Fahrradschieben auf welcher Fahrbahnseite Nr.2

Stelle hier nochmals die selbe Frage wie vor 1 Woche.
Fahrradschieben auf welcher Fahrbahnseite.

Hallo Danke Allen für Eure Antworten.
Es geht bei meiner Frage ums Fahrradschieben ausserhalb Ortschaften, also ohne Radweg etc.
Ein Gehweg ist da ja nicht vorhanden!!
Wir haben am Stammtisch schon diskutiert über diese Frage, jemand von uns hatte einen Beinahe –Unfall am Abend. Ein Radfahrer hatte sein Fahrrad auf der linken Seite (Radweg ist keiner vorhanden) bergauf geschoben und war für den Verkehr zu spät, wegen fehlendem Licht (er war kurz stehengeblieben, Pedalrückstrahler verdreckt)), bemerkt worden.

Ich bin der festen Meinung, dass ich mit dem Fahrrad, wenn ich am Berg unten absteige (bin 59 Jahre), nicht auf die linke Seite wechseln muss und dann am Berg oben nach ca . 250 mtr. Schieben nach rechts zum weiterfahren wieder wechseln, also 2x die Fahrbahn überqueren, auf der rechten Fahrspur bleiben und dort das Fahrrad schieben sollte.
Auf der rechten Seite sieht der Autofahrer wenigstens den roten Rückstrahl-Reflektor am Fahrrad wenn dieser rechts schiebt. Ein von mir gefragter Polizeibeamter(POM)konnte ebenfalls keine generelle Auskunft geben ???
Die Meinungen in meinen erhaltenen Antworten enthalten meist auch andere Meinungen. Soll ich den Verkehrsminister fragen, aber der weiß des sicher auch nicht !! Was ist Ihre werte Meinung dazu ??

Mfg Eddi

Moin

Ich bin der festen Meinung, dass ich mit dem Fahrrad, wenn ich
am Berg unten absteige (bin 59 Jahre), nicht auf die linke
Seite wechseln muss und dann am Berg oben nach ca . 250 mtr.
Schieben nach rechts zum weiterfahren wieder wechseln, also
2x die Fahrbahn überqueren, auf der rechten Fahrspur bleiben
und dort das Fahrrad schieben sollte.
Auf der rechten Seite sieht der Autofahrer wenigstens den
roten Rückstrahl-Reflektor am Fahrrad wenn dieser rechts
schiebt. Ein von mir gefragter Polizeibeamter(POM)konnte
ebenfalls keine generelle Auskunft geben ???
Die Meinungen in meinen erhaltenen Antworten enthalten meist
auch andere Meinungen. Soll ich den Verkehrsminister fragen,
aber der weiß des sicher auch nicht !! Was ist Ihre werte
Meinung dazu ??

Persönlich würde ich deine Frage in zwei Teilen beantworten.

  1. Ein schiebender Radfahrer ist ein Fußgänger und muss außerhalb geschlossener Ortschaften die linke Seite benutzen. Hat auch was mit gesundem Menschenverstand und Überlebenswillen zu tun: Wenn ich das Auto sehe kann ich noch rechtzeitig in den Graben springen…

  2. Kein rechtlicher Ansatz: Wo ist denn dein Risiko geringer? Bei 2x Überqueren der Fahrbahn oder beim auf der rechten Seite bleiben? Wenn das Licht funktioniert ist eventuell die (illegale) Version „rechts bleiben“ die sichere. Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab.

Gruß

heavyfuel

Hallo,

wie schon richtig geschrieben wurde, hat man dort als Fußgänger links zu gehen. Und wer das Fahrrad schiebt ist ja ein Fußgänger. Das habe ich damals schon in der Grundschule so gelernt.

Ein Radfahrer hatte sein Fahrrad auf der linken Seite (Radweg ist
keiner vorhanden) bergauf geschoben und war für den Verkehr zu
spät, wegen fehlendem Licht (er war kurz stehengeblieben,
Pedalrückstrahler verdreckt)), bemerkt worden.

Bei der Beschreibung (kein Licht wg. Stillstand, verdreckter Pedalrückstrahler) stelle ich mir grade eine Frage: Was war mit dem vorgeschriebenen weißen Frontreflektor?

Grüßli,
Arcon

Hallo,

jemand von uns hatte einen Beinahe –Unfall am Abend. Ein
Radfahrer hatte sein Fahrrad auf der linken Seite (Radweg ist
keiner vorhanden) bergauf geschoben und war für den Verkehr zu
spät, wegen fehlendem Licht (er war kurz stehengeblieben,
Pedalrückstrahler verdreckt)), bemerkt worden.

Auch Autofahrer sollten auf Sicht fahren. Ansonsten: Ein Fußgänger, der ein Fahrrad schiebt bleibt ein Fußgänger.

Gruß,

Sebastian

Hallo,
zu dem, was die anderen schon gesagt haben, würde ich das Fahrrad neben mir zur Fahrbahn schieben. D.h. der Fußgänger läuft am Straßenrand und das Rad neben sich. So sind die Reflektoren näher zur Straßenmitte. Auch sollte der Radfahrer reflektierende Kleidung tragen.

mfG hankoc

Hi,

Auch Autofahrer sollten auf Sicht fahren.

