Meine Frau (Schwer Herzkrank und nach Schlaganfall behindert) wurde beim Spazieren gehen mit unserem Hund auf einem Gehweg in einen Unfall verwickelt, und der Hund von einer Radfahrerin leicht angefahren. Da die
Radfahrerin auf dem Gehweg wegen zu hoher Geschwindigkeit nicht rechtzeitig und mit Abstand bremsen konnte, stürzte Sie von Ihrem Rad, wobei Sie noch unseren Hund
anfuhr. Der Hund wurde nicht verletzt (nur Prellungen), aber meine Frau bekam einen Schock und musste ihre Herztabletten und ihr Nitrospray nehmen.
Sie konnte sich nicht um die gestürzte Radfahrerin kümmern, da Sie durch die lebensbedrohliche Aufregung hilflos war.
Meine Frau hat nun ein Schreiben von der Polizei bekommen: eine Zeugenbefragung zu einer Straftat (Verkehrsunfall mit Flucht). Die Radfahrerin hat eine Anzeige erstattet. Laut StVo §2 gibt es den soggenannten
„Schutzraum Gehweg“ für Fußgänger (Kinder, Alte,Behinderte,Kranke usw.).Falls das noch wichtig ist: unser Hund war nicht angeleint, (Besonderheit in Hamburg: der soggenannte „Hundeführerschein“ befreit vom anleinen auf Gehweg).
Meine Frage: welche Nachteile können nun überhaupt meiner Frau aus dieser Angelegenheit entstehen.