Fahrsilo genehmigungspflichtig

Baut ein Landwirt ein Fahrsilo aus Beton ca. 4x15m innerorts. Ist dieses dann genehmigungspflichtig und müssen die Nachbarn benachrichtigt werden?

Baut ein Landwirt ein Fahrsilo aus Beton ca. 4x15m innerorts.
Ist dieses dann genehmigungspflichtig und müssen die Nachbarn
benachrichtigt werden?

Hallo,

da sicherlich nur wenige wissen, was ein Fahrsilo ist, liefere ich mal die Erklärung dazu.

Ein Fahrsilo besteht aus einer Bodenplatte mit freistehenden Wänden (außen und als Innentrennung), ohne Überdachung, für Schüttgüter oder landwirtschaftliche Produkte, geeignet zur Befüllung/Entnahme durch Traktoren und Baumaschinen.

Ein Fahrsilo gilt meines Wissens nach Baugesetz als Bauwerk und ist somit genehmigungspflichtig, wobei evtl. die Geruchsemission eine Rolle spielen könnte. In wie weit die Nachbarn zustimmen müssen, weiß ich nicht, doch könnte das abhängig sein von der Entfernung des Silos zu den Nachbarn.

Gruß Steffi