HAHAHA! Kennst du einen außer dich und mich :wink: der das macht?

VG
J~

Also, wie schon weiter unten geschrieben: Wird das Rad geschoben bin ich Fußgänger!
Wo steht, welche Seite ich benutzen soll???
Es wird die linke empfohlen: Warum: Damit ich die Fahrzeuge sehen und notfalls ausweichen kann… Warum ich???
Wo steht: Das Fußgänger beleuchtet sein sollen???
Es wird empfohlen!!!
Was heißt das für mich: Auch als Radfahrer nicht reflektierende Kleidung tragen, und als Fußgänger schon garnicht!!!
Ich trage Reflektoren, auch als Fußgänger. 2, an jedem Arm einen. Warum: Wenn ich mit dem Rad fahre und im Dunkeln den Arm zur Fahrtrichtungsanzeige benutze: Warum dürfen Autofahrer das nicht wissen???
Also: Rüstet Euch auf, mit Reflektoren. Selbst Hunde bekommen solche. Es gibt auch Warnwesten…um Fußgänger zu warnen??
Als Autofahrer sind schwarze Fußgänger kaum wahrzunehmen.
Und verschmutzte Reflektoren im Dunkel zu reinigen? Wo steht das? Also lassen. Lieber an-oder umfahren lassen.
Bitte Zettel mitnehmen: Er war im Recht, nur nicht zu sehen…

Werner, diesmal genervt.

Das ist keine Empfehlung !
Moin,

STVO § 25 StVO Fußgänger

(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen.
Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen,
wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
Benutzen sie die Fahrbahn,
so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen;
außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist.
Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.

mfg
W.

Genau…
Hallo,

Die Frage des UP sollte sich doch mit 3-5 Zahlen (§) beantworten lassen. Mich erstaunt, dass bei n Beiträgen bisher nicht ein einziger auf entsprechende § StVO o.ä. verweist.

Bei jemandem den ich als erfahrenen Verkehrsrechtsexperten kenne würde mir derlei Info evtl. reichen. Aber hier im Forum finde ich es etwas zuviel verlangt nur aufgrund von „das ist so“ und „so habe ich’s erlebt“ etwas zu beurteilen.

Wenn’s aber nur um ein bischen Austausch zum Thema geht…und auch sonst möchte ich niemandem Vorschriften machen wie hier zu diskutieren ist. Nur, in diesem Fall hätte ich als UP in den bisherigen Antworten nur Meinungen, aber keine Fakten gefunden obwohl es die doch sicher gibt (oder sollte die StVO ausserortschaftliche Fußgänger nirgends erwähnen?)

so long,

das versteh ich auch nicht

Die Frage des UP sollte sich doch mit 3-5 Zahlen (§)
beantworten lassen. Mich erstaunt, dass bei n Beiträgen bisher
nicht ein einziger auf entsprechende § StVO o.ä. verweist.

… obwohl es doch so einfach ist, deswegen misch ich mich jetzt mal hier ein

§ 25 II StVo! sagt eindeutig rechts!

1 Like

leider rechtlich falsch
Hier geht es um die Frage, wo man ein Rad zu schieben hat … und das steht nicht im Absatz 1 sondern in § 25 II StVO:
(2) … Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; …

Auch ich würde mich außerhab geschlossener Ortschaften beim Schieben eines Rades auf der linken Seite wesentlich sicherer fühlen, aber die StVO sieht da etwas anderes vor.

Grüße,
Dietmar

1 Like

Moin,

Hier geht es um die Frage, wo man ein Rad zu schieben hat …
… aber die StVO sieht da etwas anderes vor.

Das immer gleiche Problem,
beim Lesen von Gestetzestexten.

Die Wertigkeit in den Paragraphen eines Gesetzes,
wird in der Reihenfolge der Artikel wiedergegeben.

Da in Artikel (2) nichts über
„Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften“ steht,
ist hier Artikel (1) bindend.

Grüße,
Dietmar

mfg
W.

Das immer gleiche Problem,
beim Lesen von Gestetzestexten.

Hast Du eins? Frag doch einfach nach, vielleicht kann ich helfen!

Die Wertigkeit in den Paragraphen eines Gesetzes,
wird in der Reihenfolge der Artikel wiedergegeben.

Ah, Problem Nummer 1!
Ne sehr interessante Meinung, die allerdings in der juristischen Literatur und der Rechtsprechung bislang noch keinen Eingang gefunden hat. Aber kann ja noch werden.

Und Problem Nr. 2:
Was ist denn für Dich an
Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen (§ 25 II S.2 StVO)
so unverständlich, oder so unklar, dass Du es für nicht bindend erachtest?

Hallo Dietmar.
Danke für Deine werte Antwort auf meine gestellte Frage.
In diesem Text steht doch wirklich schwarz auf weiß wo ein Fahrrad zu schieben ist. Ich bin auch der Meinung, wenn man ein Fahrrad schieben muss, die rechte Seite zu benutzen. Man ist in diesem Fall ja auch kein Fussgänger mehr sondern ein Fahrzeugführer.
Endlich mal eine gute und richtige Antwort.

§ 25 Fußgänger der betreffende Ausschnitt des Gesetztes

1)…
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
(3)…