Hallo,
folgender rein hypothetischer angenommen:
Donald D. meldet sich im Februar 2009 bei einer Fahrschule an und kauft bei Anmeldung auch eine Lern-CD um sich auf die theoretische Prüfung vorzubereiten.
Leider erfährt Donald D. Anfang des Jahres, kurz nach Teilnahme an den ersten Stunden eine Verletzung, die ihn bis zum August / 09 Schachmatt setzt was den Führerscheinerwerb anbetrifft.
Im August legt er die CD dann ein, die er sich gekauft hat, um sich auf die theoretische Prüfung vorzubereiten. Dabei stellt Donald D. fest, dass die Anwendung nicht mal startet. Nach näherer Untersuchung entdeckt Donald D. den Vermerk auf der CD „Die Nutzungsmöglichkeit dieses Produktes erlischt zum 30.06.2009.“. Kostenpunkt der CD, die nun absolut nutzlos geworden ist, waren immerhin 30 Euro.
Diesen Vermerk hat er vorher nicht gesehen und ist darauf auch nicht gesondert aufmerksam gemacht wurden. Der Satz geht auf der Rückseite der Hülle des Datenträgers optisch im allgemeinen Urheberrechtshinweis unter.
Welche Rechtsmittel und Möglichkeiten hätte Donald D. nun? Wäre es in Deutschland überhaupt zulässig ein Produkt mit einer künstlich und vorsätzlich eingeschränkten Laufzeit zu verkaufen, ohne explizit vor Verkauf darauf hinweisen zu lassen? Den Vermerk auf dem Rücken der Hülle wird mit Sicherheit kaum jemand wahrnehmen.
Wie sollte sich Donald D. nun verhalten?
Grüße
PerryRhodan