Fahrradhelm geklaut

folgender Fall.

Angenommen, Mutter ist mit Kind auf dem Rad unterwegs (entlang einer kleinen kurzen Wanderroute in einem kleinen Wäldchen), halten an einer Stelle und machen Pause, gehen dabei im Wald etwas den Berg hoch, sich was ansehen. Dabei lassen sie Fahrräder am Weg stehen und den Kinderhelm auf dem Gepäckträger des Kinderfahrrads gelegt.

Als sie viertel Stunde später wieder zu den Rädern den Berg runtergehen, ist der Kinderhelm weg. Abgesehen dass der Helm auch recht teuer gewesen sei, sei nun auch ein schönes Stück Erinnerung an etwas weg.

Würde es in dem Fall Sinn machen, wenn Mutter eine Anzeige erstattet wegen einem Fahrradhelm? Wäre das mit Kosten verbunden? Bestünde überhaupt die Chance dadurch den Helm mal wiederzubekommen?

Huhu!

Würde es in dem Fall Sinn machen, wenn Mutter eine Anzeige
erstattet wegen einem Fahrradhelm?

Gegenfrage: Würde es Sinn machen, es zu lassen (mal ganz abgesehen davon, dass „wegen“ den Genitiv regiert)?

Wäre das mit Kosten
verbunden?

Nein.

Bestünde überhaupt die Chance dadurch den Helm mal
wiederzubekommen?

Gegenfrage: Wäre die Chance, den Helm wiederzubekommen, größer, wenn man den Diebstahl nicht anzeigte?

Würde es in dem Fall Sinn machen, wenn Mutter eine Anzeige
erstattet wegen einem Fahrradhelm? Wäre das mit Kosten
verbunden? Bestünde überhaupt die Chance dadurch den Helm mal
wiederzubekommen?

theoretisch ein ja, zwei nein. Praktisch wird die Anzeige auch im Umgang mit der Versicherung nicht helfen, weil grob fahrlässig gehandelt wurde.

Gruß,
Christian

Hallo,

danke Euch 2!

Gegenfrage: Wäre die Chance, den Helm wiederzubekommen,
größer, wenn man den Diebstahl nicht anzeigte?

hm… ich meinte auch im Zusammenhang eben wegen der angenommen groben Fahrlässigkeit, ob eine Anzeige überhaupt dann Sinn macht und aufgenommen würde, habs nur nicht so geschrieben ;o)

Nochmal hallo!

Es ist doch für die Frage, ob ein Diebstahl begangen wurde oder nicht, vollkommen unerheblich, wie leicht dem Täter die Tat gemacht wurde.

Dagegen passiert es nahezu täglich, dass die Polizei irgendwo ganze Lager mit Diebesgut ausfindig macht und das Zeug nirgends zuordnen kann, weil niemand es als gestohlen gemeldet hat.

Dagegen passiert es nahezu täglich, dass die Polizei irgendwo
ganze Lager mit Diebesgut ausfindig macht und das Zeug
nirgends zuordnen kann, weil niemand es als gestohlen gemeldet
hat.

danke! :o)

Nochmal hallo!

Auch Hallo,

Es ist doch für die Frage, ob ein Diebstahl begangen wurde
oder nicht, vollkommen unerheblich, wie leicht dem Täter die
Tat gemacht wurde.

Es ist doch nicht die Frage, ob ein Diebstahl begangen wurde.
Frage war, ob eine Anzeige hinsichtlich einer möglichen groben Fahrlässigkeit Sinn macht.

Dagegen passiert es nahezu täglich, dass die Polizei irgendwo
ganze Lager mit Diebesgut ausfindig macht und das Zeug
nirgends zuordnen kann, weil niemand es als gestohlen gemeldet
hat.

Huhu!

Hoho ,

Würde es in dem Fall Sinn machen, wenn Mutter eine Anzeige
erstattet wegen einem Fahrradhelm?

Gegenfrage: Würde es Sinn machen, es zu lassen (mal ganz
abgesehen davon, dass „wegen“ den Genitiv regiert)?

vielleicht wegen grober Fahrlässigkeit ?

Wäre das mit Kosten
verbunden?

Nein.

Ganz im Gegenteil. Versicherungen, Anwälte, Polizei und sonstige Behörden würden sich mit dem brisanten Fall beschäftigen, vielleicht noch Personal zusätzlich einstellen. Ein wesentlicher Beitrag zur Beschäftigungspolitik und Wirtschaftswachstum.

Bestünde überhaupt die Chance dadurch den Helm mal
wiederzubekommen?

Gegenfrage: Wäre die Chance, den Helm wiederzubekommen,
größer, wenn man den Diebstahl nicht anzeigte?

Selbstverständlich nicht. Wenn wieder mal ein Lager mit Diebesgut ausgehoben wird, kann man den Besitzer des Fahrradhelms anhand einer DNA-Analyse (Name und Anschrift sind leider nicht vorhanden) sicher ermitteln.

Guten Abend!

Es ist doch für die Frage, ob ein Diebstahl begangen wurde
oder nicht, vollkommen unerheblich, wie leicht dem Täter die
Tat gemacht wurde.

Es ist doch nicht die Frage, ob ein Diebstahl begangen wurde.
Frage war, ob eine Anzeige hinsichtlich einer möglichen groben
Fahrlässigkeit Sinn macht.

Ich verstehe nicht. Ist der Helm gestohlen worden oder nicht? Er ist gestohlen worden. Warum sollte das nicht angezeigt werden? Weil die Bestohlene sich deshalb wegen eventueller Mittäterschaft selbst belasten würde? Also bitte!

Hallo!

Es ist doch nicht die Frage, ob ein Diebstahl begangen wurde.
Frage war, ob eine Anzeige hinsichtlich einer möglichen groben
Fahrlässigkeit Sinn macht.

Ich verstehe den Sinn Deiner Antwort nicht. Der Täter hat sich eines Diebstahls schuldig gemacht. Und der Punkt ist: Wenn in den Kriminalitätsstatistiken die Diebstahlsfälle zurückgehen, dann liegt das meist nicht daran, dass die Menschen weniger kriminell wären, sondern daran, dass die Menschen nach dem Dritten Fahrrad dass Ihnen geklaut wurde ohne dass ein Täter ermittelt werden konnte denken, sie könnten sich die Anzeige im nächsten Falle ruhig sparen.
Der Helm ist geklaut, es ist vollkommen in Ordnung, das zur Anzeige zu bringen. Natürlich ist der Helm wohl unwiderbringlich verloren. Aber eine Straftat ist es allemal - und die anzuzeigen macht immer sinn. Und sei es nur, damit die Statistik ein wenig genauer wird.

Gruß,

Florian.

1 Like

Hallo!

Und ich hab während meiner Gerichtszeit sogar den äußerst unwahrscheinlichen Fall erlebt, dass ein gestohlenes Fahrrad wieder aufgetaucht ist und der Täter gefasst und bestraft wurde.

So etwas kommt zwar fast nie vor, aber manchmal dann doch, vor allem wenn die Straftäter so blöd sind, dass sie eigentlich wegen „Dummheit vor dem Gesetz“ bestraft gehörten:wink: Gerade aber das kommt gar nicht so selten vor:wink:

Gruß
Tom

wir hatten gestern auch Zettel ausgehängt und der Helm ist wahrscheinlich morgen wieder bei uns, denn wir hatten heute abend einen der Zettel mit Rückrufnummer in unserem Briefkasten *Freu
Werd da also morgen anrufen und hoffen, dass wir Glück haben…