Hallo Sally,
wer kennt sich mit diesem thema aus?
im Prinzip kenn ich mich aus, aber ohne genaue Ortskenntnis wird es schwierig.
bei uns wurde ein neuer radweg angelegt, er ist von mir aus
gesehen auf der linken seite der strasse.
Ist die Straße eine Vorfahrtstraße?
Und ist der Radweg für beide Richtungen als Radweg ausgeschildert, http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php Zeichen 237, 240 oder 241, vorzugsweise noch mit einem Zusatzschild mit Pfeilen? Zu letzterem habe ich leider gerade kein Beispiel gefunden.
er wird ständig von den seitenstrasse unterprochen wer hat da
den vorfahrt die autofahrer oder radfahrer?
Wie sind denn die Überfahrten gekennzeichnet: Als Furt mit weißen unterbrochenen Streifen, oder gibt es da nur die Haltelinie für die Nebenstraßen, sofern diese überhaupt nachrangig sind.
da ich es nicht weiss mache ich schon selbst halt und schaue
nach den autos (möchte ja nicht überfahren werden).
Das ist auf jeden Fall sicherer, da auf linken Radwegen die Unfallgefahr ein Vielfaches der Unfallgefahr auf rechten Radwegen ist.
Aber ohne die Beantwortung der Fragen kann ich leider noch nicht mal beurteilen, ob der Radweg eben nur in einer Richtung benutzt werden darf, und in der anderen Richtung (noch?) Straße gefahren wird.
Gruß, Karin