Fahrradverkehr auf Gehwegen

Hallo,

gesetzt dem vollkommen theoretischen Falle dass auf einem Gehweg in einer geschlossenen Ortschaft Fahrradfahrer auf dem Gehweg fahren, wie ist hier die Regelung bzgl. wer hat „Vorfahrt“ bzw. gibt es sowas wie „Schutz des Schwächeren“? Darf der erwachsene Fahrradfahrer überhaupt mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg herumfahren? Und hat er auch das Recht Fußgänger aus seiner Fahrtrichtung zu „scheuchen“ (von eindringlichem Klingeln bis massiven Äusserungen)? Oder muss er absteigen wenn er über 10 Jahre ist (irgendwo hatte ich mal aufgeschnappt dass Kinder bis zu einem gewissen Alter mit dem Fahrrad auf den Gehwegen fahren dürfen) und das Rad schieben?

Falls Fahrradwege ausgewiesen sind und sich Fahrradfahrer nicht an diese halten (weder an den Radweg, noch die Fahrtrichtung der Straße, noch an Ampelzeichen o. Schilder) und trotzdem auf den Gehwegen herumfahren, ist dies von den Fußgängern zu akzeptieren?

Danke!

Gruß
Helena

Guten Morgen!

gesetzt dem vollkommen theoretischen Falle dass auf einem
Gehweg in einer geschlossenen Ortschaft Fahrradfahrer auf dem
Gehweg fahren,

Och, das kommt doch hin und wieder schon mal vor.

wie ist hier die Regelung bzgl. wer hat
„Vorfahrt“ bzw. gibt es sowas wie „Schutz des Schwächeren“?

Wenn die Benutzung des Gehweges durch Radfahrer nicht ausdrücklich erlaubt ist, dann ist sie verboten. Das ist die Regelung.

Darf der erwachsene Fahrradfahrer überhaupt mit seinem Fahrrad
auf dem Gehweg herumfahren?

Nein!

Und hat er auch das Recht
Fußgänger aus seiner Fahrtrichtung zu „scheuchen“ (von
eindringlichem Klingeln bis massiven Äusserungen)?

Schon gar nicht! Der bekäme von mir was zu hören!

Oder muss
er absteigen wenn er über 10 Jahre ist (irgendwo hatte ich mal
aufgeschnappt dass Kinder bis zu einem gewissen Alter mit dem
Fahrrad auf den Gehwegen fahren dürfen) und das Rad schieben?

Alternative: Die Fahrnbahn oder den Radweg benutzen. Das mit den Kindern hast Du gut gelesen, das steht in § 2 Abs. 5 StVO.

Falls Fahrradwege ausgewiesen sind und sich Fahrradfahrer
nicht an diese halten (weder an den Radweg, noch die
Fahrtrichtung der Straße, noch an Ampelzeichen o. Schilder)
und trotzdem auf den Gehwegen herumfahren, ist dies von den
Fußgängern zu akzeptieren?

Danke!

Gruß
Helena

Moin,

gesetzt dem vollkommen theoretischen Falle dass auf einem
Gehweg in einer geschlossenen Ortschaft Fahrradfahrer auf dem
Gehweg fahren
Und hat er auch das Recht
Fußgänger aus seiner Fahrtrichtung zu „scheuchen“ (von
eindringlichem Klingeln bis massiven Äusserungen)?

Kurze Anmerkung für den vollkommen theoretischen Fall, dass es dem Radfahrer erlaubt ist, auf dem Gehweg zu fahren: Das Klingeln dient ja dazu, den Fußgänger zu warnen. Ob jemand einmal oder dreimal klingelt, daraus würde ich nicht direkt ein „eindringlich“ schließen, aber man beobachtet, dass sich Fußgänger fast immer vom Klingeln belästigt fühlen und nicht verstehen, dass das Klingeln zu ihrer Sicherheit ist.

Das wollte ich einfach mal so in die Runde werfen…

LG,
-Efchen

Huhu!

aber man beobachtet, dass sich
Fußgänger fast immer vom Klingeln belästigt fühlen und nicht
verstehen, dass das Klingeln zu ihrer Sicherheit ist.

Das kannst Du sogar bei mir Fußgänger beobachten, der a) ein wenig Ahnung von Straßenverkehrsrecht hat und b) oft genug selbst auf dem Bike sitzt, um Sorgen und Nöte der Radfahrer genau zu kennen. Und ja! Es IST eine Belästigung!

Klingeln ist innerhalb geschlossener Ortschaften nur erlaubt, wenn man „sich oder andere gefährdet sieht“ (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 StVO). Wenn ich der Meinung bin, dass ich als Radfahrer nur aufgrund der Tatsache, dass ich auf dem Rad sitze, eine Gefahr für meine Mitmenschen darstelle, dann bin ich charakterlich nicht zum Führen eines Fahrzeuges geeignet und habe das Radfahren ganz sein zu lassen. Radfahrer auf dem Gehweg haben entweder so zu fahren, dass jede Gefährdung ausgeschlossen ist, oder abzusteigen.

