Also hier wäre die Ausgangssituation:
Person XY hat wahrscheinlich wegen Blitzen für einen Monat Fahrverbot. Hat auch nur einen PKW Führerschein. Möchte aber einen Motorradführerschein machen. Kann er nun in dieser Zeit trotzdem zur Fahrschule und den Führerschein machen? Oder ist das nicht möglich?
Zweite Frage: Gibt es eine Möglichkeit dieses einmonatige Fahrverbot noch abzuwenden, wenn noch nichts feststeht? Person XY wurde 2x geblitzt. Beide Male mit +25kmh. Beim ersten Mal mit dem eigenen Auto. Beim zweiten Mal mit einem anderen. Der Halter hat schon Post bekommen deswegen. Hat aber noch nichts weitergeleitet an Informationen über Person XY. Gibt es irgendeine Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen, oder sollte man einfach nachgeben und den Behörden die Daten mitteilen? Auf dem Foto des 2. Blitzens ist keine Person wirklich zu erkennen. Der Rückspiegel ist im Gesicht und eine Hand auch. Man sieht nur ein Auge und die Nase halb und vom Mund etwas.
Es wird erzählt, dass es ein neues Gesetz gibt, dass wenn der Fahrer nicht festgestellt werden kann, der Halter verantwortlich gemacht wird. Das soll natürlich möglichst vermieden werden.
Außerdem hört man, dass es vorher möglich war, durch Verzögerung die Sache verjähren zu lassen für den tatsächlichen Fahrer… und dass man als Halter nach Ablaufen der Zeit dann den tatsächlichen Fahrer mitteilt, dies aber für den halt nicht mehr von Belang sei, da es nunmal verjährt ist. So - so hörte ich - würde auch die Auferlegung eines Fahrtenbuches vermieden werden können. Da ja festgestellt wurde, wer der Übeltäter war.
Ist das korrekt?
Die Fragen hätten wahrscheinlich in anderer Reihenfolge und wahrscheinlich auch nicht zusammen gestellt werden sollen.
Würde mich freuen, wenn ihr sie trotzdem beantworten könnt
Vielen Dank schonmal