Hallo ich habe mal eine Frage zum Mietrecht ! Muß ein Mieter für Fahrstuhlreparaturen und Wartung für einen Fahrstuhl im Nebenhaus Zahlen ? Alles Eigentumswohnungen der Wohnanlage. Das Haus wo sich die Wohnung zur Miete befindet hat gar keinen Fahrstuhl ! Nach meiner Meinung müssen doch nur die Eigentümer die Kosten tragen und nicht die Mieter ! Oder dürfen die Eigentümer die Kosten an den Mieter weitergeben ? Für eine Anwort wäre ich sehr Dankbar und verbleibe mit freundlichem Gruß
Wenn sich die Eigentümer der Wohnungen des Hauses, das gar keinen Fahrstuhl besitzt, einen derart benachteiligenden Umlageschlüssel haben aufdrücken lassen, dann werden sie die Kosten selbst tragen müssen. Auf die Mieter des Hauses ohne Fahrstuhl sind keine Fahrstuhlkosten umlegbar.