möglicherweise bin ich im falschen Brett, aber hier gibt es sicher Leute, die mir folgende Frage beantworten können: wenn ich mit dem Bike auf dem Radweg unterwegs bin und an eine Kreuzung komme, wo es lediglich Fußgänger- und „normale“ Ampeln gibt: welche gilt dann für mich? Macht es einen Unterschied, ob sich mein Radweg auf einem zweigeteilten Gehweg oder einem farblich abgetrennten Teil der Straße befindet?
Meine Grundschulzeit habe ich in einem Dorf verbracht, wo es keine Radwege gab - sonst hätte ich es damals wahrscheinlich gelernt.
möglicherweise bin ich im falschen Brett, aber hier gibt es
sicher Leute, die mir folgende Frage beantworten können:
Verkehrsrecht wäre nicht schlecht gewesen.
wenn ich mit dem Bike auf dem Radweg unterwegs bin und an eine
Kreuzung komme, wo es lediglich Fußgänger- und „normale“
Ampeln gibt: welche gilt dann für mich? Macht es einen
Unterschied, ob sich mein Radweg auf einem zweigeteilten
Gehweg oder einem farblich abgetrennten Teil der Straße
befindet?
da du ja sicherlich älter als 12 Jahre bist hast du mit dem Fahrrad nix auf dem Gehweg verloren. Also ab auf die Straße ! Und damit sollte sich die Frage nach der „richtigen“ Ampel erledigt haben
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ich mit dem Bike auf dem Radweg unterwegs bin und an eine
Kreuzung komme, wo es lediglich Fußgänger- und „normale“
Ampeln gibt: welche gilt dann für mich? Macht es einen
da du ja sicherlich älter als 12 Jahre bist hast du mit dem
Fahrrad nix auf dem Gehweg verloren. Also ab auf die Straße !
da du ja sicherlich älter als 12 Jahre bist hast du mit dem
Fahrrad nix auf dem Gehweg verloren. Also ab auf die Straße !
Und damit sollte sich die Frage nach der „richtigen“ Ampel
erledigt haben
Die 12 Jahre kommen von der Übergangszeit, die minderjährige Radfahrer nutzen können.
In der vierten Klasse (also für gewöhnlich) mit 10 Jahren wird der Fahrrad-Pass erworben, bzw. die Fahrrad-Prüfung abgelegt.
Damit sind die jugnen Flitzer gehalten, sich an das verkehrsrechtliche Treiben auf deutschen Straßen zu gewöhnen!
Um keinen ab Tag X das aufzuzwingen, gibt es eine zweijährige Übergangszeit!
Kurz:
Ab 10 Jahren SOLLTEN Radfahrer die Straße nutzen, aber 12 MÜSSEN sie es.
Die 12 Jahre kommen von der Übergangszeit, die minderjährige
Radfahrer nutzen können.
dummerweise liegt die Übergangszeit laut StVO zwischen 8 und 10 Jahren. Oder hat es da, ohne dass es im Radlerverband ADFC verbreitet wurde, klammheimlich in den letzten Stunden (siehe mein Link) eine Änderung gegeben?
In der vierten Klasse (also für gewöhnlich) mit 10 Jahren wird
der Fahrrad-Pass erworben, bzw. die Fahrrad-Prüfung abgelegt.
Damit sind die jugnen Flitzer gehalten, sich an das
verkehrsrechtliche Treiben auf deutschen Straßen zu gewöhnen!
Um keinen ab Tag X das aufzuzwingen, gibt es eine zweijährige
Übergangszeit!
Kurz:
Ab 10 Jahren SOLLTEN Radfahrer die Straße nutzen, aber 12
MÜSSEN sie es.
Also laut StVO müssen Kinder bis 8 Jahre den Gehweg benutzen (da sind sogar die Straßenüberquerungen anders als schiebend verboten) und bis zu 10 Jahren dürfen sie. Welches Gesetz oder welche Verordnung kennst Du, die das anders angibt?