Fahrradweg zugeparkt

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Autofahrer mit Lieferwagen parkt an einer Straße den kombinierten Fuß/Radweg zu, so dass nur noch eine kleine Lücke auf dem Weg bleibt.
Der Lieferwagen hätte auf der Straße parken dürfen, kein Halteverbot o.ä., der Fahrer parkte auf dem Radweg, weil er meinte, sonst den Verkehr zu behindern.
Ein 9-jähriges Kind will mit dem Fahrrad durch die Lücke fahren, kommt dann aber gegen Auto oder Hecke auf der anderen Seite und stürzt gegen den Wagen.

Am Lieferwagen entsteht Blechschaden, das Kind verletzt sich, Fahrrad und Klamotten des Kindes sind beschädigt.

Der Fahrer will den Schaden am Fahrzeug ersetzt haben.

Kann er das verlangen? Hat er nicht sogar den Schaden des Kindes zu zahlen, ggf. sogar Schmerzensgeld?

Viele Grüße

Holygrail

Hallo,

manche Lieferwagenfahrer leben in einer ganz bunten Welt!

Ein neunjähriges Kind ist im Straßenverkehr im Falle eines Unfalles NIE schuldfähig, egal, unter welchen Umständen es zu dem Unfall kommt, um so mehr aber, wenn es sich wie vorgeschrieben auf dem Fuß-/Radweg bewegt. Da höhere Gewalt als Unfallursache ausscheidet, ist alleiniger Unfallverursacher also der Lieferwagenfahrer, der sich verkehrswidrig und damit schuldhaft verhielt und deshalb nicht nur seinen eigenen Schaden zu tragen hat, sondern auch für des Kindes haftet.

Was mich bei der Fallschilderung wundert: Bei Unfällen mit Personenschaden ist von den Beteiligten stets die Polizei hinzuzurufen, die den Unfall aufnimmt und den Fall an die Staatsanwaltschaft übergibt, welche ggfls. ein Strafverfahren eröffnet. Von denen ist hier gar nicht die Rede?

Gruß

smalbop

hi
ich bin da etwas vorsichtig. verursacher bleibt das kind. der lieferwagenfa´hrer ist unfallbeteiligte.
ein anderer verkehrsteilnehmer hat nicht automatisch schuld, wenn er zb verkehrswiedrig parkt und ein anderer in ihn reinfährt.
hier wiederum ist das kind nicht deliktfähig, mit 9 jahren ist geregelt, dass kinder den fussweg befahren dürfen .
wie die juristen das nun auslegen weis noch kein mensch. der lieferwagenfahrer ist aber anzuzeigen( behinderung verbunden mit einer schädigung.
hauptmann

Hallo,

über den Begriff „Verursacher“ kann man sich trefflich streiten. Wenn jemand einen Gullideckel entfernt und auf diese Weise ein Hindernis bereitet und ein anderer fährt mit dem Fahrrad hinein, ist auch nicht der Fahrradfahrer, sondern der Hindernisbereiter der Unfallverursacher. Zumindest besteht der Anscheinsbeweis eines ursächlichen Verschuldens allein des Lieferwagenfahrers, da dieser bei der Angelegenheit der einzige ist, dessen Verhalten schuldhaft zu dem Unfall beigetragen hat. Es steht ihm natürlich frei, vor Gericht das Gegenteil zu beweisen. Die Frage ist nur, wie…

Gruß

smalbop

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mit 9 jahren ist
geregelt, dass kinder den fussweg befahren dürfen .

Hallo,
ist es nicht sogar ein MUSS?

Gruss

Uli

Hallo Hauptmann,

hier wiederum ist das kind nicht deliktfähig, mit 9 jahren ist
geregelt, dass kinder den fussweg befahren dürfen .

war das nicht sowieso ein gemeinsamer Rad- und Gehweg im UP?

Gruß, Karin