ich habe einige Fragen, für Antwort ich sehr dankbar wäre
folgender Fall mag angenommen werden:
Radfahrerin (Licht, helle Kleidung, Radweg) überquert Seitenstraße um 9:30 morgens. Wird dabei von KFZ, das aus Seitenstraße kommt, einfach abgeräumt.
Sturz, Verletzungen im Gesicht
Radfahrerin kann wegen Gesichtsverletzungen kaum sprechen, möchte aber, dass Polizei gerufen wird
KFZ-Fahrer hilft ihr auf, will keine Polizei, kümmert sich um Radfahrerin, „schiebt“ (im positiven Sinne) sie ins Auto, fährt sie zur Klinik (Radfahrerin hat kein Handy, Passanten fühlen sich nicht angesprochen)
dort ärztliche Versorgung, Polizei wird gerufen, nimmt Aussage beider Parteien auf, Radfahrerin wird wohl in den nächsten Wochen Anhörungsbogen erhalten
Es stellt sich heraus, dass KFZ-Fahrer nicht KFZ-Halter ist. –> Zahlt die KFZ-Haftpflicht dennoch? Oder muss die Privathaftpflicht des KFZ-Fahrers einspringen? (die er möglicherweise nicht hat)
neben einer tiefen Wunde der Unterlippe sind Schäden an Schneidezähnen die Folge des Unfalls. Alle Verletzungen wurden von Ärzten dokumentiert und aufgenommen. –> Gang zum Fachanwalt ist sicher ratsam. Da es sich um eine Kleinstadt handelt, kein Fachanwalt für Verkehrsrecht eine Kanzlei vor Ort hat - wie einen kompetenten Anwalt finden? –> da es keine Zeugen gibt, Polizei nicht gerufen wurde, am KFZ keine sichtbaren Spuren laut Polizei zu erkennen sind, KFZ-Fahrer jedoch Schuld wohl nicht abstreitet - werden Kosten des Anwaltes von KFZ-Halter/-Fahrer in jedem Fall übernommen? Oder könnte man im schlimmsten Fall (Schuld wird geteilt) auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben?
Die Schäden an den Zähnen werden sicherlich über „Regelleistungen“ beglichen. –> Wenn jedoch die Schneidezähne schon aufwändig als Stiftzähne eingesetzt wurden (frühere Verletzungsfolgen), muss die gegnerische Versicherung dann die Herstellung eines vergleichbaren Standes bezahlen? oder wird in dem Falle kein Unterschied zwischen „Zahn gewachsen und Zahn eingesetzt“ gemacht?
Guten Tag,die Angaben sind zu dürftig.Ich geh mal davon aus,Radfahrerin hat Radweg benutzt.War auf beiden Seiten der Straße ein Radweg?Wenn ja,hat Radfahrerin den rechten Radweg benutzt?Wenn nur ein Radweg vorhanden ist,ist er für beide Richtungen freigegeben und in dem Fall trägt der Kraftfahrer die alleinige Schuld Wenn 2 Radwege vorhanden sind,darf nur der rechte benutzt werden.Verstoß wird mit 15 € geahndet.Wenn es dann zum Unfall kommt,muss sich die Radfahrerin eine Mitschuld anrechnen lassen.Zur Haftpflicht versicherung.Es ist völlig unerheblich wer das Fahrzeug geführt hat.Sollte die Radfahrerin schuldlos an dem Unfall sein,ist unbedingt ein Fachanwalt einzuschalten,dessen Honorar die gegnerische Haftpflicht zu tragen hat.Der Anwalt weiß,wie weiter zu verfahren ist,und nur er.Ist das denn tatsächlich so passiert?
Guten Tag,die Angaben sind zu dürftig.Ich geh mal davon
aus,Radfahrerin hat Radweg benutzt.War auf beiden Seiten der
Straße ein Radweg?Wenn ja,hat Radfahrerin den rechten Radweg
benutzt?Wenn nur ein Radweg vorhanden ist,ist er für beide
Richtungen freigegeben und in dem Fall trägt der Kraftfahrer
die alleinige Schuld Wenn 2 Radwege vorhanden sind,darf nur
der rechte benutzt werden.Verstoß wird mit 15 € geahndet.Wenn
es dann zum Unfall kommt,muss sich die Radfahrerin eine
Mitschuld anrechnen lassen.
es sei davon auszugehen, dass ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, der auch benutzt wurde. und ja, korrekte Fahrtrichtung. Radlerin hat sich den Verkehrsregeln entsprechend verhalten.
Zur Haftpflicht versicherung.Es ist
völlig unerheblich wer das Fahrzeug geführt hat.Sollte die
Radfahrerin schuldlos an dem Unfall sein,ist unbedingt ein
Fachanwalt einzuschalten,dessen Honorar die gegnerische
Haftpflicht zu tragen hat.Der Anwalt weiß,wie weiter zu
verfahren ist,und nur er.Ist das denn tatsächlich so passiert?
ja, so ein Unfall kann tatsächlich als „geschehen“ angesehen werden.
