wie würde die Rechtslage aussehen, WENN sich folgender fiktiver Fall ergeben würde;
Endkunde(privat) kauft ein Fahrrad in einem Onlineshop.
Preisbereich ca. 1000,- Euro.
Bezahlt wird per Vorkasse.
Nun kommt das Fahrrad an, es ist vielleicht auch einwandfrei, wie beschrieben, aber der Endkunde kommt nun doch zu dem Schluss, dass ihm das Gefährt nicht gefällt.
Greift auch hier die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen (oder mit?) das Fahrrad zurück geben zu können?
Wer muss üblicherweise die erheblichen Rücksendekosten (üblicherweise über 50,- Euro) bezahlen?
1.Grundsätzlich besteht im Versandhandel eine 14tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen
2.Retouren
Dazu sollte man in die AGB des Verkäufers schauen bzw.ob dieser der Lieferung entsprechende Unterlagen für eine eventuelle Rücksendung beigefügt hat.
Diesem Procedere sollte man auch folgen,da Waren oft nicht vom Verkäufer,sondern von dem Lieferanten des Verkäufers (über Speditionslager zum B.) ausgeliefert werden.Gerade in solchen Fällen wird oftmals die Freimachung der Sendung durch den Käufer verlangt.Da ansonsten die Sendung von dem Zwischenlager nicht angenommen wird und zurückgeschickt und man dann auf den doppelten Kosten sitzt.
der umstand der „sonderanfertigung“ hat überhaupt nichts mit den rücksendekosten zu tun.
auch die 40€-grenze ist unerheblich, abs.2 http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html
sie hat nur bedeutung, wenn sich der verkäufer vorbehält, die kosten bei waren über einem wert von 40€ auf den verbraucher aufzuerlegen. tut er dies nicht, gilt dasselbe wie bei einem warenwert unter 40€: der verkäufer trägt die kosten…
1.Grundsätzlich besteht im Versandhandel eine 14tägiges
Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen
„Grundsätzlich“ handelt es sich hier um eine Ausnahmeregelung, die an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft ist. Und außerdem besteht kein Rückgaberecht, sondern ein Widerrufsrecht, was einen nicht unerheblichen Unterschied darstellt.
2.Retouren
Dazu sollte man in die AGB des Verkäufers schauen…
Erstmal sind die gesetzlichen Regeln maßgeblich, dann kann man mal einen Blick in die AGB werfen, prüfen ob diese zulässig und somit wirksam sind. Hinsichtlich des Widerrufsrechtes sind kaum Einschränkungen durch AGB möglich, was aber viele Onlinehändler nicht daran hindert abstruse Regelungen in die AGB zu schreiben, die dann natürlich unwirksam sind. Kürzlich bei einem gewerblichen Ebay Händler gesehen: Bei Widerruf fallen 10 Euro Bearbeitungsgebühren an. Der bettelt förmlich nach einer Abmahnung.