Hallo Ihr,
eine gaaaaanze kleine rechtliche Frage.
Folgende Situation:
Eine Strasse in Dortmund. 30er-Zone. Rechts und links sind - parallel zur Strasse - Parkplätze. Ein Kioskbesitzer stellt für seine Kunden einen kleinen Fahrradständer (passend für nur 2 Fahrräder) auf einen Parkplatz der direkt vor seinem Kiosk ist.
Darf der das überhaupt? Ich meine, es eine öffentliche (trotz 30er Zone) Hauptverkahrsstrasse. Er nimmt quasi öffentlichen Parkraum in besitz.
Danke und Gruß
Frank
Hallo!
Darf der das überhaupt?
Die Frage musst Du der Stadt Dortmund stellen, woher sollen wir das denn wissen? Es handelt sich jedenfalls um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung (§ 18 StrWG NW).
Hallo!
Ja, auch hallo!
Darf der das überhaupt?
Die Frage musst Du der Stadt Dortmund stellen, woher sollen
wir das denn wissen?
Wieso sprichst Du für andere? Oder spricht Du von Dir in der Mehrzahl?
„Wer-weiss-was“ ist ein Expertenforum. Und ich stellte diese Frage in der Hoffnung eine Antwort zu bekommen. Aber gut, wenn Du es nicht weißt…
Es handelt sich jedenfalls um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung (§ :18 StrWG NW).
Vielen Dank
das ist doch schon mal ne Info.
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Hallo,
Aber gut, wenn
Du es nicht weißt…
Da irrst du dich wohl. Er hat dir gesagt, wo du nachfragen musst.
Willst du lieber lauter JAs und NEINs, die auf Mutmaßungen beruhen?
Gruß!
Horst
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Hallo!
Wieso sprichst Du für andere? Oder spricht Du von Dir in der
Mehrzahl?
Weil andere auch nicht weiterhelfen können und wir alle eine große Familie sind.
Dass es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung handelt, ist klargestellt worden, sogar mit Rechtsnorm dazu. Ob der Mensch nun eine Genehmigung hat oder nicht, wirst Du hier im Forum nicht erfahren können, sondern eben nur bei der Stadt, die nämlich für die Erteilung dieser Genehmigungen zuständig ist. Deswegen war die Antwort überaus erschöpfend und mehr gibt’s eigentlich dazu nicht zu sagen.
Florian.
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