Es besteht seitens der Geschädigten jedoch die Befürchtung, dass auf Grund der dürftigen Beweislage eine eindeutige Schuldzuweisung nicht erfolgen könnte.
Polizei wurde nicht gerufen, Zeugen nicht vorhanden (könnte man jedoch über Tageszeitung und Aushänge möglicherweise ändern), sichtbare Spuren des Unfalls an Fahrrad und Auto so nicht vorhanden (ggfs. würde hier sicherlich ein Gutachter etwas erkennen können).
Somit könnte der Unfallverursacher theoretisch auch behaupten, dass er mit dem KFZ auf der Radwegefurt stand und Radlerin seitlich in das KFZ fuhr.
dagegen sprächen dann möglicherweise fehlende Spuren am Kotflügel…
Aber in Anbetracht der … Kreativität und Vermeidungsstrategie des Unfallverursachers ist dies eben denkbar.
Wobei mir jetzt allerdings immer noch nicht klar ist, wer letztendlich für Schäden und Schmerzensgeld zahlt:
KFZ-Haftpflicht Halter
Privathaftpflicht Fahrzeugführer (Fahrzeugführer ist hier nicht Halter)
Die Haftpflichtversicherung des PKWs zahlt Fremdschäden immer,da sie ja an das Fahrzeug und nicht an den Fahrer gekoppelt ist.
Es ist egal wer gefahren ist,selbst wenn das ein Autodieb gewesen wäre,muss die VS zahlen!
Die private Haftpflichtversicherung des Fahrers zahlt nie,wenn sich der Unfall mit einem PKW ereignete.
–> Gang zum Fachanwalt ist sicher ratsam. Da es sich um eine
Kleinstadt handelt, kein Fachanwalt für Verkehrsrecht eine
Kanzlei vor Ort hat - wie einen kompetenten Anwalt finden?
Ich weiß, dass viele Leute glauben, ihr Fall sei aber nun sowas von kompliziert, dass jeder normale Anwalt damit vollkommen überfordert sei. Sorry, aber der von Dir geschilderte Fall ist sowas von normal, wer damit nciht klarkommt, soll die Zulassung umgehend zurückgeben.
Mal zum Vergleich: Um Rechtsanwalt zu werden, studiert man fünf bis zehn Jahre, absolviert einen zweieinhalbjährigen Vorbereitungsdienst mit mehreren Stationen, schreibt in der Zeit mindestens zehn Hausarbeiten und 100 Klausuren und absolviert zwei achtstündige Prüfungsgespräche.
Um Fachanwalt zu werden, absolviert man einen zweiwöchigen Kurs und schreibt drei Klausuren. Aber alle Welt glaubt, dass besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erst in dieser Zeit erworben werden.
Ich hatte mal einen ziemlich identischen Fall und auf der Gegenseite eine große Kanzlei mit ganz tollen Doktoren und Fachanwälten. Der Autifahrer wollte von der Radfahrerin seine Reparaturkosten wiederhaben. Wir haben uns über zwei Instanzen geprügelt mit Ortstermin, Gutachter und allem Drum und Dran. War ein lukratives Gescxhäft für mich Waldundwiesenadvokat, weil die Rechtsschutzversicherung des Gegners den Unsinn mitgemacht hat…
Die Fahrzeugverischerung zahlt, egal wer fährt. Selbst wenn keiner fährt (Handbremse vergessen…) oder ein Autodieb am Steuer sitzt.
Es wird alles bezahlt, um den vorherigen Stand zu erreichen. Also werden Stiftzähne durch selbige ersetzt. Auch die Fahrradreparatur wird bezahlt. Es gibt aber kein nagelneues Rad, wenn das zerstörte ein alter Drahtesel war.
Es bestehen wohl auch Schmerzensgeldansprüche.
Gerade bei 4. ist anwaltlicher Rat zu empfehlen, da hier der „Wert“ nicht durch Rechnungen bestimmbar ist und Versicherungen da angeblich eher extrem knauserig sind.
hallo,
ich glaube ja auch nicht, dass der Fall wahnsinnig kompliziert ist - habe jedoch mit der Juristerei so gar nichts am Hut und kann daher immer nur von meinem Berufsfeld auf andere schließen.
den reinen Fachanwalt gibt’s in der angenommenen Kleinstadt ohnehin nicht. Jedoch „wirbt“ der ein oder andere RA auf seiner Homepage mit bestimmten Schwerpunktgebieten. Und wenn da „Sozial- und Familienrecht“ steht… hmm
Daher ja auch meine frage, wie ich einen im Gebiet Verkehrsrecht komp. Partner finde. Aber wenn du nun sagst, dass das im Prinzip jeder können muss - wieder was gelernt
hallo,
es wäre klar erkennbahr, das es sich eindeutig um unerlaubtes entfernen vom unfallort handelt.
es wurden beweismittel vernichtet oder verändert, bevor die polizei sie verwertbar aufnehmen konnte. die tatsache, das die verletzte person selbst zum hospital gefahren wurde wirkt nicht entlastend, da dafür der rettungsdienst und notarzt verantwortlich sind. jeder hat gelernt, erste hilfe zu leisten und zwar am unfallort und dann den rettungsdienst zu rufen.
ist aufgrung von einsamkeit und funkloch kein rufen möglich, dann kann davon im rechtfertigen notstand davon abgewichen werden.
