Hallo,
gesetzt dem vollkommen theoretischen Falle dass auf einem Gehweg in einer geschlossenen Ortschaft Fahrradfahrer auf dem Gehweg fahren, wie ist hier die Regelung bzgl. wer hat „Vorfahrt“ bzw. gibt es sowas wie „Schutz des Schwächeren“? Darf der erwachsene Fahrradfahrer überhaupt mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg herumfahren? Und hat er auch das Recht Fußgänger aus seiner Fahrtrichtung zu „scheuchen“ (von eindringlichem Klingeln bis massiven Äusserungen)? Oder muss er absteigen wenn er über 10 Jahre ist (irgendwo hatte ich mal aufgeschnappt dass Kinder bis zu einem gewissen Alter mit dem Fahrrad auf den Gehwegen fahren dürfen) und das Rad schieben?
Falls Fahrradwege ausgewiesen sind und sich Fahrradfahrer nicht an diese halten (weder an den Radweg, noch die Fahrtrichtung der Straße, noch an Ampelzeichen o. Schilder) und trotzdem auf den Gehwegen herumfahren, ist dies von den Fußgängern zu akzeptieren?
Danke!
Gruß
Helena
