Fahrstuhl ewig Defekt / keine TÜV Prüfung

Hallo zusammen, wir wohnen übergangsweise in einer Wohnung bis unser Neubau fertig ist. Das war notwendig da wir vor 5 Wochen ein Baby bekommen haben. Wir wohnen im 4. Stockwerk, aber da es einen Fahrstuhl gibt, war das für uns nicht schlimm. Der Aufzug ist von 1962 und die letzten Monate ist er dauernd Defekt. Dann geht er wieder 5 Tage und dann steht er wieder in einem Stockwerk und die Tür öffnet sich nichtmehr. Die „Reparatur“ wird denke ich nur notdürftig durchgeführt. Abends hab ich einen silbernen Wagen gesehen, es kam jemand, fummelte rum und dann ging es wieder. Wenn er funktioniert, dann hält er irgendwo. Mal 20cm zu hoch oder zu tief, oder die Innentüren öffnen nicht richtig und man muss selbst nachhelfen. Auf dem Aufkleber innen steht: Nächste Überprüfung 08/12… Den Vermieter scheint es am A… vorbei zu gehen. Ich habe Angst da mal stecken zu bleiben, vorallem mit Baby… Jetzt ist er wieder seit Tagen Defekt und steht im Keller… An wen kann man sich noch wenden, um diese Gefahr zu melden, wenn es den Vermieter nicht interessiert? MfG Sascha

Hallo!

Man kann und sollte sich an die zuständige Behörde wenden, hier Baubehörde.

Aufzüge sind genehmigungs- und prüfpflichtig. Offensichtlich defekte und unsichere Aufzüge dürfen nicht mehr betrieben werden und würden amtlich stillgelegt.
Der Betreiber bekäme Auflage zur Instandsetzung und technischen Abnahme vor Wiederinbetriebnahme.

Behörde kann aber den Betreiber nicht zur Instandsetzung zwingen. Nur in seltenen Fällen ist ein Aufzug vorgeschrieben und muss baurechtlich vorhanden sein.

Die Mieter müssten sich dann eben mietrechtlich kümmern und Instandsetzung einfordern und mit Mietminderung Nachdruck schaffen.

mfG
duck313

Hallo Sascha,

Gemeinsamkeit macht stark. Kontaktiere alle anderen Mieter und liste auf was die schon so mit dem Aufzug „erlebt“ haben.
Diese Liste, wo jeder für seine „Erlebnisse“ unterschrieben hat, zeigst du bei einem Gespräch deinem Vermieter bzw. schickst sie ihm als Brief mit der Bitte/Forderung diesen Aufzug grundsätzlich zu überholen damit er wieder jahrelang problemlos funktioniert.
Kann man auch als gründliche Überholung bezeichnen.

Gleichzeitig oder fairerweise nach einer Antwort vom Vermieter kannste ja mit der Liste zur Baubehörde gehen.

Du wohnst im 4-ten Stock, wieviele Stockwerke hat denn das Haus?
Könnte wichtig sein um evtl. den Vermieter zu zwingen den Aufzug sicher benutzen zu können.

Manchmal langt in so Fällen schon der angekündigte Besuch von einem der Baubehörde um das zu erreichen was du willst.
Bei „harten“ Vermietern, frag im Mietrechtsbrett nach, unter Einhaltung von FAQ:1129

Ansonsten, wenn das Ding wieder läuft, sieh zu daß du immer ein aufgeladenes Handy dabei hast wenn du im Aufzug feststeckst.

Gruß
Reinhard

Hallo

Dann geht er wieder 5 Tage und dann steht er wieder in
einem Stockwerk und die Tür öffnet sich nichtmehr. Wenn er funktioniert, dann hält
er irgendwo. Mal 20cm zu hoch oder zu tief, oder die
Innentüren öffnen nicht richtig und man muss selbst
nachhelfen. Auf dem Aufkleber innen steht: Nächste Überprüfung
08/12…

Alle Personenaufzüge sind prüfpflichtig.

Den Vermieter scheint es am A… vorbei zu gehen.
Ich habe Angst da mal stecken zu bleiben, vorallem mit Baby…

Bei solchen offensichtlich unsicheren Anlagen hätte ich viel mehr Angst, daß der Aufzug trotz offener Tür wieder anläuft und es zu einer Quetschung kommt. Ich würde dieses Ding nicht mehr betreten.

Ich würde den Aufzug vielleicht sogar behelfsmäßig stilllegen, damit sich auch kein anderer verletzen kann, z.B. in den Keller fahren und seitlich an die Tür ein Klebeband, so daß die Lichtschranke blockiert ist und die Tür nicht mehr zugeht. Das aber nur wenn offenbar Gefahr besteht.

Jetzt ist er wieder seit Tagen Defekt und steht im Keller…

Vielleicht der sicherste Zustand.

An wen kann man sich noch wenden, um diese Gefahr zu melden,
wenn es den Vermieter nicht interessiert?

Gewerbeaufsichtsamt? Bauamt? Dort anrufen und durchfragen wer zuständig ist.

Hans