Am Hauptbahnhof ist ein Fahrradständer (am Gebäude selbst) von einem Café (im Gebäude selbst) an einer Seite durch Klebeband blockiert worden. Wohl aus Faulheit der Mitarbeiter, die nicht jedes mal um einen voll besetzen Ständer herumlaufen möchtem.
Ist sowas zulässig? Welche Mittel gibt es eventuell dagegen. (höfliches Nachfragen blieb leider ohne Erfolg und die Hausverwaltung reagierte bisher nicht auf eine Anfrage)
Hallo,
wenn man den Fahrradständer da aufgestellt hat, hat man sicher die (vermutlich schriftliche) Erlaubnis des Gebäude- und Grundstückseigentümers (vermutlich einer Tochtergesellschaft der Bahn) für diese Nutzung. Da werden auch alle Details geregelt sein.
An vielen Bahnhöfen gibt es weite Bereiche, in denen das Abstellen von Fahrrädern verboten ist (u.a. auch um Rampen für Behinderte, Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten frei zu halten, aber auch aus ästhetischen Gründen), da bekommt man aber auch keine Erlaubnis einen Fahrradständer hinzustellen.
Am Hauptbahnhof ist ein Fahrradständer (am Gebäude selbst) von
einem Café (im Gebäude selbst) an einer Seite durch Klebeband
blockiert worden. Wohl aus Faulheit der Mitarbeiter, die nicht
jedes mal um einen voll besetzen Ständer herumlaufen möchtem.
also, Du monierst, dass ein existierender Fahrradständer von unbekannt blockiert ist und vermutest, das seien Mitarbeiter eines Cafés. Das halte ich schon mal für eine unbewiesene Unterstellung.
Ist sowas zulässig? Welche Mittel gibt es eventuell dagegen.
(höfliches Nachfragen blieb leider ohne Erfolg und die
Hausverwaltung reagierte bisher nicht auf eine Anfrage)
Evtl. sollen die Fahrradständer sowieso nur ein unverbindliches Angebot sein. Leider enthält bis heute nur selten mal eine Bauordnung auch die Verpflichtung zur Bereitstellung von ausreichenden Fahrradabstellmöglichkeiten.