Fahrt- oder Reisekosten steuerlich absetzbar?

Liebe Forum-Teilnehmer,

jemand erwägt seit ein paar Monaten eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage zu kaufen, die in einer 70 KM entfernten Stadt liegen soll (wg. besserer Vermietbarkeit).
Ein Buch zum Thema habe sich jemand bereits gekauft und auch im Internet wurde einiges an Recherche betrieben.
Inzwischen wurden mehrere Wohnungen angeschaut, die aber dann aus verschiedenen Gründen doch nicht in Frage kamen. Eine wurde quasi vor der Nase weggekauft :frowning:
Für jede dieser Besichtigungen fährt der potenzielle Käufer ca. 70 KM hin und 70 KM zurück = 140 KM.

Gesetz den Fall, dass jemand in diesem Jahr nicht mehr fündig und zum Zuge kommen sollte;
kann derjenige die Fahrtkosten und das Buch trotzdem von der Steuer absetzen, weil derjenige Wohnraum zur Vermietung erwerben möchte?

Wenn ja, stellt sich die Frage:
ob mit der Entfernungspauschale (also 70 KM x 0,30 EUR)
oder mit der KM-Pauschale (also 70KM x 2 x 0,30 EUR).

Wie kann derjenige dem FA (außer mit seinem Buch) nachweisen, dass er tatsächlich eine Wohnung kaufen möchte?

Vorab vielen Dank für Eure Antworten

Sportster

Hallo,

lediglich die Kosten, die auf das konkret realisierte Objekt entfallen sind steuerlich abzugsfähig.

Bei den nicht erworbenen Objekten mangelt es an der Einkunftserzielungsabsicht, welche nur im Zusammenhang mit einem erworbenen Objekt gegeben sein kann.

Gruß
Lawrence