Hallo, ich habe eine Frage zum Thema fahrschule und Frist.
Habe meinen Führerschein letztes Jahr im April angefangen und bis Oktober fast alle theoretischen stunden und auch einige praktische stunden gemacht. Musste dann in eine Klinik von November-Ende April diesen Jahres. Die Fahrschule ist in der Zeit umgezogen. Hab gehört dass ich nach einem Jahr alles neu bezahlen muss.
Stimmt dass denn? und kriege ich vorher bescheid bevor meine Frist abläuft? weil ich konnte ja nichts dazu dass ich spontan in die Klinik musste…
schonmal im Vorraus vielen dank
Hallo !
Du bist ja noch nicht mal bei der offiziellen Theorieprüfung gewesen.
Also läuft die Jahresfrist auch noch nicht.
Man muss innerhalb 1 Jahres nach Ablegung der Theorieprüfung auch die Fahrprüfung ablegen.
Sagt mal,was ist denn da schief gelaufen ?
Von April bis Oktober nur wenige Fahrstunden und nicht mal die Theorieprüfung abgelegt ?
Das ist schon seltsam,üblicherweise beginnt man mit den praktischen Fahrstunden noch in der Anmeldewoche. Fährt so mehrmals in der Woche und hat auch mind. einmal wöchentlich Theorie.
MfG
duck313
Hallo !
Du bist ja noch nicht mal bei der offiziellen Theorieprüfung
gewesen.
Also läuft die Jahresfrist auch noch nicht.
@ duck313: So kann man das nicht sagen. Auf meinem Vertrag mit der Fahrschule stand, dass er bis zur Ablegung der praktischen Prüfung gilt oder bis ein Jahr nach Abschlussdatum. Die abgeleisteten Theoriestunden haben aber eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Wenn der Vertragsabschluss länger als ein Jahr her ist (vllt ist bei dir auch ein anderes „Ablaufdatum“ angegeben), muss ein neuer gemacht werden, kann auch sein, dass dafür wieder Kosten anfallen.
Von April bis Oktober nur wenige Fahrstunden und nicht mal die
Theorieprüfung abgelegt ?
Das ist schon seltsam,üblicherweise beginnt man mit den
praktischen Fahrstunden noch in der Anmeldewoche. Fährt so
mehrmals in der Woche und hat auch mind. einmal wöchentlich
Theorie.
Üblicherweise? Wenn es aber keinerlei oder kaum Vorkenntnisse in der Theorie gibt, wird ein Fahrlehrer den Schüler doch nicht direkt ins Auto lassen wenn er gescheit ist… Kommt natürlich auch immer auf die Auslastung der Fahrschule an. Hat der Fahrlehrer nix zu tun, fährt er natürlich auch direkt mit einem totalen Neuling. Dann ist es ja auch wahrscheinlicher, dass mehr Stunden gefahren werden müssen, ohne Theorie lässt sich Praxis schlechter umsetzen. Bei uns wurde erst die Theorieprüfung abgelegt bzw. wenn der Termin stand und absehbar war, dass man sie aufgrund der Übungsbögen bestehen müsste, wurde mit fahren angefangen. In meinen Augen auch sinnvoll…
Das was du oben beschrieben hast, geht doch mächtig ins Geld.
MfG
duck313
Gruß
Tina
Hallo !
Die Vertragsbedingungen der Fahrschule selbst meinte ich nicht.
Es gibt m.E. eine rechtliche Frist,wenn man nach der amtlichen Theorieprüfung die Fahrprüfung nicht innerhalb eines Jahres ablegen kann,dann muss man auch die Theorieprüfung nochmals neu machen und es beginnt die Frist neu.
Dir kommt es nicht seltsam und lange vor,wenn man in 6 Monaten weder Theorieprüfung noch nur wenige Praxisstunden hatte ?
Es gibt Ferien-Fahrschulen,die machen alles in 2-3 Wochen und man reist mit neuem Führerschein zurück. Klar ist da alles geballt und zusammengefasst.
MfG
duck313
Hey duck313
Ich muss dazu sagen dass ich teilweise bis 17 uhr schule habe, dann kommen noch hausaufgaben hinzu und mein nebenjob um den führerschein zu finanzieren. Muss auch sagen dass ich mich erst ende April angemeldet habe und die letzte Fahrstunde anfang oktober hatte. Zwischenzeitlich kam noch ein Umzug dazwischen und mein Fahrlehrer hatte auch nicht immer Zeit…
Deswegen hat das so lange gedauert…aber danke für deine antwort
Hallo !
Du brauchst Dich ja nicht rechtfertigen !
Mir kommts halt sehr lange vor.
Und das man erst am nachmittag in Fahrschule kommen kann ist bei Berufstätigen die Regel,deshalb gibts die Termine auch abends.
Aber interessieren würde mich schon,wieviel Fahrstunden Du bisher hattest und wieviel Theoriestunden.
MfG
duck313
Hallo!
Mindestens die Theorie muß innerhalb eines Jahres abgelegt werden.Danach muß beim Amt ein neuer Antrag gestellt werden.
Grüße
Moin,
Man muß beachten,
dass der Führerscheinantrag nach einem Jahr
vom Straßenverkehrsamt eingezogen wird
und dann wieder neu gestellt werden muss.
Außerdem ist die bestandene theoretische Prüfung nur ein Jahr lang gültig,
danach müsste man sie erneut ablegen.
Zitat aus: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/pruefung.php
mfg
W.
Hi,
Bei uns wurde erst die Theorieprüfung abgelegt bzw. wenn der Termin stand und absehbar war, dass man sie aufgrund der Übungsbögen bestehen
müsste, wurde mit fahren angefangen. In meinen Augen auch
sinnvoll…
So kenne ich das nicht. Bei meinem PKW-Führerschein und Jahre später dem Motorradführerschein (in einem anderen Ort) lief beides immer parallel.
Das was du oben beschrieben hast, geht doch mächtig ins Geld.
Das von Dir beschriebene Verfahren geht dafür mächtig in die Zeit …
Gruß S