Fahrradklau aus abgeschlossenem Keller

Hi!

Vor kurzem wurde mein Fahrrad aus einem abeschlossenen Fahrradabstellraum des Kellers ohne Spuren entwendet. Der Zugang ist nur über eine erste Kellertür möglich, sprich es müssen 2 Türen passiert werden und ohne Schlüssel geht bei beiden nichts. Anzeige habe ich erstattet und der Versicherung gemeldet, die aber jetzt keinen Cent zahlen möchte. Dabei berufen die sich auf einen Paragraphen, bei dem es heißt, das nur Einbruchdiebstahl versichert wäre, wenn außerhalb des Versicherungsortes. Die 2. Begründung ist, dass der einfache Diebstahl nicht versichert sei und führen hierzu noch die Klausel 7110 an. Ich hatte zwar letztes Jahr schon geahnt, dass Versicherungen völlig überflüssig ist, aber dass die sich dann auch noch mit so billigen Tricks aus der Affäre zu ziehen versuchen, find ich echt fies. Immerhin kann Einbruch bei den Schlössern auch spurlos geschehen und wer sagt, dass die Kratzer am Türrahmen und am Schloss keine Kratzer vom Einbrecher war. Kann mir jemand einen wasserdichten Tipp geben bevor ich bei denen wieder ins offene Messer laufe?

Bye

Hallo Serdarius,

ist das ein Gemeinschaftskeller?

Gruß
Marco

ist das ein Gemeinschaftskeller?

Hi Marco!

Ja, leider.

Gruß

HIIILFEE !!! FAHRRADKLAU !!! HIIILFEE
Leider konnte mir bisher keiner helfen … gibts denn keinen der Rat weiß??

Leider konnte mir bisher keiner helfen … gibts denn keinen
der Rat weiß??

Es gibt leider keinen Rat. Die Versicherung muß und wird nicht zahlen, da der von Dir geschilderte Sachverhalt keinen Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen darstellt.

Ciao, Wotan

UPDATES … Immer noch = HILFE !!!

Es gibt leider keinen Rat. Die Versicherung muß und wird nicht
zahlen, da der von Dir geschilderte Sachverhalt keinen
Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen
darstellt.

Danke Wotan! Besser diese, als gar keine Antwort, aber, es gibt eventl. gewichtige Änderungen: meine Frau meint sich erinnern zu können, dass sie das Fahrrad nach mir nochmal benutzt und es auch danach abgeschlossen hatte. Es ist dann zwar immer noch nicht belegt, dass gewaltsam eingebrochen wurde, jedoch mußte ja zumind. das Schloss geknackt worden sein. Müßte die Vers. unter diesen Bedingungen dann nicht doch zahlen?

Gruß

Schau mal hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

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Generell ist zu sagen, dass das Fahrrad beim einem Einbruchdiebstahl versichert gewesen wäre. Dieser Einbruchdiebstahl liegt jedoch nur vor, wenn es in einem nur durch Sie zugänglichen Keller abgestellt worden wäre. Die Erweiterung auf Fahrraddiebstahl, wie sie von Versicherungen angeboten wird bezieht sich auf den s.g. einfachen Diebstahl im Zeitraum von etwa 7.00 Uhr und 22.00 Uhr. Der Dieb muß im Gegensatz zum Einbruchdiebstahl nirgendwo einbrechen um das Fahrrad zu stehlen sondern lediglich das Fahrradschloß überwinden. Wenn das Fahrrad jedoch nach 22.00 Uhr aus einem Geminschaftskeller entwendet wird, sind wir außerhalb des Zeitraumes, in dem der einfache Diebstahl versichert ist und Einbruchdiebstahl greift nicht, da Geminschaftskeller.

Danke euch Jesch und Michael!

die Nachtklausel ist ohne Belang, da das Rad im Gemeinschaftskeller :abgestellt war. Lediglich der Fahrradzusatz muss abgesichert sein.

das heißt jetzt auf gut deutsch, im Gemeinschaftskeller ist Abschließen ein Muß. In den Vertragsformulierungen steht jedoch noch zustätzlich drin, dass das Bike an einem festen unbeweglichen Gegenstand gekettet sein muß. Dazu ist im Gemeinschaftskeller leider keine Möglichkeiten, da nur vier Wände, kleines Fenster und eine Tür vorhanden sind. Wat nu? Wird die Versicherung dann doch nicht zahlen müssen?

Hallo?
Bitte noch um eine letzte Antwort für meinen letzten Eintrag. Dann ist es abgehakt … [warum gibts so etwas wie „abgehakt“ eigentlich nicht?]

Nein, auch dann wird die Versicheurng nicht zahlen, da nach 22:00 Uhr niocht mehr der einfache sondern nur der Einbruch/Diebstahl greift, der Dieb muß also ein Hinderniss in Form einer nur durch euch zugänglichen abgeschlossenen Tür überwinden. Das Fahrradschloß genügt nach 22:00 Uhr nicht mehr. Außer das Fahrrad sei noch in Benutzung, also Ausflug in einen Biergarten, gewesen.

Ist das nicht Betrug?

Nein, auch dann wird die Versicheurng nicht zahlen, da nach
22:00 Uhr niocht mehr der einfache sondern nur der
Einbruch/Diebstahl greift

Wie kann man, wenn ein mit einem Fahrradschloss versehene Fahrrad 2 Monate lang im abgeschlossenem Keller steht, davon ausgehen, dass das Rad zwischen 22 und 6 gestohlen wurde, angesichts der Tatsache, dass es mit einem Verhältnis von 3:1 wahrscheinlicher ist, dass das Fahrrad tagsüber gestohlen wird?!?! Das ist doch glatter Betrug, oder wo irre ich mich?

Servus,

richtig… sobald der Gebrauch in der Zeit von 22-7 Uhr beendet ist, leistet die Versicherung nicht mehr, wenn ein einfacher ED vorliegt.

Gruß
MArco

Hi,

nunja… du willst die Rechte ziehen, also bist du nachweispflichtig, dass das, was die Versicherung behauptet nicht zutrifft.

Gruß
Marco

Außer das Fahrrad war noch in Benutzung, also zum Beispiel bei einem späten Biergatewnbesuch.

Michael

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Danke für eure Hilfe!!!
Danke für eure Hilfe!!!