Als Fußgänger gehe ich im Allgemeinen auch so, dass ein Radfahrer ohne Probleme an mir vorbeifahren kann. Die Strecke, auf der ich regelmäßig mit meinem Hund langgehe (ein mindestens drei Meter breiter Weg), soll diesem zum Austoben und mir zum Entspannen, gerne auch mal Nachdenken und Sinnieren dienen. Das funktioniert oft genug aber leider nicht, weil hunderte von Rentnern auf ihren Drahteseln in 50 Meter Entfernung zum ersten mal „Ping“ machen, bei 20 Metern nochmal „Ping-ping“ und auf meiner Ohrhöhe dann dauerklingeln. WARUM???

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Hallo,

ich möchte mich gern dazu äußern, da ich praktisch in dem Bereich tätig bin und selber gestern erst mit dem Rad stürzte, weil ein Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fuhr und seine Schuld nicht sah.

„Gehweg in einer geschlossenen Ortschaft Fahrradfahrer auf dem Gehweg, wie ist hier die Regelung bzgl. wer hat „Vorfahrt“ bzw. gibt es sowas wie „Schutz des Schwächeren“? Darf der erwachsene Fahrradfahrer überhaupt mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg herumfahren?“

  • Hier kommt es darauf an, wie der „Gehweg“ beschildert ist.

Steht da das Verkehrzeichen 240 (gem. Geh-Radweg) heißt es, dass er auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg fahren MUSS, nicht auf der Straße.

Steht da das Verkehrzeichen 241 (getr. Geh-Radweg) heißt das, dass er auf dem für ihn entsprechend baulich oder zum. markierten Bereich des Weges fahren MUSS!

Steht da das Vkz 239 (Gehweg), darf er den Weg nicht nutzen, es sei denn, dass ihm das durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt wurde.

Wenn gar nichts steht, aber eine entsprechende Markierung des „Radwegbereiches“ vorhanden ist, darf er den Weg mit nutzen, muss es aber nicht.

In vielen Städten sieht man auch, dass die Geh/Radwege ebenfalls für die Gegenrichtung durch die Vkz 240 oder 241 oder 239+Radf. frei freigegeben sind, obwohl die StVO sagt, dass man es innerorts nicht machen sollte.

Trotzdem gilt immer § 1 der StVO der gegenseitigen Rücksichtnahme. Und der Radfahrer ist gegenüber dem Fußgänger der Schwächere, somit hat er hier insbesondere ein Sorgfaltspflicht. Genauso wie der Autofahrer gegenüber dem Radfahrer und Fußgänger.

Kinder MÜSSEN bis 8 Jahre auf den Gehweg und im Alter von 9 und 10 Jahren DÜRFEN sie den Gehweg nutzen.

Viele Grüße

Steffi

Danke an alle für die ausführlichen Antworten!!!

Fragt sich nun noch wann kommt der Radführerschein, damit diejenigen Radfahrer die meinen dass überall wo sie sind sie auch fahren dürfen wie sie wollen und die Welt hat sich anzuhalten für sie (übertrieben ausgedrückt), lernen das es durchaus auch andere Verkehrsteilnehmer und sogar Regelungen.

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Hallo wwf,

aber man beobachtet, dass sich
Fußgänger fast immer vom Klingeln belästigt fühlen und nicht
verstehen, dass das Klingeln zu ihrer Sicherheit ist.

Klingeln ist innerhalb geschlossener Ortschaften nur erlaubt,
wenn man „sich oder andere gefährdet sieht“ (§ 16 Abs. 1 Nr. 2
StVO).

Zum Beispiel Fußgänger, die ohne zu schauen auf den Radweg dappern.

Radfahrer auf dem Gehweg haben
entweder so zu fahren, dass jede Gefährdung ausgeschlossen
ist, oder abzusteigen.

Da hast Du natürlich recht.

Als Fußgänger gehe ich im Allgemeinen auch so, dass ein
Radfahrer ohne Probleme an mir vorbeifahren kann.

Ja, Du. Es gibt aber auch reichlich Fußgänger, die es als Zumutung empfinden, wenn sie kurzzeitig nicht mehr zu fünft nebeneinander auf gemeinsamem Geh- und Radweg gehen dürfen, weil so ein unverschämter Radler überholen möchte.

Die Strecke,
auf der ich regelmäßig mit meinem Hund langgehe (ein
mindestens drei Meter breiter Weg), soll diesem zum Austoben
und mir zum Entspannen, gerne auch mal Nachdenken und
Sinnieren dienen. Das funktioniert oft genug aber leider
nicht, weil hunderte von Rentnern auf ihren Drahteseln in 50
Meter Entfernung zum ersten mal „Ping“ machen, bei 20 Metern
nochmal „Ping-ping“ und auf meiner Ohrhöhe dann dauerklingeln.
WARUM???

Vielleicht weil sie eine Hundeangst haben? Oder weil sie möchten, dass Du Deinen Hund entsprechend der Landesgesetze anleinst?

Gruß, Karin

Moin,

Kinder MÜSSEN bis 8 Jahre auf den Gehweg und im Alter von 9
und 10 Jahren DÜRFEN sie den Gehweg nutzen.

Nicht ganz eindeutig formuliert.

