Fahrschule

Hallo,

Fahrschüler X meldet sich in einer Intensivfahrschule an, um den FS Klasse A direkt zu machen. Die Ausbildung erfolgt auf einem Moped mit einer Sitzhöhe von 80 cm. X weist den Fahrlehrer darauf hin, dass das Moped zu groß sei. Der Fahrlehrer winkt ab. In den ersten 4 Tagen fällt X drei Mal mit dem Moped um, davon einmal im Straßenverkehr. Völlig entnervt will X aufgeben, da fällt dem Fahrlehrer ein, man könne ja auf einem anderen Moped üben, dessen Sitzhöhe wesentlich niedriger ist (Cruiser). X wechselt daraufhin Moped und Fahrlehrer, hat aber nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld verloren, da X völlig das Selbstvertrauen verloren hat und fast von vorn anfangen muss.
Nachgemessen beträgt die Beinlänge von X 76 cm.
Gibt es eine Chance, einen Teil des Geldes von der Fahrschule zurückzufordern?

Mit freundlichen Grüßen
Renchen

Hallo,

auch hallo,

auch Geld verloren, da X völlig das Selbstvertrauen verloren
hat und fast von vorn anfangen muss.

wenn X dabei schon das Selbstvertrauen verliert, sollte X sich ernsthaft fragen, ob er oder sie für den heutigen Verkehr überhaupt einen Führerschein machen sollte …

Mit freundlichen Grüßen
Renchen

Gruß
Pat

Nun, das ist ja mal eine fundierte Auskunft. Vielleicht hilft es ja, dass X durch den neuen Fahrlehrer das Selbstvertrauen wiedererlangt hat und zumindest seit nunmehr 24 Jahren unfallfrei im Fahrdienst tätig ist.

Vielen Dank für Deine äußerst hilfreiche Antwort.

In dem Fall muss der Fahrlehrer doch schon ziemlich unfähig sein. Er sollte schon auf anhieb sehen, ob jemand mit einem Motorrad zurecht kommen kann oder nicht.
Spätestens nach dem 1. Umfaller hätte er einschreiten müssen.
Meist übersteht ein Moped so einen Sturz auch nicht schadensfrei, wenn es gleich drei Mal gestürzt ist, sollte doch schon einiges an Schaden angefallen sein. Oder war die Kiste so alt, dass da ohnehin nicht mehr viel passieren kann?
Wenn dem Fahrschüler glücklicherweise nichts passiert ist, wird er wohl nicht viel machen können. Evtl. gibt es einen Berufsverband der Fahrlehrer, an den er sich wenden könnte.
Er wäre evtl. besser dran gewesen, sich gleich eine neue Fahrschule zu suchen, nachdem der Fahrlehrer ihm ein vollkommen ungeeignetes Motorrad zugewiesen hat. Dann hätte man sich evtl. noch um schon angefallene Zahlungen streiten können, der Fahrlehrer hätte ja noch keine Leistung vollbracht.

Grüße

Holygrail

Hi!
Heißt das, dass der fiktive Fall bereits 24 Jahre zurückliegt oder habe ich das falsch verstanden? Dann wäre eine Geldrückforderung durchaus schwierig und auch fragwürdig.
Renate

Nein, habe mich verwirrend ausgedrückt. X hat den PKW-FS bereits seit 24 Jahren. Es geht um den Motorrad-FS, der Fall ist relativ aktuell.

Danke für Deine Antwort. Nachdem X dann das andere Moped hatte und Gott sei Dank auch den anderen Fahrlehrer, lief es gut. X wird sich weiter informieren und dann entscheiden.

Schönen Sonntag

Renchen