Fahrstunden, wann können Sie in Rechnung gestellt

Hallo,
weiß jemand zufällig was genau ein Fahrlehrer benötigt um eine Fahrstunde rechtskräftig in Rechnung stellen zu können?
Also sodass man die Rechnung bezahlen muss, oder vor Gericht gebracht werden kann?
Wäre super wenn mir das jemand genau sagen könnte;

Hi,

weiß jemand zufällig was genau ein Fahrlehrer benötigt um eine
Fahrstunde rechtskräftig in Rechnung stellen zu können?

Sobald du mit ihm eine Fahrstunde vereinbart hast bist du mit ihm auch einen Vertrag eingegangen. Und wenn nicht für sich und für dich sprechende Ereignisse vorgefallen sind, hast du diesen Vertrag zu erfüllen. Sollte dem nicht so sein, dann hast du zumindest den Schaden der dabei verursacht wurde zu bezahlen.

Also sodass man die Rechnung bezahlen muss, oder vor Gericht
gebracht werden kann?

Ich musste nach jeder Stunde bar bezahlen und wurde nicht vor den Kadi gestellt.

Wäre super wenn mir das jemand genau sagen könnte;

Das hätte dir auch dein Fahrlehrer erzählen können.
Was ist denn vorgefallen?

Grüsse

Es ist so, dass Fahrstunden nachbezahlt werden müssen.
Allerdings haben von diesen Fahrstunden einig nie stattgefunden.

Da so ein Fahrlehrer in sein Büchlein schreiben kann was er will, obwohl er zu dem Zeitpunkt vielleicht vor dem Fernseher sahs, wollte ich wissen ob das so rechtens ist.

Unterschriften hat der Fahrlehrer zu den Fahrstunden nämlich nicht vom Fahrenden, es existiert lediglich ein eingetragener Termin im Kalender des Fahrlehrers.

Sollte der Fahrende nicht zahlen, kann er dann aufgrund von den Eintragungen im Terminkalender des Fahrlehreres rechtliche Probleme bekommen?

Sollte der Fahrende nicht zahlen, kann er dann aufgrund von
den Eintragungen im Terminkalender des Fahrlehreres rechtliche
Probleme bekommen?

Rechtliche Probleme kann es durchaus geben, ob diese jedoch rechtens sind ist die andere Frage. Er könnte zunächst versuchen die Gebühren mittels eines Inkassounternehmens / Anwaltbüros, etc. eintreiben zu lassen. Hierfür entstehen zunächst weitere Kosten die Dir in Rechnung gestellt werden. Wird auch hier nicht bezahlt, wird das beauftragte Unternehmen vermutlich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten um auf juristischem Wege das Geld einzufordern. Hier wird dann eine Stellungnahme verlangt ob Du die Forderung akzeptierst, nicht akzeptierst oder nur zum Teil akzeptierst. Wenn Du auch hier widersprichst, wird es auf kurz oder lang zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bei der der Gläubiger seine Beweise aufführen muss. Kann er die Fahrstunden nicht ausreichend belegen und Du bleibst nach wie vor bei deinem Standpunkt die Zahlung zu verweigern, dürfte letztendlich Aussage gegen Aussage stehen und demnach im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden.

Das alles selbstverständlich ohne Gewähr. Riskant ist es dann, wenn dein Fahrlehrer einen Zeugen hat, der aussagen würde, dass die Fahrstunden vereinbart waren bzw. stattgefunden haben. Dann sieht es schlecht aus. Sollte als Beweis jedoch lediglich der Fahrlehrer aussagen und als Beweismittel lediglich seinen Kalender besitzen, sieht die Beweislage dürftig aus.

Alles in allem würde ich aber einen Anwalt zu rate ziehen. Sollte dein Fahrlehrer gewillt sein das ganze Prozdere durchzuziehen und letztendlich recht bekommen, kommt eine immense Summe auf Dich zu, da sich das gerichtliche Mahnverfahren zum Beispiel auch prozentual an der Forderungssumme errechnet und weitere Kosten verursacht.

Hoffe ich konnte helfen.

Gruß StarKeeper

Ja danke konntest du.
Ich habe mir schon gedacht, dass seine Beweise dürftig sind und letztendlich Aussage gegen Aussage stehen wird.
Vielleicht wird Argumentieren in dem Fall weiterhelfen.

Danke nochmal;

Exxa

Nachtrag
Ich weiß nicht ob eine Fahrschule über ihre Fahrzeuge ein Fahrtenbuch führt bzw. führen muss. Dies könnte u.U. ebenso ein Beweisstück sein.

Solltest Du mit ihm Fahrstunden vereinbart haben, diese jedoch nicht erfüllt haben, müsste er dennoch diese geltend machen dürfen. Er hat zwar keine Dienstleistung in diesem Augenblick erbracht, seine Arbeitszeit war dennoch „blockiert“ wodurch er keiner anderen Arbeit nachgehen konnte. Demnach müsstest Du zur Bezahlung seiner Arbeitszeit verpflichtet sein was in diesem Fall die Fahrstunden wären.

Sollten die Fahrstunden jedoch überhaupt nicht vereinbart gewesen sein, er stellt dir diese Fantasiestunden jedoch dennoch in Rechnung, dann dürfte die Forderung sehr fragwürdig und schwer durchzusetzen sein.

Moin,

ob und in welcher Höhe vereinbarte Termine für Fahrstunden, die aber nicht abgesagt und auch nicht wahrgenommen wurden, in Rechnung gestellt werden können sollte eigentlich aus Deinem Ausbildungsvertrag hervorgehen.
Solltest Du die Fahrstunden tatsächlich nicht genommen haben und es war auch keine vereinbarte aber nicht abgesagte Fahrstunde musst Du die natürlich auch nicht zahlen.
Ich musste damals jede Fahrstunde gegenzeichnen, auch als Nachweis für die Ausbildung.

Gruss Jakob

Hi,

Es ist so, dass Fahrstunden nachbezahlt werden müssen.
Allerdings haben von diesen Fahrstunden einig nie
stattgefunden.

Waren diese Stunden vereinbart? Wer von den beiden Teilnehmern, also Fahrlehrer und Schüler, hat diese anschliessend kurzfristig abgesagt und mit welcher Begründung?

Da so ein Fahrlehrer in sein Büchlein schreiben kanmn was er
will, obwohl er zu dem Zeitpunkt vielleicht vor dem Fernseher
sahs, wollte ich wissen ob das so rechtens ist.

Ich war eine sehr schwierige Fahrschülerin die innerhalb 3 Jahren 5 Fahrleher wechselte. Und ich hatte mich an zig Fahrschulen in verschiedenen Bundesländern angemeldet. Immer waren die Fahrlehrer durchgehend entweder mit Theorieunterricht oder Fahrstunden beschäftigt. Obwohl ich diese Branche wirklich nicht ausstehen kann, kann ich sagen sie waren immer alle busy.

Unterschriften hat der Fahrlehrer zu den Fahrstunden nämlich
nicht vom Fahrenden, es existiert lediglich ein eingetragener
Termin im Kalender des Fahrlehrers.

Ist doch egal was in diesem Büchlein steht. Allein zählt nur ob der Schüler die Termine mit dem Fahrlehrer SO vereinbart hat.

Sollte der Fahrende nicht zahlen, kann er dann aufgrund von
den Eintragungen im Terminkalender des Fahrlehreres rechtliche
Probleme bekommen?

Wenn keine vorangegangenen mündlichen Vereinbarungen statt gefunden haben, hat sich der Fahrlehrer diese Stunden ausgedacht. Ist das nun der Fall oder nicht?

Grüsse