Hallo,
hab da eine Frage zur Fahrstreifenwahl innerorts.
Freie Fahrstreifenwahl für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf Fahrbahnen mit mehr als einem markierten Fahrstreifen in der betreffenden Richtung…
Soweit, so klar: ich darf mir den Fahrstreifen innerorts frei aussuchen.
Wie siehst es aber nun mit unmarkierten Fahrstreifen aus? Also breite Straßen, auf denen man genug Platz hat (in gleicher Richtung) nebeneinander zu fahren, jedoch ohne Fahrstreifenmarkierungen.
Darf ich mir aussuchen, ob ich mich an der Fahrbahnmitte(links) bzw. am Fahrbahnrand(rechts) ausrichte, oder ist das irgendwie anders geregelt?
Hallo!
Darf ich mir aussuchen, ob ich mich an der
Fahrbahnmitte(links) bzw. am Fahrbahnrand(rechts) ausrichte,
oder ist das irgendwie anders geregelt?
Es gibt noch ein Rechtsfahrgebot, siehe auch StVo §2 Absatz 2
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__2.html
Daher rechts mußt du fahren.
Gruß
Stefan
Hallo,
Darf ich mir aussuchen, ob ich mich an der
Fahrbahnmitte(links) bzw. am Fahrbahnrand(rechts) ausrichte,
oder ist das irgendwie anders geregelt?
Haben wir nicht ein Rechtsfahrgebot? Dann sollte man sich ohne trifftigen Grund auch nicht woanders hin ausrichten.
MfG
Ok, dann wäre die Frage hiermit geklärt.
Was passiert dann mit den Autos die links auf der breiten Straße nebenher fahren?
Was passiert dann mit den Autos die links auf der breiten
Straße nebenher fahren?
Wenn sie schneller sind als Du, dann überholen sie Dich.
Wenn nicht, dann fahren sie neben Dir her. 
In meiner Stadt gibt es tatsächlich derartige Straßen. Immer regen sich Rechtsabbieger hinter mir auf, wenn ich rechts fahre und sie nicht abbiegen können.
Insofern danke ich dem Fragesteller, weil ich aus den Antworten Bestätigung für mein Fahrverhalten bekommen habe.
Gruß
Rumburak