Hallo,
ist es einem Vermieter erlaubt im Mietvertrag festzuhalten das keine Räder mit in die Wohnung genommen werden dürfen bzw in den mit gemieteten Keller zu stellen? Ich hab dieses Gesetz gefunden (§§ 535,550 BGB), es trifft jedoch keine Aussage darüber ob es auch dann erlaubt ist wenn dies im Mietvetrag festgehalten wird. Ändert sich etwas an der Situation wenn auf der Straße vom Vermieter Radständer angebracht wurden, welche jedoch keine Diebstahlsicherung bieten ?
Vielen Dank für jeglichen Rat,
Christoph
Hallo,
ist natürlich Interpretationssache. Meines Erachtens liegt hier eine unzulässige Benachteiligung des Mieters vor. Der VM will offensichtlich Beschädigungen im Treppenhaus vermeiden. Die Benachteiligung liegt darin, dass als Ausgleich kein hinreichender Ersatz geschaffen wird. Den nicht vorhandenen Diebstahlschutz hast du schon erwähnt, aber auch die erhöhte Alterung durch die Witterung im Freien ist zu berücksichtigen.
Anders sähe es aus, wenn eine abschließbare Garage oder ein gesonderter Fahrradkeller angeboten wird. Aber selbst dann könnte man argumentieren, dass iLmer noch alle Mitbewohner an dem Fahrrad herumfummeln können. letzten Endes werden Fahrradversicherungen einen eigenen Keller immer durch geringere Beiträge honorieren.
Meines Erachtens (IANAL) ist der entsprechende Passus im Mietvertrag nichtig.
Gruß, Niels
Hallo in die Diskusion,
man kann sich dieser Argumentation eigentlich nur anschließen.
Was geht es den Vermieter an was man in seiner Wohnung, die ja wegen den Mietzahlungen in meinen Besitz (nicht in mein Eigentum)übergegangen ist, an?
Irgendwann verbieten die Vermieter womöglich auch noch, eine Kiste Bier in der Wohnung zu lagern. Das geht zu weit. Man kann in seiner Wohnung lagern oder abstellen was man will. Selbst seine Freundin. 
Gruß
acuario
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