Hallo,
Also. Du könntest ja ein gültiges Ticket für „von 9:50Uhr bis
XXUhr“ gehabt haben und es um 10Uhr verschenkt haben können
(wenn solche Tickets übertragbar sein sollten) oder
weggeworfen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Beweispflicht für
dich gibt für eine andere Zeit als die Kontrollzeit ein
gültiges Ticket zu haben.
Interessantes Argument und nicht ganz von der Hand zu weisen. Ist irgenwo hier ein Fahrkartenkontrolleur, der es ganz genau weiß?
Hebre
hi
Interessantes Argument und nicht ganz von der Hand zu weisen.
Ist irgenwo hier ein Fahrkartenkontrolleur, der es ganz genau
weiß?
Hebre
Ein Kontrolleur wird dir sage, dass du bei Antritt der Fahrt ein gültiges Ticket haben musst.
Dass es aber so auch geht, wie von mir beschrieben. sind Erfahrungswerte. Jedenfalls in der Straßen-/Stadtbahn.
Man kann hier sogar ein Ticket per SMS kaufen. Heisst: Sobald man nen Kontrolleur sieht schnell SMS abschicken und nichtmal 2 Sek. später ist dein Ticket in Form einer SMS da.
Heisst: Wenn eine Kontrolle stattfindet, hat man wahrscheinlich (außer die sind in zivil und zücken direkt vor dir den Ausweis und kontrollieren dich als erster) genug Zeit noch ein Ticket zu kaufen. Selbst wenn die SMS nur eine Min. vorher empfangen wurde, sagen die Kontrolleure hier nichts, weil du bei der Kontrolle ein Ticket hattest.
Wenn du hier nach Deutsche Bahn schreibst, kann ich dir keine sichere Auskunft geben.
Grus