Folgende Fragestellung:
Eine Person A hat vor einem Jahr eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz in einer Doppelhaushälfte mit 30 Parteien gekauft. In der Tiefgarage befindet sich neben den ganzen Parkplätzen auch ein Fahrradständer für alle Bewohner. Dieser ist in letzter Zeit aber extremst überlaufen.
Da Person A kein Auto besitzt und in naher Zukunft auch keines anschaffen wird, würde Person A gerne einen privaten Fahrradständer auf gekauften Tiefgaragenstellplatz stellen (für ca 4 Fahrräder). Beötigt Person A hierzu die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft? Spielt es eine Rolle ob der Fahrradständer mit schrauben befestigt wird, oder ob dieser „lose“ auf dem Stellplatz steht?