Fährt ein Radfahrer auf einem Fußweg in entgegengesetzter Richtung und kommt es zu einem Unfall mit einem PKW, wie ist da die Schuldaufteilung zu bewerten? Also, der Fußweg darf in Fahrtrichtung mit dem Rad befahren werden und der PKW kommt von einem Parkplatz und muß den Fußweg überqueren.
Fährt ein Radfahrer auf einem Fußweg
in entgegengesetzter Richtung und kommt es zu einem Unfall mit einemKW, wie ist
da die Schuldaufteilung zu bewerten? Also, der Fußweg darf in
Fahrtrichtung mit dem Rad befahren werden und der PKW kommt
von einem Parkplatz und muß den Fußweg überqueren.
Handelt es sich um einen Fußweg oder einen gemeinsamen Geh- und Radweg?
Hallo,
Fährt ein Radfahrer auf einem Fußweg in entgegengesetzter
Richtung und kommt es zu einem Unfall mit einem PKW, wie ist
da die Schuldaufteilung zu bewerten?
dass kommt vermutlich immer auf die Umstände an; wenn ich mir die Treffer in der ADFC-Urteilsdatenbank anschaue, dann aber wohl zu Lasten des Radfahrers:
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Ein volljähriger Radfahrer, der auf einem nicht frei gegebenen Gehweg links der Fahrbahn fährt und mit einem Pkw zusammenstößt, der aus einer Grundstücksausfahrt gekommen ist und auf dem Gehweg steht, haftet zu 100 Prozent für den entstandenen Schaden. Die Betriebsgefahr des Pkw tritt hinter dem Alleinverschulden des den Gehweg befahrenden, erwachsenen Radfahrers, der zudem gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zurück. [2007-11-23, AG Frankfurt a. M., AZ: 32 C 1024/07-48]
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80% Haftung eines Radfahrers, der einen Gehweg in der „falschen“ Richtung befährt und von einem Kraftfahrer angefahren wird, der aus einer Ausfahrt kommend nur nach links gesehen hat und deshalb zu 20% mithaftet. [2003-05-08, AG Neuss, AZ: 77/32 C 2675/02]
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Wer als Radfahrer verbotswidrig den linken Gehweg und nicht den rechten Radweg benutzt, den trifft die alleinige Haftung für eine Kollision mit einem von links aus einer Nebenstraße herauskommenden Kraftfahrzeug. Eine Vorfahrt „rechts vor links“ ist unter diesen Umständen ausgeschlossen. [2003-03-12, AG Stralsund, AZ: 11 C 1283/02]
Also, der Fußweg darf in Fahrtrichtung mit dem Rad befahren
werden
…dabei ist zu beachten, dass dies nur bedeutet, dass man dort mit an Fußgänger angepasster Geschwindigkeit fahren darf – schnellere Radfahrer haben die Fahrbahn zu benutzen.
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PHvL
Fährt ein Radfahrer auf einem Fußweg in entgegengesetzter
Richtung und kommt es zu einem Unfall mit einem PKW, wie ist
da die Schuldaufteilung zu bewerten?
Hallo,
das hängt von einigen Parametern ab, eine „treffende“ Aussage ist hier nicht möglich.
Also, der Fußweg darf in
Fahrtrichtung mit dem Rad befahren
Jeder Fuß-/Gehweg darf immer in beide Richtungen befahren werden, nämlich von Kindern unter 10 Jahren. Zumindest muss ein A-Fahrer damit immer rechnen. Und ein Fußgänger darf natürlich auch von der „anderen“ Seite entlanglaufen.
der PKW kommt von einem Parkplatz und muß den Fußweg überqueren.
Stand der Pkw zum Zeitpunkt der Kollision bereits? Wenn ja, wie lange? Wo ist der Anstoßpunkt am Auto? Warum hat der A-Fahrer den F-Fahrer nicht gesehen und rechtzeitig angehalten? undundund
Grundsätzlich haftet der Fz-Halter immer für einen solchen Schaden. Wenn den F-Fahrer nicht ganz komisch gefahren ist, wird der Fz-Halter also mit mindestens 25 - 30% in der Haftung sein.
Grüße, M
KW, wie ist