Fahrradständer auf Tiefgaragenstellplatz

Folgende Fragestellung:

Eine Person A hat vor einem Jahr eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz in einer Doppelhaushälfte mit 30 Parteien gekauft. In der Tiefgarage befindet sich neben den ganzen Parkplätzen auch ein Fahrradständer für alle Bewohner. Dieser ist in letzter Zeit aber extremst überlaufen.
Da Person A kein Auto besitzt und in naher Zukunft auch keines anschaffen wird, würde Person A gerne einen privaten Fahrradständer auf gekauften Tiefgaragenstellplatz stellen (für ca 4 Fahrräder). Beötigt Person A hierzu die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft? Spielt es eine Rolle ob der Fahrradständer mit schrauben befestigt wird, oder ob dieser „lose“ auf dem Stellplatz steht?

Beötigt Person A hierzu die Zustimmung
der Wohnungseigentümergemeinschaft?

Nein.

Spielt es eine Rolle ob
der Fahrradständer mit schrauben befestigt wird, oder ob
dieser „lose“ auf dem Stellplatz steht?

Kann ich mir nicht vorstellen. Sonst dürfte man auch keine Einbauküche montieren und keine Lampen an die Decke hängen, wenn nicht alle zustimmen.

smalbop