Man stelle sich mal vor:
2 Freunde, nennen wir sie PersA und PersB, gehen gemeinsam zu Fahrschulen, um sich über Preise und Angebote zu informieren.
Man würde ihnen bei der FS_A sagen, dass das kein Problem wäre, jedoch bevor mit den Infos rausgerückt wird sollen die beiden (beide minderjährig) erstmal eine „Anmeldung“ ausfüllen. PersA wundert sich, wie viele Infos die da von ihm haben wollen und und fragt nach warum er das auch noch unterschreiben solle und wie verbindlich das wäre, er wäre sowieso miderjährig…
Die beiden hätten alles unterschrieben und anschließend die gewünschten Informationen bekommen. Nach einer Weile entschlißt man sich doch nicht dahin zu gehen und meldet sich einfach nichtmehr bei FS_A nud hofft jetzt hätte man seine Ruhe.
Ca. 2 Wochen später erhällt PerB einen Anruf „Er hätte eine Anmeldung ausgefüllt, und was denn nun sei“. Es würde FS_A ausgerichtet werden, dass kein Interesse mehr bestünde. Eine Woche später (men scheint bei FS_A unentschlossenheit zu ahnen) wird bei PersA angerufen und behauptet, dass PersB zugesagt hätte!!! (offensichtlich in der annahme, dass PersA mit PersB zusammen lernen wolle sich dort auch anmelden würde um anschließend PersB mitzuteilen, dass PersA nun angemeldet sei!)
Fällt ein solches Verhalten unter „unlauteren Wettbewerb“?
Wie wäre das vorgehen in so einem fall?
Hätten PersA und B rechtliche mittel gegen FS_A in der hand?
können sie wenigstens das sofortige vernichten ihrer „anmeldungen“ fordern, um ruhe zu haben?
Erstmal sollte der Begriff „minderjährig“ geklärt werden, da man mit 16 auf jedenfall vertragsfähig ist!
Wann wurde die angebliche Anmeldung unterschrieben? Es besteht immer ein gesetzliches Rücktrittsrecht von Verträgen (ich glaube 14 Tage). Das sollten PersA und PersB auf jedenfall sofort schriftlich einreichen!
Unlauterer Wettbewerb würde ich ausschliessen…auf jedenfall sind es aber keine moralisch sauberen Methoden. Man könnte über Betrug nachdenken (Vortäuschen flascher Tatsachen „PersB hat zugesagt“ - um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen).
Aber die Methoden dieser FS wird bestimmt gleichaltrige FS-Anwärter interessieren. Generell zählt auf jedenfall: ERST LESEN, DANN UNTERSCHREIBEN!!!
Erstmal sollte der Begriff „minderjährig“ geklärt werden, da
man mit 16 auf jedenfall vertragsfähig ist!
Seit wann das denn? Minderjährige sind vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB)eingeschränkt Geschäftsfähig. Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).
Wann wurde die angebliche Anmeldung unterschrieben? Es besteht
immer ein gesetzliches Rücktrittsrecht von Verträgen (ich
glaube 14 Tage). Das sollten PersA und PersB auf jedenfall
sofort schriftlich einreichen!
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man es sein lassen. Es gibt kein generelles gesetzliches Rücktrittsrecht von Verträgen. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. den sog. Fernabsatzgeschäften ist ein Widerruf möglich.
Der Vertrag dürfte aber keine Gültigkeit haben, da er die Zustimmung der Eltern bedürfte.
wie sieht es denn mit der gültigkeit des vertrages aus, wenn PersA explizit nachfragt, wie verbindlich die anmeldung sei und ihm gesagt wird, dass das völlig unverbindlich sei.
wie sieht es denn mit der gültigkeit des vertrages aus, wenn
PersA explizit nachfragt, wie verbindlich die anmeldung sei
und ihm gesagt wird, dass das völlig unverbindlich sei.
Hi,
kann man diese Aussage auch beweisen? Was steht denn im unterschriebenen Anmeldeformular genau drin? Steht da irgendetwas von verbindlich, bzw. steht etwas zur Kündigung drin?
Da die unterschreibende Person noch nicht 18 wahr, wäre der Vertrag erst mit Zustimmung der Eltern gültig.
man weiß nicht, was in deiser anmeldung drin stand.
ist aber eigentlich auch egal denn es kamen (bisher) keine finanziellen forderungen und es wird auch nicht damit gerechnet, das da noch was in der hinsicht kommt.
man hätte sich nur erhofft ein bisschen zu drohen, um seine ruhe zu haben.
Sie haben am xx.xx.2009 einen Ausbildungsvertrag mit meinem Sohn Hans-Heribert geschlossen. Da mein Sohn noch nicht volljährig ist, dieser Vertrag aber nicht durch den Taschengeldparagrafen (Quelle…) gedeckt ist, die er schwebend unwirksam.
Als Erziehungsberechtiger meines Sohnes widerspreche ich hiermit dem Vertrag. Damit ist er ungültig. Forderungen bestehen auf beiden Seiten nicht mehr.
Lassen Sie mich noch dazu anfügen, dass Ihr Geschäftsgebaren (Vertragsabschluss vor Information, Bestehen auf Vertragserfüllung etc.) keine Empfehlung für Ihre Fahrschule ist und mein Bekanntenkreis sicherlich dementsprechendd von mir informiert werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Kunibert Klose-Winkel
(Juristen können das viel besser als ich - und wenn ich länger nachdenken würde, käme sicherlich auch etwas Hübscheres raus.)
Der Satz mit dem Gebaren habe ich eingefügt, weil du eine Drohung haben wolltest. Ob du damit eine strafbare Verleumndnung androhst, mögen Juristen entscheiden.