Fahrräder im Fahrradkeller ohne Besitzer

Hallo,

man wohnt auf einer Studentenwohnebene und ist deren Sprecher. Die Wohnebene hat einen Fahrradkeller in dem nätürlich Fahrräder stehen. Bei einer Aufräumaktion hat die Wohnebene festgestellt, dass ca. 5 Fahrräder keinem aktuellem Bewohner mehr auf der Wohnebene gehören.

Der Sprecher möchte diese Fahrräder nun für die Wohnebene nutzen und auch in deren besitz übergehen lassen. Welche Schritte muss er unternehmen, damit dies rechtens von statten geht.

Was sind die Wege die er vorher gehen muss, damit er sie in den Besitz der Wohnebene übergehen lassen darf? Aushang? ehemalige Anschreiben (soweit möglich)? Fundbüro?

Grüße

Hallo !

Als Beispiel mal Version „Fundbüro“.

Man kann ein "gefundenes " Rad schon dort melden,und auch die Besitzansprüchen anmelden,falls nach Lagerfrsit nicht abgeholt wird.
Man kann (jedenfalls bei meiner Gemeinde) auch selbst einlagern (Fundbürokeller ist übervoll !),aber das wäre für 1 Jahr !

Meldet sich dann keiner am Fundbüro,dann gehts an den Finder als Eigentum.
Ob man in einem Keller ein Rad ehemaliger Mieter „finden“ kann,weiss ich nicht,auf der Straße natürlich schon.

Schneller kann es aber auch anders nicht gehen.

Anschreiben plus Aushang sind gut und richtig.
Ab wann man dann guten Gewissens die Räder als Eigentum betrachten kann ?

MfG
duck313

Ab wann man dann guten Gewissens die Räder als Eigentum
betrachten kann ?

„(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.“
§937 BGB

Vielleicht kommt aber schon vorher §959 BGB zum Tragen?
„Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.“

Gruß
Paul

Also reicht es nach deiner Auffassung, dass der Verantwortliche die Räder zum Fundbüro bringt, ohne Aushang o.ä.?

Hallo,

manche Fundämter verzichten von vornherein auf die Herausgabe des gefundenen Gegenstandes, sie nehmen lediglich die zur Identifizierung erforderlichen Daten auf, der Gegenstand selbst bleibt beim Finder. Nach 6 Monaten bekommt dieser dann ein Schreiben des Fundamtes, dass er Eigentümer des Gegenstandes geworden ist.
Einfach mal beim Fundamt nachfragen und darauf hinweisen, dass die Fahrräder evtl. herrenlos sind. Vielleicht kommt dann sofort eine für den Finder positive Entscheidung.

Gruss

Iru

Hallo,

selbst bleibt beim Finder. Nach 6 Monaten bekommt dieser dann
ein Schreiben des Fundamtes, dass er Eigentümer des
Gegenstandes geworden ist.

dann sollte man aber in diesem Fall die Fahrräder nicht im Fahrradkeller stehenlassen, denn eventuell doch noch vorhandene Eigentümer würden dann ja nicht bemerken, daß ihre Fahrräder „gefunden“ wurden.

Das Problem stehengelassener Fahrräder ist tatsächlich nicht trivial. Unser verwalter rät einigen Fahrradkellerbenutzern entschieden davon ab, Fahrräder zu entsorgen oder dies anzudrohen, obwohl die erkennbar fahruntüchtig sind und seit Jahren vor sich hinverrotten.

Es ist z.B. nicht auszuschließen, daß ein Eigentümer dort sein Fahrrad stehen hat, obwohl er seit Jahren nicht mehr im Haus wohnt und seine Wohnung vermietet. Auch Schrott hat einen Eigentümer.

Gruß
Christian

Hallo,

Es ist z.B. nicht auszuschließen, daß ein Eigentümer dort sein
Fahrrad stehen hat, obwohl er seit Jahren nicht mehr im Haus
wohnt und seine Wohnung vermietet. Auch Schrott hat einen
Eigentümer.

natürlich hat Schrott auch einen Eigentümer. Aber bei den seit Jahren vor sich hinrostenden Drahteseln ist die Wahrscheinlichkeit schon sehr hoch, dass das Eigentum daran aufgegeben wurde. Die Frage ist auch, wie zumutbar es ist, das Eigentum anderer über Jahre hinweg zu beherbergen.

Gruss

Iru