Fahrradtour und Verantwortung

Hallo,
angenommen, es gibt eine freie Männergruppe.
Diese fiktive Gruppe trifft sich regelmäßig alle 4 Wochen in einem Raum der einer Kirchengemeinde gehört.
Es bestehen keine Mitgliedschaften.
Es gibt nur einen Sprecher.
Diese Gruppe veranstaltet einmal im Jahr an einem Wochenende eine zweitägige Fahrradtour.
Diese angenommene und fiktive Fahrradtour wird von zwei Leuten aus dieser Gruppe vorbereitet. d. h. Die Route wird ausgesucht und eine Unterkunft gebucht.
Angenommen, auf dieser Fahrradtour kommt es zu einem Unfall,
wer ist dann haftbar?
Wer ist haftbar, wenn auf dieser Tour UNTERWEGS Alkohol konsumiert wurde?
Danke für die Antworten.
Netten Gruß vom Silberrücken

Hallo!
haftbar ist erst mal der Verursacher (also Vorfahrt genommen oder sowas z.B.) - der Veranstalter hätte ja nur z.B. für eine unterlassene Sorgfalt beim Absperren einer Route oder sowas haften können - dem Beispiel nach nahmen aber ja „gaaanz normale Leute“ am Strassenverkehr bei, es war - so hab ichs verstanden - auch keine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen…

= zu beurteilen wie eine normaler Verkehrsunfall incl. Alkohol…

cu kai

Hallo,

angenommen, es gibt eine freie Männergruppe.
Diese fiktive Gruppe trifft sich regelmäßig alle 4 Wochen in
einem Raum der einer Kirchengemeinde gehört.

Dann kann eine Versicherung für all das, was diese Gruppe unternimmt, über die Kirche bestehen. Wobei derartige Ausflüge vorher gemeldet werden müssen.
Näheres dazu kann man bei der ev.-lt. Kirche beim Kirchenkreisamt erfahren. Bei der katholischen Kirche weiß ich nicht Bescheid, aber auch dort sollte es etwas entsprechendes geben.
Gruß
loderunner

Angenommen, auf dieser Fahrradtour kommt es zu einem Unfall, wer ist dann haftbar?

Wer soll denn haftbar sein, wenn erwachsene Männer Fahrrad fahren ? Unfallverursacher natürlich ausgenommen.

Wer ist haftbar, wenn auf dieser Tour UNTERWEGS Alkohol konsumiert wurde?

Welche Haftungssituation sollte denn gegeben sein ?

Hallo Silberrücken,

bei uns im ADFC läuft das bei Fahrradtouren-Angeboten für alle so ab:

Diese Gruppe veranstaltet einmal im Jahr an einem Wochenende
eine zweitägige Fahrradtour.
Diese angenommene und fiktive Fahrradtour wird von zwei Leuten
aus dieser Gruppe vorbereitet. d. h. Die Route wird ausgesucht
und eine Unterkunft gebucht.

Der Tourenleiter/die Tourenleiterin hat eine Tour ausgearbeitet, der Verein bietet diese an. Die Tourenleiterin sagt beim Start nochmal ausdrücklich, dass die STVO gilt, und dass jeder auf eigene Verantwortung fahre, ggf. Eltern für ihre Kinder verantwortlich seien.

Angenommen, auf dieser Fahrradtour kommt es zu einem Unfall,
wer ist dann haftbar?

Wie die anderen schon schrieben: Der Unfallverursacher.

Wer ist haftbar, wenn auf dieser Tour UNTERWEGS Alkohol
konsumiert wurde?

Der, der ihn trinkt.

Gruß, Karin

Hallo Nordlicht,
danke für Deine Antwort.
Da ich diese fiktive Radtour vorbereite, wollte ich nur alle Eventualitäten auschließen.
Im letzten Jahr kam es zueinem alkoholbedingtem Unfall, der nur durch viel Glück mit ein paar Prellungen und nicht tödlich endete.
Ich verstehe nicht, dass Teilnehmer im Straßenverkehr Alkohol zu sich nehmen. Wenn die Karre stehenbleibt trinke ich ganz gerne mal einen Schluck.
Netten Gruß
Silberrücken