Fahrräder überholen

Hallo,

macht es Sinn, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer einen Fahrradfahrer gefährlich knapp (10-30 cm Abstand) überholt diese bei der Polizei anzuzeigen? Bräuchte der Fahrradfahrer dafür Zeugen?

Und was ist, wenn der Radfahrer dadurch so sehr erschrickt, dass er an ein parkendes Auto gerät und dieses beschädigt? Wer haftet dann?

Danke im voraus
Jessica

hi,
also sinn macht das nicht. so etwas verläuft meist im sande, weil nicht ermittelt werden kann, wer fahrzeugführer war. solange nichts passiert wäre es eher eine belästigung. eine gefährdung liegt erst dann vor, wenn es nur durch eine gegenreaktion des anderen nicht zu einem unfall gekommen ist. diese beiden dinge liegen aber meist eng aneinander.beschädigt man nun durch die gegenreaktion parkende autos, so ist der autofahrer automatisch unfallbeteiligter.fährt er weiter ist es unfallflucht und kann angezeigt werden.
das alles hängt von der gesamtsituation ab.
hauptmann

Hallo,

macht es Sinn, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer einen
Fahrradfahrer gefährlich knapp (10-30 cm Abstand) überholt
diese bei der Polizei anzuzeigen? Bräuchte der Fahrradfahrer
dafür Zeugen?

Das ist doch wie bei jeder Anzeige. Solange es keine Beweise, Zeugen, Indizien gibt, steht Aussage gegen Aussage. Verfahren wird eingestellt, Thema erledigt. Da kann man sich die Zeit sparen.
Man darf natürlich anzeigen, aber wozu den sinnlosen Aufwand treiben?

Und was ist, wenn der Radfahrer dadurch so sehr erschrickt,
dass er an ein parkendes Auto gerät und dieses beschädigt? Wer
haftet dann?

In dem Fall würde ich es anzeigen. Aufgrund der Ausweichreaktion kam es zum Unfall, dann wäre es m.E. Fahrerflucht des PKW-Fahrers, also eine Straftat. Hoffentlich liegt wenigstens das Kennzeichen vor. Die Ermittlungsbehörden werden dann auf jeden Fall dem Halter auf den Zahn fühlen. Evtl. wird man auch noch einmal versuchen, Zeugen, Passanten etc. zu finden, notfalls auch über Aufruf in der Lokalpresse.

Wenn dann kein Zeuge gefunden wird und letztendlich wieder Aussage gegen Aussage steht, wird wohl das Verfahren auch eingestellt.

In dem Fall sollte die Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers einspringen für die Schäden am anderen Fahrzeug. Auf seinem Schaden bleibt er dann wohl leider sitzen.
Ich würde des der Privathaftpflicht gleich melden und die Situation schildern, damit es nicht nachher heist, man hätte die Meldepflicht verletzt.

Danke im voraus
Jessica

Grüße

Holygrail

Kürzlich habe ich von folgendem Fall gehört:
Ein Autofahrer hupt beim (knappen) Überholen eines Radfahrers innerorts grundlos, der Radfahrer erschrickt, stürzt und bricht sich den Arm.
Autofahrer fuhr davon.

Der Radfahrer hatte Zeugen und brachte dne Unfall zur Anzeige. Der Fahrzeugführer wurde durch das Kennzeichen und Zeugen ermittelt und trug alle Kosten.

lG, Äffchen

Hallo,

was hat eine Anzeige eines solchen Fehlverhaltens mit Belästigung zu tun?

Ich frage mich nur wie man sich gegen dieses Überholverhalten wehren kann. Es kann doch nicht sein, dass es solche Gesetze gibt (Mindestabstand) und keinen interessiert es ernsthaft.

Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

Es kann doch nicht sein, dass es solche Gesetze
gibt (Mindestabstand) und keinen interessiert es ernsthaft.

kann es leider doch. In der StVO steht nur „mit ausreichendem Abstand überholen“. Und dann wird eben gerne argumentiert: „Es ist nichts passiert, also war der Abstand ausreichend“.

Die 1,5 bis 2 Meter sind reines Richterrecht.

Gruß, Karin