und Anwaltskosten (beider Seiten) zu zahlen,
der vor einem Zivilgericht unterliegt.
Ist die Klage also erfolgreich, muß man normalerweise gar keine Kosten zahlen, weil die unterliegende Gegenseite alles zu zahlen hat. Ist man aber nicht erfolgreich, wird die Klage abgewiesen, dann steht man plötzlich vor den Anwaltsosten beider Seiten und den Gerichtskosten. Jemanden zu verklagen bdeutet also ein gewisses Risiko, und man sollte das nur anfangen, wenn man wirklich überzeugt sein kann, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt.
Wenn die Sache so eindeutig ist, dann könnte es eine gute Idee sein, zum Anwalt zu gehen - wenn der das auch so einschätzt, wird er gerne die Gegenseite verklagen, denn er kriegt seine Anwaltsgebühren am Ende ja von ihr. Einzie Ausnahme: der Beklagte ist auch ein armer Schlucker, bei dem nichts zu holen ist. Dann kriegt man zwar recht, schuldet aber immer noch die Gerichts- und die (eigenen) Anwaltskosten. Anwalt und Gericht können sich ja nur dann an die Gegenseite halten, wenn diese zu zahlen imstande ist.
Hier kann Prozesskostenhilfe aus dem Schlamassel helfen, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Erstmal herzliche Grüße und viel Erfolg
scionescire