Hallo ich habe vor einiger zeit meinen Führerschein angefangen. Habe jedoch nach mehrmaligen versagen an der theorieprüfung abgebrochen. Hatte bereits einige fahrstd.
Anmeldegebühr wurde bar bezahlt am ersten tag.
Und die Theorieprüfungen ebenfalls da diese auch die tüv gebühren enthalten. Jetzt bekomme ich knapp 2,5 jahre oder länger fast 3 jahre später eine Rechnung in der alles gelistet ist diese beträgt 705 euro. Dieser Betrag ist nicht gerechtfertigt? Bin ich verpflichtet das zu bezahlen? Wie lange sind führerschein verträge gültig? Würde mich einfach mal intressieren bevor ich mich mit ihm zusammen setze und die rechnung durch gehe. Viel Danke im vorraus
Hallo, Verjährungsfrist ist 3 Jahre. Also genau auflisten was geleistet wurde und das bezahlen. Dem Fahrschullehrer dies in einem Brief mitteilen, dass nur das geleistete bezahlt wird.
Alles Gute
Schneewittchen
Hallo,
Pauschal: nach 2 Jahren ist diese Rechnung verjährt, hat die Fahrschule Pech, wenns sie vergißt die Rechnung innerhalb der gesetzl. Frist zu stellen.
Individuelle Absprachen?:Erfolgte innerhalb dieser Zeit Zwischenrechnung bzw. Abschlagszahlungsaufforderung?, so daß die Frist von diesem Zeitpunkt ab läuft. Vollständige Rechnungsstellung nach erfolgreicher theoretischer Prüfung? Fälligkeit bei eigeninitiierten Abbruch?
Mußt dir den Vertrag noch mal genau durchlesen.
Viel Glück
LG aus Bayern
Hi, auf diesem Gebiet kenne ich mich leider nicht aus, ich denke schon, dass Du das bezahlen musst. Um sicher zu gehen, würde ich mich bei der Verbraucherzebtrale kundig machen. Das kostet zwar einen Obolus, aber Du bist auf der sicheren Seite.
MfGKatja
Dazu kann ich nix sagen,sorry.
Hallo!
Es kommt ganz entscheidend darauf an, wann der Anspruch- und hier in diesem speziellen Fall- auf Begleichung der Dienstleistung enstanden ist. Wann wurde Ihnen die Rechnung gestellt? Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Moment und beträgt nach Reformierung der Gesetze z. zt. drei Jahre. Diese Frist kann nur durch Erwirkung eines Titels oder durch die Zustellung einer Mahnung verlängert werden. Es geht weniger um die Höhe oder wie sie schreiben um die Rechtfertigung einer Rechnungstellung. Es wurde nachweislich eine Dienstleistung erbracht und daher muss man davon ausgehen, dass die Rechnungsstellung in Ordnung ist, es sei denn es wären vom Fahrschullehrer nachweislich Fehler gemacht worden, die sich nachteilig auf die Rechnungstellung auswirken können.
Ich hoffe, Ihnen damit weiter geholfen zu haben.
ProfLX
Hi
soo viel kann ich mit der Anfrage nicht anfangen.
In der Rechnung müsste doch detailliert aufgeführt sein, was in Rechnung gestellt wird und was bereits gezahlt wurde.
Hast du damals einfach die Ausbildung abgebrochen oder den Vertrag ordnungsgemäß gekündigt?
Weisst du, dass mit der Grundgebühr (Anmeldegebühr) die Fahrstunden nicht abgegolten sind (du hast ja schon ein paar Fahrstd. gemacht)?
Ist dir bekannt, dass jede FE-Püfung extra kostet?
Gruß
HaWeThie
Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen oder Waren sind 3 Jahre bis Ende des Kalenderjahres gültig. Das heißt, dass die Rechnung nur dann nicht bezahlt werden müsste, wenn die Fahrstunden aus dem Jahr 2009 oder früher sind. Alles danach muss gezahlt werden. Wenn irgendwelche Posten in der Rechnung falsch sind, setzen Sie sich am besten mit dem Inhaber der Fahrschule zusammen und versuchen die Angelegenheit einvernehmlich zu klären. Der Inhaber muss seine Forderungen ja nachweisen können.
kanapp 2,5 oder 3 Jahre ist gut, denn das ist genau die Frist auf die es hier ankommt. Rechtsansprüche aus Verträgen verjähren herzulande nach 3 Jahren. Wenn die Fahrschuzeiten also länger als 3 Jahre zurückliegen, könntest Du unter Hinweis auf Verjährung die Zahlung ablehnen. Ich vermte mal, dass der Betreiber der Fahrschule alle offenen Rechnungen gecheckt hat und bewusst vor der Verjährung Mahnungen losgeschickt hat, weil er damit den Eintritt der Verjährung verhindert (oder wie es im Rechtsdeutsch heißt: hemmt).
Wenn die Forderung zu Recht besteht würde ich mich nicht auf juristische Spitzfindigkeiten einlassen, sondern über Ratenzahlungen o.ä. verhandeln. Der Mann hat eine Leistung erbracht und Sie sollten alleine aus moralischen Gründen zahlen.
Hallo,
da ihr die Stunden vereinbart habt und du die Stunden auch genommen hast, hat der Fahrschullehrer seine Leistung erbracht. Die Gebühr für die Stunden sind nicht erfolgsgebunden, d h der Fahrschullehrer hat ein Recht auf die Bezahlung. 2.5 Jahre sind knapp an der Verjährung. Noch musst du aber zahlen.
Hallo Oemer1,
nach meinem Dafürhalten gilt für die Führerscheingebühren die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie endet mit dem Ende des Jahres, in dem die Verjährungsfrist eintritt, d. h. wenn der Führerschein in 2009 gemacht wurde, verjährt der Anspruch am 31.12.2012.
Ich hoffe nun, Ihnen hiermit hinreichend geholfen zu haben und wünsche einen guten Start in die neue Woche.
Viele Grüße,
Paragraf-X
Hallo,
leider ist Deine Anfrage „bei mir untergegangen“, so komme ich erst jetzt zum Antworten.
Im Vertragsrecht gibt es die Verjährung, d.h. dass bestimmte Pflichten nur eine gewisse Zeit durchgesetzt werden können. Eine bestimmte Zeit für „Führerscheinverträge“ ist mir nicht bekannt.
Allerdings wären hierzu ggf. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der speziellen Fahrschule heran zu ziehen.
Bei mehr als 2 bzw. 3 Jahren würde ich eine Leistungspflicht eher ausschließen.
Zudem wäre zu überprüfen, welche Gebühren bereits z.B. mit der Anmeldegebühr abgegolten wurden.
lg
lumini