Fahrschulauto an privat ohne Garantie möglich

Hallo,
ich bin selbstständiger Fahrschullehrer und möchte evtl. eines meiner Fahrschulautos an privat verkaufen. Wie ist das mit der Garantie für Gewerbetreibende? Muss ich Garantie geben? Ich bin ja schließlich kein Autohändler…

Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag,
ich habe dazu leider keinen Ratschlag.
Habe mich mit dem Verkauf von Autos bisher wenuiger beschäftigt.
Grüsse!

Hallo,

grundsätzlich gilt:

Während Privatleute beim Verkauf eines gebrauchten KFZ die Gewährleistung für Sachmängel vollständig ausschließen können, besteht diese Möglichkeit für einen Unternehmer dann nicht, wenn er den Wagen an einen Verbraucher verkauft.

Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Hat ein Unternehmer das Auto verkauft und ein Verbraucher gekauft, so muss der Unternehmer mindestens ein Jahr lang die Gewährleistung für das Fahrzeug übernehmen.

Deshalb liest man oft:
„Verkauf an Firma oder zur Ausfuhr in nicht EU bzw. EG-Länder ohne Gewährleistung“

Viele Grüße
C.Busch

Hallo,

sofer du das Auto privat und nicht gewerblich musst du keine Garantie geben egal wie du das Auto vorher genutzt hast.

Hallo,
nein meines Wissens kann man eine einjährige Garantie nicht per se beim Vertag ausschließen. Dass Sie ein Fahrschullehrer sind und kein Autohändler spielt dabei leider keine Rolle, da sie per Gesetz aber Gewerbetreibender sind sind sie verpflichtet eine einjährige Gewährleistung einen Privatkäufer gegenüber zu geben.

Alles ohne Gewähr…

MFG