Kinder bis zum vollendeten 8. Lj müssen auf den Gehweg, Kinder ab dem vollendeten 10. Lj müssen auf den Radweg. Also nicht „Kinder im Alter von 10“, sondern bereits ab dem 10. Geburtstag haben sie keine Wahl mehr.

LG,
-Efchen

Huhu!

Zum Beispiel Fußgänger, die ohne zu schauen auf den Radweg
dappern.

Das Lustige ist ja: DIE BLEIBEN DANN EINFACH STEHEN! Deswegen habe ich mir das Klingeln selbst auf Radwegen abgewöhnt.

Ja, Du. Es gibt aber auch reichlich Fußgänger, die es als
Zumutung empfinden, wenn sie kurzzeitig nicht mehr zu fünft
nebeneinander auf gemeinsamem Geh- und Radweg gehen dürfen,
weil so ein unverschämter Radler überholen möchte.

Auch auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. „Wegklingeln“ ist dort auch nicht erlaubt.

Vielleicht weil sie eine Hundeangst haben?

Sie fahren erst an dem Hund vorbei, um mich dann durch ihr Klingeln auf ihre Ängste aufmerksam zu machen? Hey, ich bin Anwalt, kein Psychiater.

Oder weil sie
möchten, dass Du Deinen Hund entsprechend der Landesgesetze
anleinst?

Mein Hund läuft dort selbstverständlich entsprechend der Landesgesetze frei.

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Gibt es ja. Grundschüler der dritten Klassen lernen durch die Verkehrspolizei das richtige Verhalten mit dem Fahrrad im Straßenverkehr. Da wird zum Schluss ein „Fahrradführerschein“ ausgestellt.
Vielmehr müsste man Radfahrer, Füßgänger, Rentner und Hundehalter allesamt öfter auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen.

Hallo,

genau…endlich mal die Geldbußen der Inflation anpassen…

50 € Mindestbußgeld…und bei groben Verstößen auch Punkte in Flensburg…

In meinen Augen ist es rücksichtslos um 5 Uhr morgens auf dem Bürgersteig klingelnd rumzuradeln,wenn daneben eine 4-Spurige innerörtliche Straße vollkommen frei von Autos ist…

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Ich plediere dafür, das auch Geldbußen im Sinne das sozialen Ausgleiches und der „Angleichung der empfundenen Strafstärke“ nach dem Einkommen gestafelt sein müssen. Was juckt es den Fahrer mit dickem Benz wenn er auf dem Radweg parkt um Brötchen zu holen?
Aber was bedeuten 15 oder 20 Euro für eine alleinerziehende Mutter?

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Moin,

tolle Argumentation. Manchmal ist Recht weniger recht als zu anderen Zeiten?

Kaum ein Autofahrer käme nachts auf die Idee, bei rot über eine Ampel zu fahren. Warum fahren Radfahrer auf einem für sie verbotenen Gehweg, auch bei Tage? Und mit welchem Recht sollten sie das nachts dürfen?

Ein Rotlichtverstoß kann auch für Radfahrer 90€ kosten und mit Punkten in Flensburg belohnt werden, sogar Fußgänger können ihren Autoführerschein verlieren.

Ein paar mehr Kontrollen bei Radfahrern wären wünschenswert. Warum rechtschaffene Autofahrer zu Outlaws werden, wenn sie aufs Fahrrad umsteigen, ist mir auch ein Rätsel.

Grüße,
-Efchen

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Hallo,

haben wir jetzt (also Sommer 2010 JULI) um 5 Uhr morgens Nachts ???..
wohl kaum…
Und genau DAS regt mich auf…es gibt keinen in irgend einer Weise
nachvollziehbaren Grund warum so ein IDIOTISCHER Radfahrer um diese Zeit bei wirklich absolut leerer Hauptstraße selten dämlich klingelnd auf dem Bürgersteig radeln muss…
(Im Winter um die Zeit siehste diese Pappköppe übrigens nicht…)

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Moin,

haben wir jetzt (also Sommer 2010 JULI) um 5 Uhr morgens
Nachts ???..

Möglicherweise hast Du mich missverstanden :smile:

es gibt keinen in irgend einer Weise
nachvollziehbaren Grund warum ein Radfahrer um
diese Zeit klingelnd auf dem Bürgersteig radeln muss…

Ich wollte sagen, dass es NIE einen Grund gibt, warum IRGENDEIN Radfahrer auf dem Gehweg fährt, weil er da einfach nichts verloren hat. Er hat auf dem Radweg zu fahren, oder wenn es keinen gibt, auf der Straße. EGAL um welche Uhrzeit.

Autofahrer machen da auch keinen Unterschied und stehen auch nachts um 3 an der roten Ampel bei menschenleeren Straßen. Aber wenn diese Autofahrer zu Radfahrern werden, mutieren sie zu #+*$!&amp:wink:§ keine Ahnung zu was :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen

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Ich verstehe wohl, was Du meinst und schließe mich Dir an, aber warum glaubst Du, einer mit dickem (?) Benz hätte so viel Geld, daß es ihm wurscht ist und alleinerziehende Mütter wären grundsätzlich arm?