Liebe Experten, wenn man im Erdgeschoß wohnt und nicht in den Genuss des vorhandenen Fahrstuhls kommt, zumal er auch nicht bis in den Keller führt, muss man dann trotzdem damit leben, dass die gesamten Fahrstuhlkosten auf alle Parteien des Mietshauses umgelegt wird?
Antwort:
Auch Parterremieter müssen anteilige Fahrstuhlkosten zahlen, zumindest dann, wenn sie die Möglichkeit haben, den Fahrstuhl zu nutzen. Etwas anderes gilt natürlich, wenn im Mietvertrag die Umlage der Fahrstuhlkosten auf den Parterremieter zulässigerweise ausgeschlossen worden ist!
Die Wartungskosten für den Fahrstuhl sind umlagefähige Betriebskosten. Nicht aber die Reparaturkosten für den Fahrstuhl. Diese Kosten muss der Mieter auch dann nicht zahlen, wenn sie Bestandteil eines so genannten "Vollwartungsvertrages sind. Der Vermieter muss diese Reparaturanteile herausrechnen!
Mit freundlichen Grüßen
Schattenfürst