Daher ja auch meine frage, wie ich einen im Gebiet
Verkehrsrecht komp. Partner finde. Aber wenn du nun sagst,
dass das im Prinzip jeder können muss - wieder was gelernt
Bei solchen Fragen können oft auch Versicherungen oder Automobilclubs helfen. Also warum nicht auch mal die eigene KFZ-Versicherung fragen oder die eigene Rechtschutzversicherung oder die KFZ-Rechtschutzversicherung eines der bekannten Automobilclubs?
Liebe Grüße,
-Efchen
P.S.: Ansonsten hilft auch google weiter Aber ob ein Anwalt kompetent ist oder eine hohe Erfolgsquote hat oder sympathisch ist - sowas erfährt man bei all diesen Stellen vermutlich eher nicht.
Bei solchen Fragen können oft auch Versicherungen oder
Automobilclubs helfen.
auch ein Fahrrad-Club kann seine Mitglieder beraten, wenn jemand mangels KFZ in keinem Automobilclub ist.
Also warum nicht auch mal die eigene
KFZ-Versicherung fragen oder die eigene
Rechtschutzversicherung oder die KFZ-Rechtschutzversicherung
eines der bekannten Automobilclubs?
oder eben die Mitgliederberatung eines bekannten Fahrrad-Clubs.
Die arbeiten auch gerne vor Ort mit Rechtsanwälten zusammen und können dazu Informationen geben.
es wäre klar erkennbahr, das es sich eindeutig um unerlaubtes
entfernen vom unfallort handelt.
So?
Schauen wir doch mal ins Gesetz: http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Wo findest Du das ganz klar erkennbare? Ich sehe da nichts.
Gruß
loderunner (ianal)
ganau hier:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat …
steht doch alles genau drin. weis denn der jenige, ob er alle geschädigten kennt? wie soll denn die art der beteiligung nachträglich festgestellt werden, wenn auch alle zeugen weitergefahren sind bzw alle beweismittel vernichtet??
ändert doch mal die sichtweise , wie will denn der kfz führer nun noch beweisen, dass er keine schuld gehabt hätte??
es ist ganz klar , vu mit personenschaden erste hilfe am unfallort und die pol zur unfallaufnahme, damit die anwälte auch holz haben und nicht nur streichhölzer.
hauptmann
ganau hier:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im
Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der
Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs
und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und
durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist,
ermöglicht hat …
Hat er doch ermöglicht.
steht doch alles genau drin. weis denn der jenige, ob er alle
geschädigten kennt?
Ähm - hast Du die Fallschilderung nicht gelesen?
ändert doch mal die sichtweise , wie will denn der kfz führer
nun noch beweisen, dass er keine schuld gehabt hätte??
man hat am unfallort zu verweilen, bis die personalien
aufgenommen sind und nicht irgendwann irgendwo später.
Das ist offensichtlich Unsinn, da man ja nicht mal die Polizei zum Unfall rufen muss. Wer sollte also die Daten unbedingt vor Ort aufnehmen? Und wozu genau?
Wenn einer der Beteiligten darauf besteht, ist das was anderes. Aber hier war davon ja nicht die Rede, ganz im Gegenteil.
und wenn du das nicht so siehst, musst du es verantworten…
man hat am unfallort zu verweilen, bis die personalien
aufgenommen sind und nicht irgendwann irgendwo später.
Das ist offensichtlich Unsinn, da man ja nicht mal die Polizei
zum Unfall rufen muss. Wer sollte also die Daten unbedingt vor
Ort aufnehmen? Und wozu genau?
Wenn einer der Beteiligten darauf besteht, ist das was
anderes. Aber hier war davon ja nicht die Rede, ganz im
Gegenteil.
ohne jetzt hier weiter Öl ins Feuer kippen zu wollen: im besagten fiktiven Fall bestand die angefahrene Radlerin tatsächlich unbedingt auf die Polizei
(war ja auch klar, immerhin wurde ihr das jahrelang eingetrichtert: Fahrradunfall = immer Polizei rufen).
Jedoch wurde sie vom KFZ-Führer in dessen Auto „bugsiert“. Zwar gegen ihren Willen - aber ohne Handy, unter Schock und verletzt jedoch sicherlich die bessere Alternative zu einem davonbrausenden KFz-Fahrer, der in radebrechendem Deutsch immer nur was von „nix Polizei, ich zahlen alles, nix Polizei!“ faselte.
obgleich ich nun natürlich nicht weiß, ob man dem KFZ-Fahrer aus seiner Reaktion einen Strick drehen kann oder dann auch sollte. Man wird es wohl auf dem Anhörungsbogen erwähnen und ggfs. dem Anwalt mitteilen.