Hallo!
Stehen mir bei einem privaten Fahrradunfall Leistungen aus meiner privaten Unfallversicherung zu? Die Definition, dass der Unfall „von außen“ verursacht werden muss, macht mich skeptisch ob dies auch der Fall ist, wenn ich durch „fahrlässiges“ Radeln ohne äußeren Einfluss stürze, lediglich aufgrund einer Fahrbahnbeschädigung o.ä.
Vielen Dank!
Manuel
Stehen mir bei einem privaten Fahrradunfall Leistungen aus
meiner privaten Unfallversicherung zu?
Wenn Du einen versicherten „Schaden“ erlitten hast ja. Invalide bist Du ja wohl nicht geworden, aber Du könntest auch andere Leistungen versichert haben.
Die Definition, dass der Unfall „von außen“ verursacht werden muss,
Das soll Gesundheitsschäden durch Unfälle von Gesundheitsschäden durch Krankheiten abgrenzen.
skeptisch ob dies auch der Fall ist, wenn ich durch
„fahrlässiges“ Radeln ohne äußeren Einfluss stürze, lediglich
aufgrund einer Fahrbahnbeschädigung o.ä.
Keine Sorge, dass wäre mitversichert. Nur ein vorsätzlicher Sturz wäre ein Leistungsausschluß (die Unfreiwilligkeit ist auch ein Unfallmerkmal).
Hallo!
Unfall: plötzlich von außen, unfreiwillig auf den Körper einwirkendes, gesndheitsschädiges Ereignis.
Alles erfüllt?
Dann hattest du einen Unfall. Und wenn die Folgen diese Unfalles vorraussichtlicht ein Jahr nachwirken(also eine Schürfwunde, die nach einer Woche heilt nicht), dann ist das eine Sache für Deine Unfallversicherung. Vertreter anrufen, fragen!
Grüße
Mike
Vielen Dank!
Mir stellt sich noch eine Frage bzgl. des Krankenhaustagegeldes, das viele Versicherungen als zusätzliche Leistung in der Unfallversicherung anbieten. Wird mir dieses Tagegeld nach jedem Unfall gezahlt, infolgedessen ich stationär behandelt werden muss, oder ist hierzu ein Folgeschaden nötig, ähnlich wie bei den eigentlichen Zahlungen aus der Unfallversicherung? Das würde ja bedeuten, dass ich das Tagegeld auch erst lange nach dem Unfall erhalten würde, wenn ein Folgeschaden eintritt.
Grüße,
Manuel
mir dieses Tagegeld nach jedem Unfall gezahlt, infolgedessen
ich stationär behandelt werden muss,
Ja.
oder ist hierzu ein Folgeschaden nötig,
Nein.
Grundsätzlich empfiehlt es sich die Versicherungsbedigungen oder, fall es es den Vertrag noch nicht gibt, den Leitungsumfang des Angebotes zu lesen. Aussagen aus der Ferne sind immer mit Unsicherheiten gehaftet.