Hallo,
mal eine (wirklich) hypothetische Frage, die mich aber für die Zukunft
interessiert:
Angenommen, ich habe eine Monatskarte (VBB), die ab 10 Uhr gültig ist.
Ich käme um 10.10 Uhr in eine Fahrscheinkontrolle - habe also einen gültigen Fahrschein, denn das Ticket gilt ja ab 10 Uhr.
Könnte der Kontrolleur mir trotzdem eine Strafe geben, weil der Zug schon um 9.50 Uhr den letzten Bahnhof verließ und ich also vor 10 Uhr zugestiegen wäre, sozusagen rückwirkend gedacht? Oder denke ich da zu kompliziert?
Es ist doch bewiesen, daß Du den Zug schon vor 10 Uhr genutzt hast, wenn zwischendurch keine Haltestelle war. Da man sich noch nicht in Züge rein-beamen kann, ist es recht schwierig das Gegenteil zu beweisen oder was anderes zu behaupten
Hallo,
danke schön für die Nennung des EVO-Paragraphen, ich hätte nicht gewusst wo ich den genauen Wortlaut nachlesen kann!
da steht nämlich:
„(1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er
a) bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist, …“
Es hätte ja auch „bei der Kontrolle“ und nicht „bei Antritt“ heißen können Also hab ich nicht zu kompliziert gedacht und werde im Zweifel eine Bahn später nehmen
Merci!
I love Raumschiff Enterprise …
„Teleportation bezeichnet den Transport einer Person oder eines Gegenstandes von einem Ort zu einem anderen, ohne dass das Objekt dabei physisch den dazwischen liegenden Raum durchquert.“ (Wiki)
Und schon sind wir sogar wieder ontopic, irgendwie ist beamen ja auch Reisen ;.)
Gute Nacht und Danke!
Hebre
Es hätte ja auch „bei der Kontrolle“ und nicht „bei Antritt“
heißen können Also hab ich nicht zu kompliziert gedacht
und werde im Zweifel eine Bahn später nehmen
oder die Strecke zwischen dem Einstiegspunkt und dem ersten Halt separat zahlen.
Mich würde in erster Linie interessieren, wie du zu dem
Fahrschein gekommen bist?
Es handelt sich ja um eine Monatskarte. Diese, zumindest hier, kann man so kaufen, dass man erst ab eine bestimmte Uhrzeit fahren darf. Wann man dann tatsächlich fährt, steht auf einen anderen Blatt.
Sowas gibts am Fahrkartenschalter (oder am Automaten).
Das hab ich mir fast gedacht. Aber sind die dann wirklich erst ab einer gewissen Stunde gültig oder ab dem Tag oder ganz anders, ab dem Zeitpunkt der Ausstellung?
Man kann in Deutschland also Monatskarten kaufen, die z.B. ab
dem 27.5. 11:30 Uhr gültig sind?
Also sooo gut kenne ich mich nicht aus, aber ganz sicher geht es eine Monatskarte (gültig immer am Monatsanfang) bis Ende desselben. Zumindest so in München (MVV) und in Nürnberg (VAG). Und dann gibt es auch welche die sind ebenfalls monatlich aber nur ab eine bestimmte Uhrzeit (meistens ab 9:00 Uhr) gültig.
Gelten diese dann bis 27.6. 11:30 oder wie wird ein Monat
berrechnet?
Berechnet werden die vom Monat zu Monat. Du kannst sie jederzeit kaufen, aber gültig sind nur in dem Monat die du angibst. Also am 23. August kaufe ich meine Monatskarte für Oktober. Das gebe ich ein und dann ist die Karte erst ab 00:00 Uhr des 1. Oktober. Und je nach Kartentyp (und -preis) kostet so und soviel.
Mehr kann ich dazu nicht sagen. Du müßtest bei den öffentlichen Verkehrsgeselschaft Deiner Wahl nachfragen.
Also am 23. August kaufe ich meine Monatskarte für
Oktober. Das gebe ich ein und dann ist die Karte erst ab 00:00
Uhr des 1. Oktober. Und je nach Kartentyp (und -preis) kostet
so und soviel.
Siehst du? Und wenn dem so ist, woher hatte dann die Dame obige Monatskarte, die ab 10:00 Uhr gilt?
Also am 23. August kaufe ich meine Monatskarte für
Oktober. Das gebe ich ein und dann ist die Karte erst ab 00:00
Uhr des 1. Oktober. Und je nach Kartentyp (und -preis) kostet
so und soviel.
Siehst du? Und wenn dem so ist, woher hatte dann die Dame
obige Monatskarte, die ab 10:00 Uhr gilt?
Weil das eine besondere Monatskarte ist, die (wesentlich) günstiger ist und über deren Bedingung sie erst unterschreiben muß, daß sie sie kennt (Will heissen: Das este mal wo man eine solche Karte kauft, muß das bei der Hauptstelle sein, also „von Mensch-zu-Mensch“. Und dieser Mensch wird der künftige Fahrgast darüber informieren, daß letzte erst ab 10:00 Uhr fahren darf und keine Minute früher. Nach den unvermeidlichen Bögen, Anträge & Co. ausgefüllt und unterschrieben sind, bekommt men einen Ausweis. Und in der Hülle dessen, steckt man dann die Karte, die man am automaten kaufen kann. Der Fahrschein ohne diese Hülle ist nicht gültig. Und im Fahrschein selbst MUß man einen Kennzahl schreiben, die in dieser Hülle gekennzeichnet ist.
Hallo,
in Berlin kann man ohne weitere Komplikationen 10-Uhr-Monatskarten kaufen (an jedem Schalter oder Automaten). Diese gelten im betreffenden Monat werktags ab 10 Uhr und am Wochenende ganztags. Sie sind etwas billiger als die normalen Monatskarten (weil man die morgentliche Berufsverkehrszeit nicht nutzt) und enthalten einen entsprechenden Aufdruck zur Gültigkeit.
Hebre
Es ist doch bewiesen, daß Du den Zug schon vor 10 Uhr genutzt
hast, wenn zwischendurch keine Haltestelle war. Da man sich
noch nicht in Züge rein-beamen kann, ist es recht schwierig
das Gegenteil zu beweisen oder was anderes zu behaupten
Erschlecihung von Leistungen § 265a StGB
Betrug 263 StGB
Erhöhter Fahrpreis § 12 EVO
Hallo,
danke schön für die Nennung des EVO-Paragraphen, ich hätte
nicht gewusst wo ich den genauen Wortlaut nachlesen kann!
da steht nämlich:
„(1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises
verpflichtet, wenn er
a) bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis
versehen ist, …“
Es hätte ja auch „bei der Kontrolle“ und nicht „bei Antritt“
heißen können Also hab ich nicht zu kompliziert gedacht
und werde im Zweifel eine Bahn später nehmen
Merci!
Also. Du könntest ja ein gültiges Ticket für „von 9:50Uhr bis XXUhr“ gehabt haben und es um 10Uhr verschenkt haben können (wenn solche Tickets übertragbar sein sollten) oder weggeworfen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Beweispflicht für dich gibt für eine andere Zeit als die Kontrollzeit ein gültiges Ticket zu haben.