Fahrt zum Amtsgericht zu lang?

Hallo.
Was ist eurer Meinung nach legetiem? Wenn jemand vor Gericht vorgeladen ist aber dahin mit öffentlichen Verkehrsmitteln schon eine Nacht früher los fahren muss und dann nach 11 Stunden Fahrt (mit Übernachtung auf einem Bahnhof) ankommt.
Ist das eurer Meinung nach zumutbar? Oder müsste man das Recht haben die Verhandlung vertagen zu lassen?
Danke schon mal! 

Hallo
Wenn einer Vorladung nicht Folge geleistet werden kann durch irgendwelcher Umstände muss
man sofort nach Erhalt des Schreibens sich mit dem Gericht in Verbindung setzen um Terminverschiebungen zu erreichen . Oftmals wird auch eine Vorladung fallen gelassen und das Ganze schriftlich vereinbart .
viele Grüße  noro

Vertagen ?
Wird dann die Fahrtzeit kürzer ?  Oder ist gemeint, Verhandlung soll nicht morgens sondern mittags oder nachmittags stattfinden ?

Offenbar findet ja die Verhandlung nicht am Wohnort oder jetzigem Aufenthaltsort statt.

Das wird doch einen Grund haben.

Soll jetzt das Gericht zum Beschuldigten kommen oder muss der Beschuldigte nicht zusehen, wie er anreist ?

MfG
duck313

Hallo,
wenn die Ladung ordnungsgemäß zugestellt wurde ist das Erscheinen Pflicht.
Erscheint man nicht vor Gericht, wird gegen den Zeugen zwingend ein Bußgeld erhoben und falls der Gerichtstermin deshalb verschoben werden muß, muß der Zeuge alle Kosten tragen, die für einen neuen Termin entstehen. Das steht deutlich und groß in der Ladung.

Wenn eine Übernachtung erforderlich ist, sollte das vorher mit dem Gericht telefonisch abgeklärt werden, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Gericht die Kosten einer Übernachtung bewilligen würde.
Wegen der Anreiseproblematik dürfte das Gericht die Verhandlung nicht vertagen, oder würde sich der Wohnort des Zeugen in absehbarer Zeit so ändern, dass er keine 11 Stunden unterwegs wäre?

Die Tel-Nr. steht auf der Ladung:wink:

lG

Hallo

Was ist eurer Meinung nach legetiem? Wenn jemand vor Gericht
vorgeladen ist aber dahin mit öffentlichen Verkehrsmitteln
schon eine Nacht früher los fahren muss und dann nach 11
Stunden Fahrt (mit Übernachtung auf einem Bahnhof) ankommt.

Warum auf einem Bahnhof?

Fahrtkosten und ortsübliche Hotelkosten werden erstattat. Also tagsüber anreisen, vor Ort ins Hotel, am nächsten Tag in die Verhandlung.

Grüße,
.L

.

Hallo

Wird einem Beschuldigten nicht auch Fahrtkostenhilfe gewährt, (zumindest als Vorschuß)? Er müsste nur die Bedürftigkeit nachweisen…

Grüße,
.L

Hallo!

Ja , ist so. Man muss sich nur rechtzeitig kümmern.

http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/infos-zu-den-k…

MfG
duck313