Fahrradfahrer wegen Beleidigung anzeigen?

Hallo liebe Community,

folgender Fall:
Person A fährt Auto auf einer zweispurigen Straße auf der rechten Spur innerorts. Auf der linken Spur ist Verkehr, rechts sind Fahrradfahrer. Zum Überholen der Fahrradfahrer ist genug Platz.

Beim Überholvorgang eines Fahrradfahrers bemerkt Person A, dass ein Auto auf der linken Spur auf seine Spur möchte. Dies ohne blinken und sehr knapp. Aus Reflex zieht Person A ein Stück weit nach rechts.
Der zu überholende Fahrradfahrer wird nun knapp überholt. Der ausreichende Abstand wurde nicht eingehalten.

An der nächsten Ampel kommt der Fahrradfahrer an die Scheibe von Person A und stellt diesen zur Rede was ja auch legitim ist. Allerdings ist der Fahrradfahrer so aufgebracht dass er PErson A nur anschreit und ihn beleidigt. Person A kommt nicht zu Wort. Der Fahrradfahrer droht mit Anzeige.

Nun überlegt Person A ob der Fahrradfahrer wegen Beleidigung angezeigt werden soll. Hat Person A eine Chance auf Erfolg. Insbesondere geht es darum, dass Person A dann evtl. eine bessere Ausgangslage hätte wenn der FAhrradfahrer tatsächlich Anzeige erstattet.

Person A würde die Strafe für zu enges überholen ja in Kauf nehmen, wenn auch unverschuldet. Eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr, was aber nicht der Fall war, wäre nicht so toll.

Was sagt ihr dazu?
Danke schon mal.

Gruß
Markus

Hi,

A sollte abwarten was davon kommt. Im Affekt sagt man viel. Wenn eine Anzeige kommt, dann kann A sich immer noch äussern. Im Zweifel steht dann Aussage gegen Aussage, bzw. A’s Aussage warum er so nah an dem Radfahrer vorbeigefahren ist.

Meine Meinung

Gruss
K

Hallo,

in der Regel ist es so, dass Staatsanwaltschaften in solchen verkehrsrechtlichen Dingen Verfahren auch mal gern einstellen, weil der bürokratische Aufwand sehr hoch ist, Aussage gegen Aussage steht und kein wirkliches öffentliches Interesse besteht.

Der Autofahrer sollte meiner Meinung nach erstmal abwarten, was kommt und sich dann äußern.

Alles Gute

Micha

Merci
Hallo,

danke für Eure Antworten @ Michaela und Kasi

Gruß
Markus