Der Vertriebsleiter einer in Hamburg ansässigen Firma, der im Umland von Hamburg wohnt, fährt in seinem Firmen-PKW regelmäßig zu seinem Büro und rechnet dazu 20 Entfernungskilometer pro Arbeitstag als Werbungskosten ab. 10x im Jahr muss er zur Niederlassung in München. Kann er dazu 10 Fahren x 750 Entfernungskilometer a 30c für diese Fahrten ebenfalls als Fahrten zur Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen?
hallo!
nicht als „fahrten zu arbeitsstätte“, aber absetzbar als beruflich bedingte fahrten. damit fährt der arbeitnehmer auch besser, weil er dann jeden gefahrenen kilometer absetzen kann, nicht nur die einfache strecke.
alternativ wären im übrigen auch bahntickets oder flüge absetzbar - dem fa muß es einerlei sein, wie der arbeitnehmer dahin kommt, wohin er soll/muß.
damit man auf der sicheren seite ist, ist eine bestätigung des arbeitgebers, daß die treffen/meeting o.ä. tatsächlich und in münchen oder sonstwo stattgefunden haben, äußerst vorteilhaft. für den arbeitgeber kein nachteil und aufwand, für den arbeitnehmer und das fa eine große entlastung.
saludos, borito
Hallo,
wahrscheinlich nicht, da er ja einen Firmen PKW hat.
Aber ich würde es trotzdem probieren, denn wenn der Finanzbeamte nicht aufpasst, wird ein schöner Batzen als Werbungskosten anerkannt!
Gruuss Hermann47
Hallo,
Als Entfernungskilometer kann man es nicht angeben, aber wenn die Firma keine Zahlungen leistet, können die Fahrten als Dienstreisen abgesezt werden. Außerdem kann man dann für diese Tage auch eine Verpflegungspauschale angeben. Allerdings wusste ich nicht, dass man mit dem Firmenwagen die Entfernungskilometer abrechnen kann!?
Sylke
Hallo,
ich würde sagen ja. Rechtssichere Auskünfte erhalten Sie aber bei einem Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Freundliche Grüße
Klar geht das. Dann muss in der Steuererklärung auch wie beim „eigentlichen“ Arbeitsplatz die Adresse, die gefahrenen km usw. angegeben werden. Vielleicht kann auch noch abgesetzt werden, dass man hier mehr als 8 Std./Tag oder noch mehr von zu Hause weg ist…
Hallo,
wenn er an diesen 10 Tagen in München arbeitet/arbeitsbedingt dort ist, ja.
Evtl. verlangt das FA eine Bescheinigung des AG.
Falls er dort übernachtet, wird es etwas komplizierter.
Viele Grüße
Paola
Man muss unterscheiden zwischen
a) Dem regelmäßigen Weg von zu Hause (dem Hauptwohnsitz) zur Arbeitsstelle.
Hierfür gibt es die „verkehrsmittelunabhängige“ Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer für EINE Fahrt je Arbeitstag.
Werden von zu Hause nachweislich (regelmäßig) unterschiedliche Arbeitsstellen angefahren so können diese getrennt angegeben werden.
Z.B. an 180 Tagen 20 km zur Zweigstelle in A
und an 50 Tagen 100 km zur Zentrale in B.
ÖPNV-Fahrtkosten sind in voller Höhe steuerlich ansetzbar, auch wenn sie höher als Entfernungspauschale sind.
Begrenzung auf 4.500 Euro:
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ist die maximale Höhe der Werbungskosten nach der Pendlerpauschale grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Die Beschränkung gilt insbesondere bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
nicht jedoch für Arbeitnehmer, die mit dem eigenen Pkw zur Arbeit fahren. Bei Fahrten im eigenen Pkw oder mit einem zur Nutzung überlassenem Pkw ist hingegen auch ein höherer Betrag zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer hat nachzuweisen, dass diese Fahrleistung auch erbracht worden ist. Zwar muss kein Fahrtenbuch geführt werden, aber Tankquittungen und/oder Werkstattrechnungen sollten als Nachweise aufbewahrt werden.
Nichtaufgriffsgrenze:
Erst wenn ein Arbeitnehmer angibt, er sei an mehr als 230 (5-Tage Woche) oder 280 Tagen (6-Tage Woche) unterwegs gewesen, schaut der Finanzbeamte genauer hin und verlangt einen Nachweis, wie zum Beispiel eine Bestätigung durch den Arbeitgeber.
Pendlerpauschale unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel:
Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Arbeitnehmer können mithin die Entfernungspauschale auch dann beanspruchen, wenn sie mit dem Bus, dem Motorrad, dem Boot, dem Fahrrad, zu Fuß oder auch in einer Fahrgemeinschaft den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen. Ausnahme: Flugzeug.
Bei einer Fahrgemeinschaft können sowohl der Fahrer als auch alle Mitfahrer die Entfernungspauschale für sich beanspruchen. Es wird hier auch nicht zwischen Eheleuten unterschieden. Wenn Ehegatten gemeinsam zur Arbeit fahren, kann somit jeder für sich die Entfernungspauschale in der Steuererklärung absetzen.
Täglich einmal pro Wegstrecke:
Die Entfernungspauschale gilt für jeden Arbeitstag einmal für die kürzeste Wegververbindung. Eine längere Wegstrecke wird jedoch akzeptiert, wenn sie verkehrsgünstiger ist und entsprechend regelmäßig genutzt wird.
>>> Arbeitnehmer mit verschiedenen Arbeitsstätten können pro Tag die einmaligen Entfernungen berücksichtigen, soweit sie an diesen Tagen die jeweiligen Arbeitsstätten von der Wohnung aus aufgesucht haben.
Der Vertriebsleiter einer in Hamburg ansässigen Firma, der im
Umland von Hamburg wohnt, fährt in seinem Firmen-PKW
regelmäßig zu seinem Büro und rechnet dazu 20
Entfernungskilometer pro Arbeitstag als Werbungskosten ab. 10x
im Jahr muss er zur Niederlassung in München. Kann er dazu 10
Fahren x 750 Entfernungskilometer a 30c für diese Fahrten
Hallo HansG51,
die 10 Fahrten kann er schon als Werbungskosten absetzen, solange er mit eigenem Auto fährt und von der Firma (mit Bestätigung der Dienstfahrt) dafür nichts erstattet bekommt. Was eventuell vom Finanzamt verlangt werden kann, ist ein Vergleich zu Bahn und Flugkosten.